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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

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10 Jahren  ago  

Die Rentenbesteuerung hat sich ab 2014 geändert. Das dürfte ja bekannt sein.


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chicka
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10 Jahren  ago  

Und den Aufschlag zahlt jeder AN- auch ohne Kinder?


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10 Jahren  ago  

In vielen Fällen ist die lux. STeuer auf Renten höher als in D, weil in LUX 100% der REnte besteuert werden. Das gleicht auch oft nicht die günstigere lux. Steuertabelle aus.


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nickonly
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10 Jahren  ago  

Danke steuerlux, dann hatte ich das am Anfang falsch gelesen. Ich hatte mich schon gewundert.


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10 Jahren  ago  

In den Veranstaltungen mit der OGB-L habe ich auch oft die Vertrag gehört, ob die lux. Betriebsrente in D zu steuern ist. Wenn die Rente in der Einzahlungsphase in L besteuert wurde, ist sie in D steuerfrei. Sie muss nur unter Progressionsvorbehalt angegeben werden.


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10 Jahren  ago  

Interessant ist noch folgende Variante für LUX. Wer ein Haus kauft und es VOR dem Einzug renoviert, kann diese Kosten als Verlust ansetzen. Das gibt dann eine sehr hohe Steuererstattung.


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10 Jahren  ago  

Ja chicka , den Aufschlag zahlen auch Kinderlose.


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10 Jahren  ago  

Die Saarländer prüfen jetzt auch schon genauer die 19 - Tage Grenze. DAs FA Merzig hat den Fragebogen des FA Trier übernommen.


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Eddy Thor
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10 Jahren  ago  

Gibt es noch weitere Fragen? Wir haben noch 10 Minuten

Gibt es noch wichtige Tipps Steuerlux? Der Thread hier wird um 13 Uhr geschlossen, bleibt aber zum lesen bestehen.


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10 Jahren  ago  

Ich wundere mich aber noch, wieviele Grenzgänger in D keine Steuererklärung abgeben, obwohl sie es müßten. Bei den Finanzämter, weiter weg von der lux. Grenze, wird man oft noch abgewiesen mit der Begründung, man sei ja Lux.Grengänger. Das höre ich immer wieder in Beratungen und öffentlichen VEranstaltungen.


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wilds
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10 Jahren  ago  

Hallo Herr Wonnebauer, Wir haben folgende Situation:

Ehemann in Lux beschäftigt Steuerklasse 2

Ehefrau in D beschäftigt

Das voraussichtliche Einkommen Lux für 2014 war > 50%, durch eine Gehaltserhöhung in D sind meine Ehefrau und ich aber fast gleich.

Welche Beträge werden zur Berechnung der 50% noch vom Brutto bei beiden abgezogen?

Wird bei Abgabe einer Steuererklärung eine Zahlung nachgefordert, indem auf Steuerklasse 1a berechnet wird? Oder sollten wir uns in diesem Fall dieses Jahr von der Steuererklärung befreien lassen (freiwillige Abgabe)?

Vielen Dank


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10 Jahren  ago  

Interessant ist auch, dass man die Verständigungsvereinbarungen und 19 Tage - Regel etc. eigentlich nur im Raum Trier bzw. entlang der lux. Grenze kennt.


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10 Jahren  ago  

wilds: Es gibt 2 Ansätze: Für die Erteilung der Steuerklasse zieht das Büro RTS die Sozialversicherungen ab. Man versucht einen Analogie zur lux. Steuerkarte.

Das Büro Z rechnet Brutto-Werbungskosten.

Wenn Ihre Frau aber in D ein höheres Gehalt hat, lohn sich ohnehin keine Steuererklärung in L

Fazit: Die Frage ist "nur" für die Steuerklasse relevant.


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nordmarc
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10 Jahren  ago  

Muss man Schenkungen oder Erbaschaften in L-Steuer angeben? Wenn ja wo?


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10 Jahren  ago  

Sie müssen ja jedes Jahr dem FA mitteilen, ob sich etwas beim Haushaltseinkommen geändert hat, also die Höhe mitteilen, auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben oder sich löschen lassen.

Ja, schlimmstenfalls muss man Steuern nachzahlen, wenn man herabgestuft wird in die 1a