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Forum / Steuern und Finanzen

Sozialversicherung Dtl Lux bei mehr als 19 Tagen im Ausland  

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Matthias Köhl
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5 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

mich würde generell mal interessieren, wie das in der Praxis gehandhabt wird, wenn man regelmäßig auf Dienstreise ist.

Die Bagatellregelung von 19 Tagen für die Einkommenssteuer ist ziemlich klar geregelt. Doch wie verhält es sich mit der Sozialversicherung? Mir ggü. wurden schon viele Aussagen getätigt, die ich so nicht nochvollziehen konnte.

Auf der Seite vom dt. Zoll habe ich z.B. eine Aussage gefunden, dass man ab 25%+ Tätigkeit ausserhalb des Dienstsitze (Lux) seine Sozialversicherung voll in Dtl. leisten muss.

Kennt jemand diese Vorgehensweise in der Praxis?

 

Danke und viele Grüsse


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Die Aussage der Zolls ist so nicht korrekt!

> 25% im Wohnsitzland sind die Grenze! DAs heisst, wenn du 25% und mehr deiner Arbeitszeit in DE (deinem Wohnsitzland) verbringst wirst du da 100% Sozialversicherungspflichtig.

Du kannst aber 20% in DE und 10% in Frankreich und nochmal 10% im Vatikan arbeiten und du bleibst immer noch in LUX Sozialversicherungspflicht. 


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SmallSlinky
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5 Jahren  ago  

Du, bzw. dein AG muss einen Antrag auf Entsendung bei der CCSS für die Zeit im Ausland stellen. Dann bekommst du das Formular A1 ausgestellt und bleibst sozialversicherungstechnisch in Lux.

http://www.securex.lu/sites/default/files/2018-08/5%20Fragen_Formular%20A1.pdf

 


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Das A1 Formula hat zunächst einmal nicht mit den 25% und der Sozialversicherungspflicht zu tun. Mit dem A1 wir nur bestätigt das du in Lux (oder eben in einem anderen Land der EU) Sozialversichert bist. 

Offiziell muss dieses Formular bei jeder Auslandstätigkeit angefordert werden. 


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SmallSlinky
51 Messages

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5 Jahren  ago  

Im A1 wird bescheinigt, dass du für den Zeitraumdeiner Tätigkeit im EU-Land weiterhin der lux. Sozialleistung unterliegst.


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Fredde
366 Messages

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5 Jahren  ago  

Wenn du aber eben mehr als 25% in deinem Wohnsitzland arbeitest wirst du im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig und das A1 wird dann von der dortigen Krankenkasse ausgestellt.


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SmallSlinky
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5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Fredde

Wenn du aber eben mehr als 25% in deinem Wohnsitzland arbeitest wirst du im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig und das A1 wird dann von der dortigen Krankenkasse ausgestellt.

wie du meinst... ich kenne es anders


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Fredde
366 Messages

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5 Jahren  ago  

Ich verweise hier auf die EU Richtlinie 883/2004 die diese Sachverhalte regelt.

Siehe dort Artikel 13:

Artikel 13

Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten

▼M3

(1)  Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt:

a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt, oder

b) wenn sie im Wohnmitgliedstaat keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt,

i) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber seinen Sitz oder Wohnsitz hat, sofern sie bei einem Unternehmen bzw. einem Arbeitgeber beschäftigt ist, oder

ii) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Unternehmen oder Arbeitgeber ihren Sitz oder Wohnsitz haben, wenn sie bei zwei oder mehr Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in nur einem Mitgliedstaat haben, oder

iii) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber außerhalb des Wohnmitgliedstaats seinen Sitz oder Wohnsitz hat, sofern sie bei zwei oder mehr Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihre Sitze oder Wohnsitze in zwei Mitgliedstaaten haben, von denen einer der Wohnmitgliedstaat ist, oder

iv) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, sofern sie bei zwei oder mehr Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, von denen mindestens zwei ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten außerhalb des Wohnmitgliedstaats haben.

Die 25% sind die allgemein angenommene Definition von "Wesentlichen Teil"