Gibt es hier schon Erfahrungen für die "Nach-Corona-Zeit"? Also insbesondere für die beiden folgenden Anwendungsfälle:
Es wird an max. 19 Tagen in DE im HO gearbeitet, also LUX-Steuererklärung
Dazu findet man auf guichet.public.lu:
Die Kosten für die Nutzung eines PC und für die Unterhaltung eines Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung sind in der Tat als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis führen kann, dass beides nach objektiven und nachprüfbaren Kriterien ausschließlich oder nahezu ausschließlich (90 % oder mehr) beruflichen Zwecken dient. https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/depenses-deductibles/frais-professionnels.html
Es wird an mehr als 19 Tagen in DE im HO gearbeitet (aber nicht überwiegend, d.h. z.B. im Rahmen der 25%-Grenze) also DE-Steuererklärung:
Hier muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bilden. In diesem Fall ist der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten unbegrenzt möglich.
Die Frage ist nun z.B. ob sich hier berufliche Betätigung auf den in DE-steuerpflichtigen Anteil bezieht oder auch Einkünfte unter Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind!?
Hat jemand schon praktische Erfahrungen für einen der beiden Fälle oder kennt Klarstellungen von einer der beiden Steuerstellen zu dem Themen?