logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererkl Lux fuer 2018 - HIER: Einnahmen aus VV in DE  

Profilbild von
Wasserband
50 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo in die Runde,

bis 31.03.19 bleibt "uns" ja nun Zeit, sich als "Verheiratete/r" mit Wahl der Indiv.Besteuerung, mit dem Formular 100 auseinander zu setzen. Im speziellen hinsichtlich "steuerbefreiter Einkünfte".

Der ein oder andere wird sich die Frage stellen (müssen), wie nun Einnahmen aus VV einer in Deutschland befindlichen, vermieteten Immobilie, in der Lux-Erklärung deklariert werden soll ...

Ist dafür als Hilfsberechnung das Formular 190D zu nutzen?

Gibt es schon Erfahrungen?

Danke vorab - bin auf Feedback gespannt ...


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Gute Frage ...

Thema Kapitalerträge in Deutschland und Einnahmen aus Photovoltaik etc. sind ja sicherlich ebenfalls aufzuführen - richtig?


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Kann im WWW nichts darüber finden


Profilbild von
info
3703 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Kleiner Tipp, für beide Fälle (Miete und PV) ist es bei einem Gewinn klüger die Einnahmen über eine GmbH laufen zu lassen.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo Info,

Danke für den Tipp :-). Denke jedoch, für den Thread-Ersteller und viele aktuell Betroffene ist das für 2018 zu spät ...

Darüber hinaus ist die Gründung einer GmbH und die damit einhergehende "Veränderungen" bei der deutschen Steuererklärung sicherlich auch nicht jedemans Sache ...bei vielleicht einer vermieteten Wohnung in Deutschland - oder?

Die Frage bleibt, ob das Formular 190 für VV erstellt werden muss oder "einfach" in das Formular 100 die deutsche "Summierung", sprich die Einnahmen aus VV nach deutscher Gesetzgebung eingetragen wird? UND das auch nur grob, weil sicherlich bis 31.03. das deutsche Finanzamt noch keinen Bescheid erstellt haben wird ...

Es bleibt spannend - die PV Problematik analog und Einnahmen aus Kapitalvermögen ebenso.


Profilbild von
info
3703 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Wird unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" eingetragen. Da Luxemburg die Daten us der G&V des deutschen FA anerkennt und diese zum Abgabetermin nicht vorliegen unbedingt einen Hinweis beifügen das diese Unterlagen nachgereicht werden.

ps. zu meinem Tipp von vorher, wenn es über eine GmbH läuft kann man sich dem Thema 90% und 13k Limit einfach und legal entledigen.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Danke.

Dann macht es wohl Sinn, die "ungefähren" Werte einzutragen und einen Verweis auf späteres "Nachreichen". Dann kommt aber schon die nächste Herausforderung: Welche Abschreibungsmethode wird angesetzt? In Lux wird die ersten Jahre bei Neubau mit 6 % abgeschrieben, erst dann mit 2 % ...hingegen in Deutschland immer nur mit 2%.

Das mit der GmbH schaue ich mir mal an. Das damit die 90% Problematik gelöst sein soll, erschliesst sich mir noch nicht ...auch eine GmbH hat einen GF mit Gehalt ...

Dennoch Danke für deine Verweise


Profilbild von
info
3703 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Der GV wird deine Frau. 😉 Und oh Wunder es kommt 0,00 Euro für dich raus.


Profilbild von
info
3703 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Ist natürlich GF für Geschäftsführer und nicht Geschäftsverwalter.


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Aber mit dem GmbH-Trick schütze ich mich nur vor der 13k/90%-Grenze, denn der Steuersatz dürfte doch in beiden Fällen gleich hoch sein?Beispiel: 12k Mieteinnahmen aus D => ob ich dir bei mir als steuerbefreites, aber prozentsatzerhöhendes Einkommen eintrage oder bei meinem Ehepartner, dürfte doch in beiden Fällen meinen persönlichen Steuersatz um den gleichen Prozentsatz erhöhen?Und nur ab 13.001 Euro Mieteinnahmen durch mich wäre es dann ein Vorteil?


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Du trägst keine 12k anMieteinnahmen bei steuerbefreites EK ein, sondern die Mieteinnahmen nach Abschreibung, Werbungskosten etc., also deine effektiven Einnahmen aus VV (die aber konkret ja noch nicht vorliegen, weil das deutsche Finanzamt bestimmt noch keinen Bescheid erlassen hat).

Die Frage bleibt daher offen, ob zusätzlich das (für in Luxemburg befindliche Immobilien gedachte)Formular 190 ausgefüllt werden muss? Fragen über Fragen ...


Profilbild von
info
3703 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Du vergisst das deine Frau als GF Dinge steuerlich absetzen kann die dir ohne GmbH nicht zur Verfügung stehen, Thema ist aber nichts für ein Ping-Pong Forum. Sofern du in Deutschland einen Steuerberater hast solltest du dich mal beraten lassen.

Denk doch mal drüber nach was passiert wenn die GmbH keine "schwarze Null" schreibt, sondern einen Verlust.


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Info, merci für die Info. Ist sicher eher der sophisticated Ansatz, aber kann man im Hinterkopf mal durchdenken.

@Kurtis: wie Info schon geschrieben hat: frage deinen Sachbearbeiter, ob er den dt Steuerbescheid akzeptiert anstatt Formular 190 und gut ist. Und da weißt du ja ungefähr, was bei rauskommt, wenn du keine Experimente bei den Werbugnskosten probierst.  😉


Profilbild von
Wasserband
50 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Danke an ALLE - endlich kommt Bewegung in das Thema!

Es ist wie Kurtis schreibt, nirgends diesbezüglich etwas an Informationen zu finden.

Auch auf den Gewerkschaftswebseiten nichts ...lediglich Herr Wonnebauer verweist auf nun zu beachtende Umstände ...leider ohne konkrete Lösungsansätze (als Steuerberater natürlich sogar nachvollziehbar) ...


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

@Luxi1,

"...frage deinen Sachbearbeiter ...und gut ist" Der war gut - hast du schon einmal versucht, jemanden in Luxemburg beim Finanzamt ans Telefon zu bekommen? (OK, es soll Leute geben, die haben das schon einmal geschafft) - Im Ernst: Denke dort ist aktuell wegen der neuen Umstände, Anzahl etc. sicherlich auch Land unter.