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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ja Spekulationsfrist 6 Monate. Es gibt einige Leute, die sind extra nach LUX umbezogen, um vom Aktienhandel leben zu können.


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HolyShit
41 Messages

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10 Jahren  ago  

steuerlux: ... danach als Sonderausgaben.

Wieso gemeinsamer Antrag?

Ich hörte, Expartner müssten Abzug als Sonderausgabe gemeinsam erklären, da der Unterhaltsempfänger diese in L versteuern muss.

steuerlux: Ja, Anwaltskosten etc. Aber hier sind die zumutbaren Belastungen zu berücksichtigen

Heisst also, Summe aus Anwalts-/Gerichts-/Unterhalts-/Sonstigen-Kosten abzgl. zumutbare Belastung = Steueransatz. Oder gibt es agB, von denen keine zumutbare Belastung abgezogen wird ?

Danke


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Upfmusic
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10 Jahren  ago  

Muß man eine in Deutschland als kleingewerbe betrieben Photovoltaik in der Luxemburger Steuererklärung angeben?


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Apollo777
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10 Jahren  ago  

Hallo Herr Wonnebauer,

in der Luxemburger Steuererklärung gibt es auf Siete 3, ziemlich mittig, eine Möglichkeit ein Kreuz zu setzen (Feld Nr. 312 in der 2013er Version). Können Sie kurz die Auswirkungen schildern, die das Setzen bzw. Nicht-Setzen des Häckchens zur Folge hat? Betrifft das nur verheiratetete Personen?

Gruß Apollo


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ein interessantes Problem ist noch die Zahlung der ADEM als Zuschuss zum Gehalt ( nach Kündigung bzw. Sozialplan). Man hat also 2 Steuerkarten, eine beim Arbeitgeber, eine bei der ADEM. WEnn der Lohn in D versteuert werden muss wegen der 19 - Tage - Grenze, könnte man die Auffassung vertreten dass es sich bei der Zahlung der ADEM um eine Sozialleistung handelt, die nicht in D zu erfassen ist. Ich kenne dazu noch keinen Präzedenzfall


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Marnika
107 Messages

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10 Jahren  ago  

Eine Frage, die häufig im Forum gestellt wurde. Ist es möglich als lux. AN einem 450€-Job in Deutschland nachzugehen, ohne steuerliche oder sozialversicherungstechnische Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Was ist alles zu beachten?

Besten Dank!


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feyfam
134 Messages

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10 Jahren  ago  

Ab wann muss ich eigentlich genau auch in Deutschland Steuern zahlen? Ab 20 Tage? was ist, wenn ich geteilte Tage habe, also in D und Lux? Wird das nach Stunden gerechnet?

Ich habe so 2-3 Termine in D pro Monat - aber bin an den Tagen in der Regel auch in Luxemburg...


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

HoliShit: In Lux kann man den Unterhalt an die EX ansetzen. In der Vergangenheit hat das FA nicht geprüft, ob die EX den Unterhalt in D versteuert. Ich kenne viele Fälle, wo das so läuft. Es gibt aber auch Formulare, in denen die EX zustimmen muss. Eigentlich gilt das nur für lux. Residents.

Umgekehrt. Unterhaltszahlung eines D nach LUX. Hier prüft das dt. Finanzamt streng.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Holishit Auf was anderes bezieht sich dieser "Antrag" jedoch nicht nach der Trennung.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Bei den AGB gibt es die Zumutbare Belastung. Alternativ gibt es für bestimmte Aufwendungen Höchstbeträge, wie Kindesunterhalt oder Kinderaufgewahrungskosten


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Apollo 777 Mit dem Kreuz auf der Seite 3 wählt man, ob man als Ansässiger oder Nichtansässiger versteuert werden will. Erster muss mehr als 90% der Einkünfte in L erzielen. Dann darf man Sonderausgaben geltend machen. Nichtansässige können das nicht. Es gibt eine Günstigerprüfung, die das FA durchführt, wenn man alle Angaben gemacht hat.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Marnika: Das Problem der Minijobs ist derzeit brandheiß: Aufgrund er EU-Richtlinie zur Sozialversicherung gilt: Wenn ein Grenzgänger in D einen Minijob annimmt risikiert er, dass er aus dem lux. Sozialsystem fällt. Idealerweise klärt man die Konstellation durch die DVKA. Es kommt auf den Umfang des Minijobs in Relations zum Hauptjob in LUX an. Früher war der Minijob problemlos möglich. Seit 2011 nicht mehr.


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pendler111
502 Messages

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10 Jahren  ago  

Wieviel dürfte meine Frau denn in D freiberuflich verdienen, bevor sie versteuern muss?

Wir müssen dann also in D eine Erklärung machen und den Betrag bei der Lux. Erklärung zusätzlich angeben?


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

upfmusik Ja, in der lux. Steuererklärung muss man - wenn man Sonderausgaben absetzen will - alle dt. Einkünfte angeben. Auch den Minijob des Partners, der Nicht-Grenzgänger ist. Wird oft nicht gemacht.


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nordmarc
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10 Jahren  ago  

Was kann man als Grenzgänger alles an Erziehungskosten für 1 jähriges Kind ansetzen?