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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung 2018 - Steuersatz  

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PHHI
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6 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin dabei, meine Steuererklärung 2018 in Lux zu machen und habe dazu 2 Fragen:

1) ich bin verheiratet, Wohnsitz in DE, Frau arbeitet in DE, verdiene mein gesamtes Einkommen in LUX, aber insgesamt verdiene ich weniger als 90% des Gesamthaushaltes --> habe ich damit keine Möglichkeit mehr auf Zusammenveranlagung?

2) wenn ich Einzelveranlagung wähle (was ich dann ja vllt sowieso muss) - muss ich dann zwangsläufig das Gehalt meiner Frau angeben und hat das (und wenn ja wie) einen Einfluss auf den Steuersatz?

Habe bereits seit einem Jahr einen Steuersatz, da wir für 2017 schon die Erklärung gemacht haben (damals noch Zusammenveranlagung, mit Wunsch für 2018 auf Einzelveranlagung, was ich dann jetzt bestätiggen müsste)

Ich hoffe, jemand von euch kann ein wenig Klarheit in die Sache bringen.

Danke und Viele Grüße!


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info
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6 Jahren  ago  

1. 90% Grenze falsch verstanden, diese bezieht sich NUR auf das Einkommen des Grenzgänger, deine Frau spielt folglich hier keine Rolle.

2. Wenn du eine Steuererklärung machst gibt es keine Wahl auf Einzelveranlagung, der Käse ist gegessen.


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Mescaler0
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6 Jahren  ago  

@info Wie kommst du darauf? Auf Seite 4 des Formulars 100D kann man doch ankreuzen wie man veranlagt werden will: Zusammen, einzeln, strikt einzeln


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6 Jahren  ago  

Offensichtlich verwechseln Sie die deutsche "getrennte Veranlagung" mit der luxemburgischen "Einzelveranlagung". Ein Steuerberater kann Ihnen hier sicherlich im Detail erklären worin der Unterschied liegt.


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Mescaler0
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6 Jahren  ago  

Ich habe von getrennter Veranlagung in D nichts geschrieben. Im Formular 100D lese ich halt, dass den Steuerinländern angeglichene Grenzgänger wählen können. Wenn ich das falsch verstehen sollte, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Der Threadersteller hatte doch danach gefragt. Ggf. kann er/sie sich ja noch einmal melden.

Mein eigenes Beispiel: Persönlich erfülle ich in L mit meinen Welteinkünften (nicht das Haushaltseinkommen ist gemeint) die 90% und die 13000€-Bedingung. Bin verheiratet und hatte bis 2017 die Klasse 2. Ehefrau verdient nichts in L und in D sehr wenig. An unserer Situation hat sich bis 2018 einschließlich praktisch nichts geändert. Auf der Steuerkarte 2018 wurde mir ein individueller Steuersatz eingetragen. Daher muss ich nun 2019 für 2018 ne Steuererklärung machen.

Was ich vermute, mir aber nicht sicher bin: Schreibe ich nichts hinzu, d.h. treffe ich keine Wahl für eine Einzelveranlagung auf Blatt 4, wird das wieder eine gemeinsame Veranlagung (Klasse 2). Ich habe nicht vor eine Einzelveranlagung zu wählen. Also wollte ich nichts auswählen. Richtig?

Dass Steuerberater helfen können (gegen Geld), dürfte sattsam bekannt sein. Deswegen fragen ja so viele Leute wegen einzelner Aspekte hier im Forum nach. Aber danke für den Hinweis.

Zur gemeinsamen bzw. individuellen Besteuerung steht auf guichet.lu einiges. Das dort gelesene habe ich so wie dargestellt interpretiert.


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6 Jahren  ago  

Einzelveranlagung bedeutet nur das bei verheirateten jeder seinen persönlichen Anteil an der Steuer bekommt, sonst eigentlich nichts.

Ein sehr vereinfachtes Beispiel, ohne reale Steuersätze.

In Summe hat das Ehepaar 100k Euro, einer hat 70k, der andere 30k. Bei einer Einzelveranlagung kann jetzt jeder seine Freibeträge uä abgeben und wird allein berechnet. Jeder erhält seine Rückerstattung bzw Nachzahlung, in Summe ist es aber identisch zu der gemeinsamen Steuersituation.

