Hallo zusammen,
für das Steuerjahr 2021 werde ich die 90% Grenze nicht einhalten können, da ich aufgrund von Kapitaleinkünften in DE (Haltefrist der Veräusserungserlöse bei Wertpapiergeschäften in Lux 6 Monate) zu viel Ertrag hatte. Somit enfällt die Gleichstellung mit Gebietsansässigen.
Meines Verständnis nach kann ich jetzt nur noch den Lohnsteuerjahresausgleich in Lux machen. Hat dies Auswirkungen auf meinen Steuersatz für die Lohnsteuer? Nach meinem Verständnis nicht, da ja beim Lohnsteuerjahresausgleich die Erträge in DE nicht berücksichtigt werden.
Vielen Dank