Hallo Zusammen,
mich würde generell mal interessieren, wie das in der Praxis gehandhabt wird, wenn man regelmäßig auf Dienstreise ist.
Die Bagatellregelung von 19 Tagen für die Einkommenssteuer ist ziemlich klar geregelt. Doch wie verhält es sich mit der Sozialversicherung? Mir ggü. wurden schon viele Aussagen getätigt, die ich so nicht nochvollziehen konnte.
Auf der Seite vom dt. Zoll habe ich z.B. eine Aussage gefunden, dass man ab 25%+ Tätigkeit ausserhalb des Dienstsitze (Lux) seine Sozialversicherung voll in Dtl. leisten muss.
Kennt jemand diese Vorgehensweise in der Praxis?
Danke und viele Grüsse