Das wäre hier dann zB eine gemeinsame Rückerstattung von 1000 euro, bei einer Einzelveranlagung bekommt der mit 70k aber nur 200 Euro und der mit 30K 800Euro. Wie gesagt, in Summe kommt das selbe raus.

Da im Beispiel die Frau in D wenig verdient würden sogar die anteiligen Freibeträge der Frau verschenkt.


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Mescaler0
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6 Jahren  ago  

 

Ja, ok. Ich bin mir nur nicht sicher, wie ich in diesem Formular 100D klarmache, dass ich wie bisher zusammenveranlagt werden will. (Angleichungsbedingungen sind wie gesagt erfüllt). Auf Blatt 4 steht:

a) Für das Steuerjahr 2018 bestätigen wir unsere letzte Wahl per Post / myguichet

b) für das Steuerjahr 2018 beantragen wir: Zusammenveranlagung 3 LIR, strikt einzeln oder einzeln mit Umverteilung.

Ich weiß nicht von einer letzten Wahl, da doch bisher immer zusammenveranlagt wurde. Wählt man dann a) oder die erste Option bei b) (Zusammenveranlagung 3 LIR?

 

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Mescaler0
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6 Jahren  ago  

Habe gerade diesen Steuerleitfaden des LCGB in diesem Post von KM entdeckt: https://www.diegrenzgaenger.lu/forum/steuern-und-finanzen/steuerleitfaden-und-taxx-lu/

Ich wähle dann auf Seite 4 explizit Zusammenveranlagung 3 LIR. Das müsste ja dann klar sein.

 


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PHHI
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten.

Habe gestern auch noch mal im Internet gesucht und das gleiche gefunden - ich werde es genauso machen! Da ich die Möglichkeit auf Zusammenveranlagung habe (und ich habe es mit den 90% jetzt auch verstanden und nur falsch geschaut die Tage) und das bei mir in diesem Jahr definitiv Sinn macht, kreuze ich das genauso an.

 

Warten wir ab - ich kann ja Bescheid geben wenn ich den Steuerbescheid (irgendwann) habe.

 

Danke nochmal für die Antworten, ihr habt Klarheit in die Tehmatig gebracht 🙂


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PHHI
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6 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: PHHI

Vielen Dank für die Antworten.

Habe gestern auch noch mal im Internet gesucht und das gleiche gefunden - ich werde es genauso machen! Da ich die Möglichkeit auf Zusammenveranlagung habe (und ich habe es mit den 90% jetzt auch verstanden und nur falsch geschaut die Tage) und das bei mir in diesem Jahr definitiv Sinn macht, kreuze ich das genauso an.

 

Warten wir ab - ich kann ja Bescheid geben wenn ich den Steuerbescheid (irgendwann) habe.

 

Danke nochmal für die Antworten, ihr habt Klarheit in die Thematig gebracht 🙂

 


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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6 Jahren  ago  

 

Apropos Einzelveranlagung: Man sollte allerdings schon zwischen "einer individuellen Besteuerung mit Neuverteilung der Einkünfte in der Steuerklasse 1 für jeden Ehegatten" und "einer strikt individuellen Besteuerung in der Steuerklasse 1 " unterscheiden! ( https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/fiche-retenue-impot/imposition-collective-individuelle.html )

Letztere Wahl entspricht m.E. schon eher der deutschen Einzelveranlagung. Hier wirkt sich die Steuer nur auf das zu versteuernde Einkommen aus, das von jedem Ehepartner individuell erzielt wird. (siehe Artikel 3ter, Absatz 2 L.I.R.) Das macht in der Regel aber nur dann Sinn, wenn der Partner in D mehr verdient.

 

 

 


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naiko
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6 Jahren  ago  

Wieso muss man 409 und 410 ausfüllen?Es steht doch direkt darunter im Borgen "Sind das Feld 409 und eines der Felder 410 bis 412 nicht angekreuzt, dann werden verheiratete Steuerpflichtige zusammen veranlagt, soweit sie nicht vor dem 31. März 2019 eine andere Wahl getroffen haben. "Also wenn man 409 und 410 nicht ausfüllt wird man doch sowieso zusammen veranlagt, oder?Danke vorab