Hallo zusammen,
Folgende Situation: Ich war von September 09 bis Februar 10 als Werkstudent in Luxemburg tätig. Dabei habe ich auch Abgaben für Sozialversicherung und Pflegeversicherung gezahlt. Allerdings keine Lohnsteuer. Lange war meine Vorstellung, nach meinem Studium als Deutscher weiter in Luxemburg zu arbeiten. Dies hat sich jetzt zerschlagen und ich werde meinen Beufseinstieg in GER feiern. Meine Frage hat nun mit den geleisteten Abgaben zu tun. Werden diese irgendwie in Deutschland berücksichtigt/ angerechnet? Oder bekomme ich sie sogar zurück? Eine Steuererklärung muss ich ja, soweit ich weiß, nicht machen, oder? Bin auf diesem Gebiet total unerfahren und habe absolut keine Ahnung. Die Recherche im Forum hat bislang auch keine wirkliche Abhilfe geschafft. Naja, wenigstens muss ich jetzt in Ger nicht den Stress mit der B51 ertragen.
Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand näher Informationen geben könnte.