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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung Gleichstellung mit Ansässigen  

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Smilla
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

schon mal vielen Dank an alle, die hier helfen und ihr Wissen teilen können/wollen.

Brauche eine Info zur Steuererklärung für 2020 in Luxemburg:

Wir sind verheiratet, 1 Kind, der Ehemann arbeitet in Luxemburg. Bisher war er allein berufstätig, das Welteinkommen zu 100% in Luxemburg erzielt. Dadurch konnten wir die Gleichstellung mit Ansässigen beantragen. Nun habe ich 2020 in Deutschland gearbeitet und BruttoVerdienst etwas über 13000 € erzielt, keine zusätzlichen Einnahmen aus Miete, Land/Forstwirtschaft o.ä..

Mein Brutto-Verdienst ist dann der „Betrag der nicht in Lux steuerpflichtigen Gesamteinkünfte“, der für die Gleichstellung mit ausschlaggebend ist? Oder kann/muss hier noch etwas abgezogen werden?

Wenn wir da über den 13ooo liegen: müssten wir den bisherigen Antrag auf Gleichstellung in Feld 328 (Formular 100 D) widerrufen und trotzdem zusätzlich angeben, wie sich das Welteinkommen für 2020 zusammensetzt?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

 


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Hallo Smilla,

es reicht, wenn eine Person die Bedingungen für Gleichstellung erfüllt.

D.h. wenn Dein Mann 100% in Lux zu versteuerndes Einkommen hat, dann reicht das ausum die Gleichstellung zu bekommen.

 


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Kurtis
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4 Jahren  ago  

Hallo,

Punkt 1: Die 13.000er Grenze hinsichtlich der Gleichstellung betrifft NUR das Einkommen der in Luxemburg erwerbstätigen Person, in eurem Fall deines Mannes.

Punkt 2. Dein Einkommen aus DE wird "lediglich" zur Ermittlung des globalen Steuersatzes für deinen Mann angerechnet "Progessionsvorbehalt"


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Richard7
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4 Jahren  ago  

Hallo

Ich habe die Rente

Durch den Progressionsvorbehalt, zahle ich ja 2x Steuern auf meine Rente obwohl die ja nur nach dem Gesetz , dort versteuert  werden soll, wo man den Teil der Rente bekommt ,dadurch wird die Luxemburger Rente aber noch mal in Deutschland versteuert, oder sehe ich das falsch, da werden die Rentner über den Tisch gezogen 

 


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Richard7
2 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo

Ich habe die Rente

Durch den Progressionsvorbehalt, zahle ich ja 2x Steuern auf meine Rente obwohl die ja nur nach dem Gesetz , dort versteuert  werden soll, wo man den Teil der Rente bekommt ,dadurch wird die Luxemburger Rente aber noch mal in Deutschland versteuert, oder sehe ich das falsch, da werden die Rentner über den Tisch gezogen 

 


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LuxusFux
354 Messages

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4 Jahren  ago  

Nein. In Deutschland erfolgt keine Besteuerung.  Der lux Steuersatz wird auf Basis des Welteinkommens berechnet. Deutsche Einkünfte des/r Partner*in erhöht diesen Satz, wird aber nicht besteuert.


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info
3730 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Richard7,

wähle in Deutschland die strikte Einzelveranlagung gemäß Artikel 3ter, Absatz 2 L.I.R und es gibt den Progressionsvorbehalt nicht mehr. So einfach ist das.