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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung Art. 129b l.i.r  

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Escarabajo
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5 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite als Angestellter in Luxemburg. Meine Frau ist mittlerweile selbständig in Deutschland (früher Angestelte in Luxembourg) zahlt jedoch weiter freiwillig Beitrage in die Luxemburger Rentenkasse ein. Ich wollte nun bei meiner Steuerarmt die Anwendung des außerberuflichen Freibetrags von 4500 Euro bei der Berechung der Steuer geltend machen. Dies wurde seitens des Steueramts zurückgewiesen, da die Einzahlung meiner Frau in die Sozialkasse in Luxemburg keine Pflichtbeiträge wären. Kann mir jemand sagen, wo ich den entsprechenden Gesetzestext finden kann in dem steht, dass es sich um Pflichtbeiträge handeln muss. Vielen Dank im Voraus.


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5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Escarabajo

Hallo,

ich arbeite als Angestellter in Luxemburg. Meine Frau ist mittlerweile selbständig in Deutschland (früher Angestellte in Luxemburg) zahlt jedoch weiter freiwillig Beitrage in die Luxemburger Rentenkasse ein.Ich wollte nun bei meiner Steuererklärung die Anwendung des außerberuflichen Freibetrags von 4500 Euro bei der Berechung der Steuer geltend machen.Dies wurde seitens des Steueramts zurückgewiesen, da die Einzahlung meiner Frau in die Sozialkasse in Luxemburg keine Pflichtbeiträge wären.Kann mir jemand sagen, wo ich den entsprechenden Gesetzestext finden kann in dem steht, dass es sich um Pflichtbeiträge handeln muss.Vielen Dank im Voraus.

 


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5 Jahren  ago  

Muss der Betrag nicht da eingetragen werden?

Persönliche Beiträge Steuerpflichtiger Ehepartner/PartnerSteuerpflichtiger1420 2420totalKennnummer des Unterzeichners Vertragsbeginn15041509Persönliche Beiträge entrichtet aufgrund einer freiwillig oder fakultativ weitergeführten Versicherung oder infolge des Ankaufs von Kranken- und Rentenversicherungsabschnitten bei einem gesetzlichen Sozialversicherungssystem