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Forum / Steuern und Finanzen

Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei in Luxemburg?  

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susane
20 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

sind die Sonn- und Feiertagszuschläge in Luxemburg steuerfrei? Danke für eine Antwort.

Gruß susane


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10 Jahren  ago  

Nö! Da greift Lux, wie auch Deutschland, gerne richtig zu!

Gruß


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herbea
122 Messages

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10 Jahren  ago  

@ Nachtfalke: diese Antwort ist nicht richtig! Die Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit sind sehr wohl in Luxemburg steuerfrei. Teilweise sind auch keine Sozialabgaben auf den Zuschlägen zu zahlen. Gruss herbea


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mimsafreddi1
985 Messages

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10 Jahren  ago  

Nachtfalke liegt meines Wissens falsch.


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Anonyme

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10 Jahren  ago  

"Normale" Überstunden (soweit gegen Cash ausgeglichen) und Sonderzahlungen unterliegen der Besteuerung (die deutlich über der Besteuerung der üblichen Bezüge liegt).

Sonn- und Feiertagszuschläge sind hiervon jedoch ausgenommen. Die gibt es brutto für netto.


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bevaube
24 Messages

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10 Jahren  ago  

Die Zuschläge (Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit) sind zwar voll sozialversicherungspflichtig aber steuerfrei. Der Basislohn wird voll versteuert.

Das schreibt jedenfalls das Lehrbuch für Lohnabrechnung (-:


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10 Jahren  ago  

Die Zuschläge sind steuerfrei, sind sozialversicherungspflichtig mit Ausnahme des Anteils für das Krankengeld. Sie werden auch nicht in die Berechnung des Krankengeldes einbezogen


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LuxHilfekommt
15 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo.

Jede überstunde ist steuerpflichtig um es mal klar auszudrücken, es ist nicht viel aber steuerpflichtig!

Jeder Zuschlag wird besteuert , das ist nun mal so, ! Frag nach hier: www.impotsdirects.public.lu 111, rue de Hollerich, Luxembourg postal address/ L-2982 Luxembourg tel +352.40.800-1 fax +352.40.800-4300 email [email protected].

Guten Rutsch ins neue Jahr.