Servus,
ich habe Ende Dezember 2018 geheiratet. Ich habe ganzjährig in Luxembourg und meine Frau in Deutschland gearbeitet. In der deutschen Steuererklärung gilt nun ja die Heirat im Dezember auch rückwirkend für das ganze Steuerjahr (Steuerklasse 4), habe aber auf guichet.lu nicht ganz durchgeblickt wie das in Luxembourg läuft.
Bisher habe ich in Luxemburg keine Steuererklärung abgegeben. Daher meine Frage:
- Kann ich per Steuererklärung auch rückwirkend die Zusammenveranlagung für Verheiratete für das gesamte Steuerjahr 2018 in Luxembourg beantragen?
Ich habe gelesen, dass ein Antrag auf Zusammenveranlagung bis spätestens 31.03.2019 eingehen musste, aber auch, dass die Frist für Angestellte die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind, bis Ende des Jahres gilt.
Falle ich mit dem o.g. Beispiel darunter oder ist der Zug für 2018 bereits abgefahren?
Vielen Dank & LG