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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung Deutschland-Arbeit seit 01.07.07 in Luxemburg  

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Melanie23
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17 Jahren  ago  

Hallo ich bin im Moment dabei meine Steuererklärung für Deutschland vorzubereiten, folgendes Problem: habe vom 01.01.07- 30.06.07 in Deutschland gearbeitet und dort auch Steuern gezahlt, aber bin seit 01.07.07 in Luxemburg tätig, habe jetzt schon mehrere Versionen zu der Angabe meines Gehaltes aus Luxemburg bei der deutschen Steuererklärung gehört, ist es richtig dass ich mein Gehalt aus Luxemburg bei der Steuererklärung in Deutschland nicht angeben muss?? Ich habe gelesen dass ich beide Einkommen angebe, mein Lux. Einkommen auf das deutsche angerechnet wird um die Progressionsstufe zu ermitteln und diese dann nur auf das deutsche Einkommen angerechnet wird?? dann kann es ja aber sein dass ich noch Steuern nachzuzahlen habe?? kann das so sein?? Und brauche ich für die Steuererklärung eine deutsche Steuerbescheinigung aus Lu oder geht die französische? Hoffe sehr dass mir hier jemand helfen kann, vielleicht hat ja der ein oder andere dasselbe Problem?


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

Ja, das lux. Einkommen muß bei der dt. Steuererklärung mit angegeben werden und wird zur Ermittlung der Progression herangezogen.

Da aber für den ersten Teil der Arbeit in Deutschland zuviel an Lohnsteuer einbehalten worden ist und daher daraus eine Erstattung folgt, wird diese zum Teil (aber meistens nur zu einem Teil) wirder kaputt gemacht. Aber eine Erstattung gibt es trotzdem meistens in diesen Fällen. IM Normalfall (FA Merzig und Trier) reicht die normale Luxemburger Jahresbescheinigung. www.SteuerPerle.de


Anonymous
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17 Jahren  ago  

test


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trc
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich sitze auch gerade an meiner Steuererklärung für Deutschland. Wo trage ich denn das lux. Einkommen ein? Anlage N Zeile 21, 22, oder 23?


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

Zeile 21 www.SteuerPerle.de


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lexi1
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17 Jahren  ago  

und kann ich zusätzlich noch den lohnsteuerjahresausgleich in lux machen?


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

nein, es geht nur entweder - oder. Wobei die Einkommensteuererklärung, wenn man sie denn machen kann, viel effektiver ist, da hier deutlich mehr ansetzbar ist. Beim Lohnsteuerjahresausgleich geht das nicht.


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Xe
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17 Jahren  ago  

Ich arbeite seit dem 01.04.2007 in Luxembourg. Wenn ich jetzt mein luxemburger Gehalt angeben muss, kann ich dann auch die Fahrtkosten absetzen? Wie sieht es mit Fortbildungen aus, die hier in Deutschland gelaufen sind, kann man diese ebenfalls absetzen? Liebe Grüße Melanie