Hallo,
ich arbeite als Angestellter in Luxemburg. Meine Frau ist mittlerweile selbständig in Deutschland (früher Angestelte in Luxembourg) zahlt jedoch weiter freiwillig Beitrage in die Luxemburger Rentenkasse ein. Ich wollte nun bei meiner Steuerarmt die Anwendung des außerberuflichen Freibetrags von 4500 Euro bei der Berechung der Steuer geltend machen. Dies wurde seitens des Steueramts zurückgewiesen, da die Einzahlung meiner Frau in die Sozialkasse in Luxemburg keine Pflichtbeiträge wären. Kann mir jemand sagen, wo ich den entsprechenden Gesetzestext finden kann in dem steht, dass es sich um Pflichtbeiträge handeln muss. Vielen Dank im Voraus.