Hallo zusammen,
Ich bin Grenzgängerin, mein Mann arbeitet sozialversicherungspflichtig in Deutschland.
Unsere Tochter war während seiner Elternzeit über mich, danach aber über ihn krankenversichert.
Überraschenderweise schickt ihr die CCSS jetzt eine neue Versicherungskarte zu.
Wie ist das, wenn meine Tochter in 2 Jahren anfängt zu studieren, evtl. in einem anderen EU-Land.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Bewilligung der Studienbeihlfe und der Sozialversicherung? Das heißt, wenn ich jetzt die neue Versicherungskarte zurückschicke, können die mir da später einen Strick draus drehen?
Was genau brauche ich für die Beantragung der Studienbeihilfe?
Vielen Dank im voraus!
Luxotte