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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerberater - Steuererklärung LUX  

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oernie
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14 Jahren  ago  

hier der Link der funktionniert:

http://www.aleba.lu/index.php?lang=5&type=SUBCAT&page=108


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tony5621
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14 Jahren  ago  

hallo, wo trage ich denn die Darlehenszinsen für meine Eigentumswohnung ein, die nur von mir selbst bewohnt wird? Lt. der Broschüre Steuern sind es die Felder: 1023 und 1024, dort steht aber steuerbefreite Einkünfte??!! statt Schuldzinen.

Ich habe 4 Lohnsteuerkarten. Bei der ersten werde ich überhaupt nicht versteuert (bis zu einer gewissen Grenze natürlich) - wo trage ich diese steuerfreien Einkünfte bei der Erklärung ein? würde auf Feld 703 tippen, korrekt?

Außerdem ist auf der Erklärung Platz nur für je zwei Dienstverhältnisse, ich habe jedoch 4, gebe ich das vierte dann unter sonstiges an??


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Taxinfolux
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14 Jahren  ago  

Hallo Tony5621, In L2 Punkt 1 gibst du die Angaben der Wohnung an. In Punkt 2 (Einzelangaben über Schulden, usw.) gibst du die Details über das Darlehen an (Name der Bank, Restschuld, Zinsen). Dann hänkt es davon ab wie lange du schon die Wohnung bewohnst wieviel Zinsen du absetzen kannst. Z.B. nach 31.12.04, EUR 1,500 pro Familienmitglied. Von den Zinsen ziehst du den Nutzungswert (EUR 100) ab und der Ertrag (negativer Betrag) wird dann in Feld 1023 bzw. 1023 + 1024 angegeben. Zum Einkommen trägt man das Einkommen mit der 1. Steuerkarte (ohne Zinssatz) unter A. erstes Dienstverhältnis ein, alle weiteren Einkommen zusammenrechnen und unter B. eintragen. MFG, Sandra


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Taxinfolux
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14 Jahren  ago  

!!! Dein Einkommen was du aus Luxemburg beziehst ist natürlich nicht unter steuerbefreite Einkünfte anzugeben, Feld 703!!!, sondern 701 und 705. Der Ertrag der Wohnung ist steuerbefreit da die Immobilie sich in Deutschland befindet. Sandra


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tony5621
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14 Jahren  ago  

Danke für deine Antwort, ich habe noch 2 kleine Fragen:

von welchen Unterlagen trage ich die Bruttoeinkünfte sowie die einbehaltene Lohnsteuer zusammen? - von den monatlichen Lohnabrechnungen? Oder bekommt man so wie in Deutschland eine Jahresübersicht per Post (was man an Lohnsteuer einbezahlt hat und wie hoch das jährliche Einkommen war)?

Auf der dritten Seite der Erklärung (zusätzliche Auskünfte und ANträge) ganz unten gibt es eine Formelberechnung: Summe der zu versteuernden EInkünfte x 100 / Summe der zu versteuernden und steuerbefreiten Einküfte. Muss ich hier bei der Summe der zu versteuernden und steuerbefreiten EInkünfte, die steuerbefreiten Einkünfte angeben, die ich hier in Luxemburg eingenommen habe, oder gehören hierzu nur die ausländsichen steuerbefreiten EInkünfte, bzw. muss ich dieses Feld überhaupt ausfüllen?

danke


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Taxinfolux
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14 Jahren  ago  

Normalerweise bekommst du von deinen Arbeitgebern eine Jahresübersicht (Certificat de rémunération, Extrait du compte de salaire), es ist einfacher damit zu arbeiten, aber man kann auch die montatlichen Abrechnungen zusammenrechnen, es müsste das selbe Ergebnis sein.

Ja, du musst dieses Feld ausfüllen. Um es weniger kompliziert zu erklären: Einkünfte aus Lux. x 100 / Einkünfte aus Lux. + Einkünfte weltweit = XX % Dieser Zinsatz muss mind. 90% sein damit du Ausgaben absetzen kannst. MfG


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tony5621
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14 Jahren  ago  

Hallo, also das versteh ich nicht so ganz. Ich habe 4 Lohnsteuerkarten. Angenommen ich habe folgende Bruttojahrtesgehälter: 1: wird nicht versteuert 10.000 € 2: wird versteuert 10.000 € 3: wird versteuert 10.000 € 4: wird versteuert 3.000 €

demnach müsste bei mir rauskommen, ist dies korrekt??: 69,69 % 23.000 (Summe der zu versteuernden EInkünfte) x 100 / 33.000 (Summe der zu versteuernden und steuerbefreiten Einkünfte)


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Taxinfolux
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14 Jahren  ago  

Ja, die Rechnung ist korrekt. Falls ich aber nichts falsch verstanden habe sind die 4 Arbeitgeber in Lux. Wieso ist dann 1 nicht zu versteuern? Sorry falls ich was missverstanden habe... wie gesagt, die Rechnung ist korrekt.


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tony5621
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14 Jahren  ago  

bei dem ersten arbeitgeber bin ich noch mit dem Bruttogehalt unter der zu versteuerbaren Grenze, deswegen wird mein Gehalt vom 1. Arbeitgeber nicht versteuert. Sie hatten geschrieben, dass dieser Satz min. 90% sein muss, damit man Ausgaben absetzen kann. - wo steht dies bzw. kann ich demnach keine Ausgaben absetzen?!


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tony5621
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14 Jahren  ago  

ps: ja alle 4 Arbeitgeber sind in LUX


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Taxinfolux
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14 Jahren  ago  

Tony, Auch wenn das Einkommen vom 1. Arbeitgeber unter der zu versteuerbaren Grenze liegt, ist dieses Einkommen trotzdem in L zu versteuern und nicht steuerbefreit! Steuerbefreit bedeutet nicht in Lux zu besteuern weil es z.B. in einem anderen Land versteuert werden muss, usw. Das mit den 90% steht auf der Erklärung über der Rechnung. Als nichtansässiger Steuerpflichtiger muss man laut dem Art. 157 diese 90% haben damit man wie ein ansässiger besteuert wird und somit Ausgaben absetzen kann...