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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

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Eddy Thor
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10 Jahren  ago  

Herzlich willkommen zum Steuerchat mit Steuerexperte Stephan Wonnebauer


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10 Jahren  ago  

Guten Tag!


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HolyShit
41 Messages

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10 Jahren  ago  

Guten Tag Herr Wonnebauer,

hier in Kürze meine Fragen:

kann ich den Trennungsunterhalt VOR Scheidung in der lux. St.erkl. als Sonderausgabe oder aussergew. Belastung angeben ?

kann ich den nachehelichen Unterhalt NACH Scheidung (in diesem Jahr) in der lux. St.erkl. als Sonderausgabe oder aussergew. Belastung angeben (Expartner stimmt einem gemeinsamen Antrag nicht zu und ist nicht in L beschäftigt) ?

kann ich Gerichts-/Anwaltskosten im Rahmen eine Scheidungsverfahrens als aussergew. Belastung angeben ?

wird für alle vorgenannten Positionen und den Kindesunterhalt in den aussergew. Belastung der Abzug für die "normale Belastung" vorgenommen und nur die Differenz steuerlich angerechnet ?

gilt die Steuerklasse 2 für das Jahr der Scheidung + die nächsten 3 Jahre, als praktisch 4 Jahre ?

Vielen Dank


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SaKo
9 Messages

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10 Jahren  ago  

Mein Mann arbeitet in D, ich in Lux. Wir haben Steuerklassenkombi 3/5 und machen eine gemeinsame dt.Steuererklärung. Beim aktuellen Steuerbescheid für 2013 wurde mein Lux. Krankengeld (Lohnersatzleistung) in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt) als Leistungen nach §32 Abs.1 Nr.1 EStG. 2008 bekam ich Lux.Krankengeld, bei der Steuererklärung sagte die Dame vom dt. Finanzamt (Prüm), dass das Krankengeld NICHT unter dem Progressionsvorbehalt eingerechnet wird (also zu unserem Vorteil). Auf Ihrer Homepage steht, dass das von der lux.KK gezahlte Krankengeld von den Lux.Einkünften in Abzug gebracht werden kann. Kann ich gegen den aktuellen Steuerbescheid Einspruch erheben? Wenn ja, mit welcher Begründung bzw. welchem §? Danke im Voraus.


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10 Jahren  ago  

Ich hoffe auf eine rege Teilnahme und viele Fragen


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SaKo
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10 Jahren  ago  

Guten Morgen Herr Wonnebauer,

Hat sich etwas geändert, dass lux.Werbungskosten von den Progressionseinkünften nicht mehr in vollem Umfang in Abzug gebracht werden?

In welchem Steuerformular können die lux. Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben eingetragen werden, wenn es nur möglich ist, diese im Formular Vorsorgeaufwand Zeile25 (KV) + Zeile 27 (PV) anzugeben. Beim Steuerbescheid wurden diese nämlich auch nicht berücksichtigt.

Danke im Voraus.


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10 Jahren  ago  

Aha, es geht schon los. Trennungsunterhalt vor dem Urteil werden als agB angesetzt, danach als Sonderausgaben.

Wieso gemeinsamer Antrag?

Ja, Anwaltskosten etc. Aber hier sind die zumutbaren Belastungen zu berücksichtigen


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SaKo
9 Messages

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10 Jahren  ago  

Steuerfreie Abfindung in Luxemburg nach Sozialplan: Muss die Abfindung in Deutschland unter Progressionsvorbehalt gestellt werden und erhöht damit den Steuersatz? Danke im Voraus.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Die Steuerklasse 2 gibt es nach dem Jahr der SCheidugn für 3 Jahre


Anonymous
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10 Jahren  ago  

damals wurde das Krankengeld nicht unter Progressionsvorbehalt gerechnet. Erst mit der Verständigugnsvereinbarung wurde dies so ausdrücklich festgelegt.


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nordmarc
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10 Jahren  ago  

Bei meiner Steuer 2013 hieß es, ich würde als Familienalleinverdiener und Zusammenveranlagung mit Frau + 1 J Kind und 105 T€ Gesamteinkünften bzw. 89 T€ inländisches Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegen und bräuchte keine Erklärung abzugeben, da diese für mich 19 € Nachzahlung ergeben hätte. Dann auf Nachfrage und Erläuterung, dass ich extra einen Bausparvertrag, entsprechende Versicherungen etc. abgeschlossen hätte, kam die Ansage, dass nochmal auf eine andere Berechnungsmethode nachgerechent wird und auf einmal hatte ich mit einem Telefonat 450 € als Rückzahlungsbescheid erhalten. Positv für mich, aber was ist hier passiert?


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Werbungskosten in D und L werden addiert. Wenn in D die Pauschale von 1000 € anfällt, werden die LUX WK entsprechend gekürzt.,

Man trägt die Sozialver.-beiträge so ein, als wären es deutsche, also in die ANlage Vorsorgeaufwand


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ja, die Abfindung ist zwar in D steuerfrei. Sie muss aber ebenso wie das Gehalt unter Progressionsvorbehalt angesetzt werden.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Bei Abfindungen prüft das FA, wie diese zustande gekommen ist. Gab es also eine Kündigung oder nicht. Außerdem wird geprüft, ob es sich nicht um eine Art Ruhegeld handelt. Diesen Fall habe ich allerdings noch nicht erlebt, da die Empfänger der Abfindung meistens weit vom Rentenalter entfernt sind.


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susane
20 Messages

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10 Jahren  ago  

Guten Tag,

ich benötige eine Liste (Abschreibungstabelle) mit amtlicher Nutzungsdauer für PKW und Laptop. Außerdem würde mich interessieren, ob es in Luxemburg eine Sofortabschreibung für geringfügige Wirtschaftsgüter gibt. Danke.