Ja Spekulationsfrist 6 Monate. Es gibt einige Leute, die sind extra nach LUX umbezogen, um vom Aktienhandel leben zu können.
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
steuerlux: ... danach als Sonderausgaben.Wieso gemeinsamer Antrag?
Ich hörte, Expartner müssten Abzug als Sonderausgabe gemeinsam erklären, da der Unterhaltsempfänger diese in L versteuern muss.
steuerlux: Ja, Anwaltskosten etc. Aber hier sind die zumutbaren Belastungen zu berücksichtigen
Heisst also, Summe aus Anwalts-/Gerichts-/Unterhalts-/Sonstigen-Kosten abzgl. zumutbare Belastung = Steueransatz. Oder gibt es agB, von denen keine zumutbare Belastung abgezogen wird ?
Danke
Hallo Herr Wonnebauer,
in der Luxemburger Steuererklärung gibt es auf Siete 3, ziemlich mittig, eine Möglichkeit ein Kreuz zu setzen (Feld Nr. 312 in der 2013er Version). Können Sie kurz die Auswirkungen schildern, die das Setzen bzw. Nicht-Setzen des Häckchens zur Folge hat? Betrifft das nur verheiratetete Personen?
Gruß Apollo
Ein interessantes Problem ist noch die Zahlung der ADEM als Zuschuss zum Gehalt ( nach Kündigung bzw. Sozialplan). Man hat also 2 Steuerkarten, eine beim Arbeitgeber, eine bei der ADEM. WEnn der Lohn in D versteuert werden muss wegen der 19 - Tage - Grenze, könnte man die Auffassung vertreten dass es sich bei der Zahlung der ADEM um eine Sozialleistung handelt, die nicht in D zu erfassen ist. Ich kenne dazu noch keinen Präzedenzfall
HoliShit: In Lux kann man den Unterhalt an die EX ansetzen. In der Vergangenheit hat das FA nicht geprüft, ob die EX den Unterhalt in D versteuert. Ich kenne viele Fälle, wo das so läuft. Es gibt aber auch Formulare, in denen die EX zustimmen muss. Eigentlich gilt das nur für lux. Residents.
Umgekehrt. Unterhaltszahlung eines D nach LUX. Hier prüft das dt. Finanzamt streng.
Apollo 777 Mit dem Kreuz auf der Seite 3 wählt man, ob man als Ansässiger oder Nichtansässiger versteuert werden will. Erster muss mehr als 90% der Einkünfte in L erzielen. Dann darf man Sonderausgaben geltend machen. Nichtansässige können das nicht. Es gibt eine Günstigerprüfung, die das FA durchführt, wenn man alle Angaben gemacht hat.
Marnika: Das Problem der Minijobs ist derzeit brandheiß: Aufgrund er EU-Richtlinie zur Sozialversicherung gilt: Wenn ein Grenzgänger in D einen Minijob annimmt risikiert er, dass er aus dem lux. Sozialsystem fällt. Idealerweise klärt man die Konstellation durch die DVKA. Es kommt auf den Umfang des Minijobs in Relations zum Hauptjob in LUX an. Früher war der Minijob problemlos möglich. Seit 2011 nicht mehr.