logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

Profilbild von
pendler111
502 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo, ich bin zurzeit Alleinverdiener in Lux. Darf meine Frau in Lux einen gewissen Betrag steuerfrei verdienen - ähnlich des Minijobs in Deutschland? Geht das auch freiberuflich? Und wieviel dürfte sie freiberuflich in Deutschland verdienen?

Danke für den tollen Service hier!!!!


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Sie mußten keine Steuererklärung abgeben, mordmarc. Durch die freiwillige Abgabe aufgrund der Tatsache, dass Sie mehr als 90% der Einkünfte in LUX verdienen, wurden dann die Sonderausgaben berücksichtigt. Man kann also wählen, wie man seine Erklärung in LUX gestaltet, als Ansässiger oder Nichtansässiger


Profilbild von
SaKo
9 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

danke für Ihre Antwort: Werbungskosten in D und L werden addiert. Wenn in D die Pauschale von 1000 € anfällt, werden die LUX WK entsprechend gekürzt.

Mein Mann hatte ca 10.000,- dt. Werbungskosten und ich ca. 3.400,- lux.WK. Angerechnet wurden bei mir nur 900,- ohne weitere Begründung. In allen Jahren davor wurden die vollen WK anerkannt. Evtl. Fehler vom FA und Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen?


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Susane: DIe Abschreibung für PKW ist 4 Jahre in LUX. GWG liegen bei 800 € (? habe Betrag nicht griffbereit) DIE GWG sind sofort abzugsfähig


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Pendler 111 Nein, bei selbständigen gibt es keinen Freibetrag wie bei einem Minijobber. Wer sich selbständig macht, muss immer Steuererkälrungen abgeben, auch wenn keine Steuer anfällt.


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Susane, Laptop 3 Jahre


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Sako Ja eventuell Fehler vom FA. Kommt immer mal vor. Irren ist menschlich.


Profilbild von
susane
20 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Danke


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Habe ich eine Frage übersehen?


Profilbild von
Limes1
3 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Guten Tag,

gilt der Freibetrag von 1.500 Euro für alle Kapitalerträge? Ist eine Pflegeversicherung auf alle Kapitalerträge zu zahlen oder nur auf die, die über den Freibetrag hinausgehen?

Danke


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Ansonsten ist noch interessant, wie man das lux. Krankengeld in der deutschen Steuererklärung angibt.

Wer ist einfach und falsch macht, gibt den Bruttobetrag an. Richtig ist eine Umrechnung in das deutsche System. Dort wird Krankengeld netto ausgezahlt. Also Brutto-Sozialversicherung-Steuer ist dann der richtige Betrag.

Das macht jetzt nicht dieWelt aus. Aber letztlich kommt die Steuerersparnis zusammen, in dem man in vielen Ecken kehrt.


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Wäre auch meine Frage: Ab wann fällt in Luxemburg bei Selbstständigkeit eine Steuer an? Bei einer Ehe (Mann arbeitet auch in Lux) wird dann aber gemeinsam veranlagt?

Hat sich eigentlich grundlegend etwas verändert 2014 mit dem Doppelsteuerungsabkommen?


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Limes1: Spekulationsgewinne kennen den Freibetrag nicht. Pflegeversicherung auf Kapitalerträge? Nie gehört.


Profilbild von
Limes1
3 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Danke. Spekulationsfrist ist 6 Monate?


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Schicka. Bei Selbständigkeit in LUX muss erst mal eine Handelsermächtigung beantragt werden und eine Steuernummer. Die Voraussetzungen sind sehr hoch. Scheinfirmen sollen so vermieden werden.

Steuerlich betrachtet, werden bei Eheleuten die Einkünfte zusammengerechnet. Es ist also erstmal egal, ob man einen Gewinn macht.