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Forum / Steuern und Finanzen

Sozialversicherungsproblematik 2024 Grenzgänger  

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Flippo
Deutschland | 4 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo zusammen,

weiß jemand von euch wie es ab 01.01.2024 mit Sozialversicherungszugehörigkeit für Grenzgänger aus Deutschland gehandhabt wird.

Uns wurde auf der Arbeit mitgeteilt, dass wir die neue 50% Grenze für Homeoffice nicht nutzen können, da wir bei unserem Job manchmal auf Dienstreise müssen. Also hat unsere Firma gesagt, dass wir wegen der Dienstreise auch im Jahr 2024 wie gehabt nur 25% in Deutschland arbeiten dürfen. (Also Homeoffice + Dienstreise darf höchstens 25% sein).

Stimmt es wirklich, dass wir, wenn wir ungefähr 5 Tage pro Jahr auf Dienstreise sind, deswegen nicht die neue 50% Grenze nutzen dürfen?

In Zahlen würde das bedeuten (nur ungefähr): 220 Arbeitstage -> 50% -> 110 Tage Homeoffice 220 Arbeitstage -> 25% -> 55 Tage Homeoffice

Also meine Hauptfragen ist:

Ist es nichtt irgendwie möglich Homeoffice und die paar Tage Dienstreise zu kombinieren mit der 50% Grenze?

Ich hoffe sehr, dass das jemand von euch weiß 🙂 Vielen Dank im Voraus!

(Wichtige Info es geht bei meiner Frage außschließlich um da Thema Sozialversicherung, nicht um das Thema Steuern)


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Kommt drauf an wo die Dienstreisen hingehen. 

die 25% bzw. 50% beziehen sich auch das Wohnsitzland also hier DE.

Man konnte schon immer mehr als 25% ausserhalb von Lux arbeiten nur eben nicht im Wohnsitzland. 

Ich denke das ist einfach nur ein Problem deiner Personalabteilung aber kein rechtliches!


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Flippo
Deutschland | 4 Messages

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1 Jahr  ago  

Hi Carenka, vielen Dank für diesen Link 🙂


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Flippo
Deutschland | 4 Messages

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1 Jahr  ago  

@Fredde ja die Dienstreisen sind leider auch in DE.


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1 Jahr  ago  

Nach meinem Stand ist die Auslegung der Firma falsch.

Ein kleiner Hinweis noch, das Limit von 49.9% gilt für 12 aufeinander folgende Monate, das sollte man nicht mit dem Kalenderjahr verwechseln. Hier muss zB auch zwischen 06.2024 und 05.2025 der HO Anteil unter 49.9% bleiben.


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Noch ein Aspekt hier:

Dienstreisen in DE fallen nicht unter die 50% Regel da ja keine Telearbeit. Da wird dann die 25% Regel angewandt. Nun kann man das aber auch hinterfragen: 

"Gelegentliche, spontane Dienstreisen sind unschädlich für die Anwendung des Rahmenübereinkommens. Für sie sind jeweils im Rahmen von Entsendungen nach Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) 883/04 die A1-Bescheinigungen zu beantragen. Sind solche Arbeiten jedoch regulärer Bestandteil des Arbeitsplatzes und finden somit gewöhnlich statt, greift die multilaterale Rahmenübereinkommen in Gänze nicht."

Siehe link oben. Es geht bei der 25% Regel im gewöhnliche Arbeiten, eine Dienstreise die mal hierhin mal dorthin geht fällt also eigentlich nicht darunter. Personalabteilung ignorieren das aber oft weil zu kompliziert und zu viel Arbeit. 


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Flippo
Deutschland | 4 Messages

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1 Jahr  ago  

Vielen Dank euch für die vielen Antworten, jetzt liegt es an mir die Problematik mit der Personalabteilung zu klären.