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Forum / Steuern und Finanzen

Sozialabgaben; Wie geht es weiter?  

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Micha85
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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Folgende Situation: Ich war von September 09 bis Februar 10 als Werkstudent in Luxemburg tätig. Dabei habe ich auch Abgaben für Sozialversicherung und Pflegeversicherung gezahlt. Allerdings keine Lohnsteuer. Lange war meine Vorstellung, nach meinem Studium als Deutscher weiter in Luxemburg zu arbeiten. Dies hat sich jetzt zerschlagen und ich werde meinen Beufseinstieg in GER feiern. Meine Frage hat nun mit den geleisteten Abgaben zu tun. Werden diese irgendwie in Deutschland berücksichtigt/ angerechnet? Oder bekomme ich sie sogar zurück? Eine Steuererklärung muss ich ja, soweit ich weiß, nicht machen, oder? Bin auf diesem Gebiet total unerfahren und habe absolut keine Ahnung. Die Recherche im Forum hat bislang auch keine wirkliche Abhilfe geschafft. Naja, wenigstens muss ich jetzt in Ger nicht den Stress mit der B51 ertragen.

Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand näher Informationen geben könnte.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich glaube, alles <1 Jahr kannst du dir erstatten lassen. Dann zählt die Zeit aber auch nicht, falls du später doch noch einmal in Luxemburg arbeitest.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Lass Sie dir besser nicht auszahlen. 1. du bekommst nur den Arbeitnehmeranteil zurück, es wäre also nur ein Kleckerbetrag. 2. Studenten haben später oft das Problem mit der Gesamt Lebensarbeitzeit wenn es um die Rente geht. Auch wenn die Zeit kurz ist, sie wird angerechnet auf deine Rente und der bezahlte Beitrag ist nicht verloren.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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14 Jahren  ago  

Also man muss in Lux mindestens 1 jahr gearbeitet haben um später etwas aus Lux zu erhalten. Arbeitszeiten mit weniger als 1 jahr ...da werden die Rentenansprüche nach D übertragen. Bei Micha85 empfiehlt es sich eine Steuererklärung zu machen. Mehr wüßte ich nicht.


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oernie
1263 Messages

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14 Jahren  ago  

Micha schreibt doch er hätte keine Lohnsteuer gezahlt, wozu dann die Steuererklärung?


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Zitat: "1. du bekommst nur den Arbeitnehmeranteil zurück, es wäre also nur ein Kleckerbetrag."

Das gilt in Deutschland, in L wird auch der Arbeitgeberanteil erstattet. (wenn die 120Monate Beitragszeit nicht zusammenkommen - hier zählen natürliche alle Versicherungszeiten, nicht nur die in L)

Ausserdem - was ist besser: nichts von den Beiträgen zurück zu bekommen (wenn kein Rentenansprich aufgebaut wurde), oder wenigstens die Hälfte (D) oder 2/3 (L) ?

Gruss

Martin


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Micha85
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14 Jahren  ago  

Danke euch allen für die Antworten. Das hört sich ja alles gar nicht so schlecht an. Wie kann ich mich denn jetzt am besten um die Beiträge bemühen, sprich wo muss ich Anträge stellen usw.?


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo,

ich würde einfach mal der Luxemburger Rentenkasse anrufen:

http://www.cnap.lu/

Gruss

Martin