Kann mir jemand einen guten Steuerberater nennen für die Steuererklärung in Luxemburg. Ich weiß, dass man da auch die Gewerkschaften fragen kann. Trotzdem wäre ich froh um eine Adresse.
als Deutscher auch interessant:
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.v. in Perl
Dort wird die Steuererklärung auf Basis eines Mitgliedsbeitrages gemacht (der bemisst sich am Einkommen) ist aber meist geringer als die Rechnung eines Steuerberaters. Hinzu kommt, dass man dort ohne weiteres sowohl die Deutsche (falls Partner in D beschäftigt) als auch Luxembourgische Erklärung machen kann.
Hallo, ich habe mal ne Frage: Da ich beabsichtige nach Deutschland zu ziehen, aber weiterhin in Luxembourg beschäftigt bleibe, und auch dort meine Sozialabgaben sowie Steuern entrichte, sowie meine luxemburger Nationalität beibehalte, stellt sich mir folgende Frage in punkto Steuererklärung:
Wenn ich alleine in Deutschland meinen Hauptwohnsitz habe, heisst dort angemeldet bei der Gemeinde und keine Adresse mehr in Luxemburg habe, muss ich dann auch eine Steuererklärung in Deutschland machen obwohl ich dort kein Einkommen beziehe? Denn ein Freund sagte mir das ich zum erstellen meiner Steuererklärung als Luxemburger wohnhaft in Deutschland auch eine Adresse in Luxemburg haben muss.
Kann mir bitte jemand in dieser Frage weiterhelfen, vielen Dank!!:confused:
@ Hacki1
nein, man muss KEINE Adresse in Luxembourg haben, wenn man in Deutschland wohnhaft ist, aber in Luxembourg arbeitet, dort Steuern entrichtet und auch eine Steuererklärung macht.
Ob Du eine Erklärung in D machen musst, ist von individuellen Faktoren abhängig. u.a. + verheiratet mir Frau arbeitend in D + Einkünfte in D (Zinsen, Miteinnahmen etc.)
Hoffe geholfen zu haben.
@tbecker74
Ich stimme nicht 100%ig mit deinen Bedingungen an eine deutsche Steuererklärung überein. "+ Einkünfte in D (Zinsen, Miteinnahmen etc.)"
Bei Mieteinnahmen gebe ich dir Recht, aber bei Zinsen nicht unbedingt. Zinsen die im Rahmen des gestellten Freistellungsauftrags erzielt werden, sind nicht steuerpflichtig. Zinsen, die über die Höhe des Freistellungsauftrags hinaus gehen, werden (im Regelfall) über die Kapitalertragssteuer direkt versteuert. In dem Fall führt die Bank die Steuern auf diesen überschüssigen Zinsbetrag gleich an den Vater Staat ab und somit ist, meiner Meinung nach, dann auch keine Steuererklärung mehr in Deutschland notwendig.