Die Rentenbesteuerung hat sich ab 2014 geändert. Das dürfte ja bekannt sein.
Ich wundere mich aber noch, wieviele Grenzgänger in D keine Steuererklärung abgeben, obwohl sie es müßten. Bei den Finanzämter, weiter weg von der lux. Grenze, wird man oft noch abgewiesen mit der Begründung, man sei ja Lux.Grengänger. Das höre ich immer wieder in Beratungen und öffentlichen VEranstaltungen.
Hallo Herr Wonnebauer, Wir haben folgende Situation:
Ehemann in Lux beschäftigt Steuerklasse 2
Ehefrau in D beschäftigt
Das voraussichtliche Einkommen Lux für 2014 war > 50%, durch eine Gehaltserhöhung in D sind meine Ehefrau und ich aber fast gleich.
Welche Beträge werden zur Berechnung der 50% noch vom Brutto bei beiden abgezogen?
Wird bei Abgabe einer Steuererklärung eine Zahlung nachgefordert, indem auf Steuerklasse 1a berechnet wird? Oder sollten wir uns in diesem Fall dieses Jahr von der Steuererklärung befreien lassen (freiwillige Abgabe)?
Vielen Dank
wilds: Es gibt 2 Ansätze: Für die Erteilung der Steuerklasse zieht das Büro RTS die Sozialversicherungen ab. Man versucht einen Analogie zur lux. Steuerkarte.
Das Büro Z rechnet Brutto-Werbungskosten.
Wenn Ihre Frau aber in D ein höheres Gehalt hat, lohn sich ohnehin keine Steuererklärung in L
Fazit: Die Frage ist "nur" für die Steuerklasse relevant.