@Fraggel,
was heißt "verpasst". Wenn ein Arbeitnehmer einmal angemeldet ist, sind die Krankenkassen (als Einzugsstellle für alle Sozialabgaben) sehr schnell sehr hartnäckig bis zur Vollstreckung. 4 Jahre kann gar nicht sein, also ist keine Anmeldung erfolgt, das nennt man i.d.R. Schwarzarbeit
AG und AN haften gesamtschuldnerisch für alle Sozialversicherungsbeiträge. Daher können sämtliche Beiträge wahlweise bei beiden eingetrieben werden.
Wenn keine Anmeldung erfolgt ist, wurde vermutlich auch keine Steuer abgeführt. Fehlende Steuer wird (auch hartnäckig) beim AN eingetrieben. Wenn für die Jahre eine Steuererklärung abgegeben wurde, aber diese Einnahmen fehlen handelt es sich um Steuerhinterziehung, die erst in 10 Jahren verjährt. Wenn man keine Erklärung abegeben hat sollte man das schnellstens nachholen, dann kostet es "nur" Verzugszinsen.
Verantwortlich ist erstmal der AG, aber auch dem AN hätte auffallen müssen, dass nichts abgeführt wurde. 4 Jahre geht schon in den kriminellen Bereich.