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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

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10 Jahren  ago  

nordmarc. Nein dafür gibt es die Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen. Die zahlen Grenzgänger im Zweifel in D nach dt. Recht.


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10 Jahren  ago  

EddyThor Beachten Sie die Jahresfrist zum 31.12. Wer die Erklärung nicht bis dahin abgibt, bekommt grundsätzlich keine Erstattung ausgezahlt.


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Limes1
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10 Jahren  ago  

Aus meiner SIcht müssen auch in D erzielte Kapitalerträge in der Lux Steuererklärung angegeben werden. Ist das korrekt?


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10 Jahren  ago  

Wer keine Steuern zurück erhält und seit Jahren Erklärungen abgibt - wenn Gehalt unter 100000 € - kann sich auch aus der STeuerkartei in L löschen lassen. Das wissen wenige. Das FA freut sich aber auch dort über weniger - weil unnötige - Arbeit.


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10 Jahren  ago  

imes1

Kapitalerträge werden nicht in L versteuert.

Sie werden allerdings dann wichtig, wenn damit die 90%-Grenze gesprengt wird.


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10 Jahren  ago  

Leider ist die Zeit jetzt um.


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Eddy Thor
211 Messages

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10 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Fragen und besonderen Dank an Steuerlux. Schön, dass es wieder einen Steuerchat gibt!

Der Thread wird nun geschlossen, bleibt aber sichtbar!

Weitere Threads zum Thema Steuer bitte in der dazugehörigen Kategorie beginnen!