Steuererklärung für 2021 am 8.März in der app eingestellt, Samstag 13.März kam die Nachricht das der Vorgang abgeschlossen ist, heute war die Abrechnung in der Post und das Geld ist schon auf dem Konto eingegangen. So schnell hat das in 25 Jahren noch nie funktioniert.
INFO FLASH
Diesel setzt sein Jo-Jo in Luxemburg fort
Ich habe die da gemacht:
Hallo zusammen!
Ich bitte zu diesem Thema kurz um Unterstützung:
Ich arbeite seit Mitte Juni in L und bin wohnhaft in Deutschland. Die Steuer '21 für Deutschland ist soweit durch, aber wie ich inzwischen festgestellt habe, die Steuer in L wäre schon im März fällig gewesen?! Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich sie - wie in D - im Mai erklären müsse bzw. hatte erwartet, dass ich eine Art schriftlicher Aufforderung o.ä. erhalte.
Wie verhält es sich mit Nachzahlung o.ä., wenn ich die Steuer nicht erkläre? Oder sollte ich sie auf jeden Fall unaufgefordert erklären?
Ist es wie in D, dass es eine km-Pauschale zum Arbeitsplatz gibt, die sich anrechnen lässt?
Vielen Dank für kurze Antwort!
Es lohnt aber oft zu Beginn einer Tätigkeit in Luxemburg, wenn man einen Lohnsteuerjahresausgleich macht! Denn der Lohnsteuersatz wurde auf Basis des Jahreseinkommens berechnet und dann monatlich auf das Gehalt angewandt. Wenn Du aber nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, ist der einbehaltene Betrag zu hoch.
Wichtig: Ein Lohnsteuerjahresausgleich kann grundsätzlich nicht zu einer zusätzlichen Steuerschuld führen.
Laut Guichet.lu soll "die Einkommensteuererklärung vorzugsweise bis zum 31. März des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. "
"Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben können, müssen die Erklärung für das Steuerjahr N spätestens bis 31. Dezember des Jahres N+1 einreichen."
Bzgl. Pendlerpauschale siehe hier: https://www.diegrenzgaenger.lu/forum/steuern-und-finanzen/pendlerpauschale-8271/