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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

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10 Jahren  ago  

nordmarc. Nein dafür gibt es die Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen. Die zahlen Grenzgänger im Zweifel in D nach dt. Recht.


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10 Jahren  ago  

EddyThor Beachten Sie die Jahresfrist zum 31.12. Wer die Erklärung nicht bis dahin abgibt, bekommt grundsätzlich keine Erstattung ausgezahlt.


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Limes1
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10 Jahren  ago  

Aus meiner SIcht müssen auch in D erzielte Kapitalerträge in der Lux Steuererklärung angegeben werden. Ist das korrekt?


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10 Jahren  ago  

Wer keine Steuern zurück erhält und seit Jahren Erklärungen abgibt - wenn Gehalt unter 100000 € - kann sich auch aus der STeuerkartei in L löschen lassen. Das wissen wenige. Das FA freut sich aber auch dort über weniger - weil unnötige - Arbeit.


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10 Jahren  ago  

imes1

Kapitalerträge werden nicht in L versteuert.

Sie werden allerdings dann wichtig, wenn damit die 90%-Grenze gesprengt wird.


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10 Jahren  ago  

Leider ist die Zeit jetzt um.


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Eddy Thor
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10 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Fragen und besonderen Dank an Steuerlux. Schön, dass es wieder einen Steuerchat gibt!

Der Thread wird nun geschlossen, bleibt aber sichtbar!

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