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Forum / Steuern und Finanzen

Sonderzahlung und Sonderurlaub  

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TimSchmelzer
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo , ich habe eine Frage bezüglich Sonderzahlungen in Luxemburg. Wir haben in unserer Firma eine Zweiklassengesellschaft . Ein Teil der Firma und zwar die Planungsabteilung bekommt jährlich 2x eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber und der Ausführende Teil ( Werkstattpersonal) bekommt diese nicht . Ich weiß das die Sonderzahlungen keine Pflicht sind, aber sollte sie wenn nicht für alle gelten ? Ich wollte das Thema mal ansprechen, aber finde dazu keine gesetzlichen Regelungen . Könnte mir da jemand helfen bzw weiß jemand wo diese Regelung geschrieben steht ?

Desweiteren ist der Sonderurlaub eine Streitpunkt bei uns. Sind diese angegeben Urlaubstage, zb. 6 Tage bei Heirat denn fix? Oder ist das eine bis zu 6 Tage Regelung?

Danke schonmal für die Mühe und Antworten


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Vera79
1807 Messages

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11 Jahren  ago  

Urlaub siehe http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/conges-jours-feries/index.html

und http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/types-contrat-travail/contrats-travail/contrat-duree-indeterminee/index.html Zitat: Jeder Arbeitsvertrag muss unbedingt folgende Angaben enthalten: " ... die Grundvergütung und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Verbraucherpreisindex sowie mögliche Lohn-/Gehaltszuschläge (Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Haushaltszulage, Bonus, usw.)..."

Hilft das ??? Gruss, vera


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TimSchmelzer
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Das mit dem Sonderurlaub ist schonmal in die richtige Richtung doch diese Fälle sind etwas speziell. Gibt es denn da nichts schwarz auf weiss (eine Gesetzliche Regelung) bzw wo ist dieses festgehalten?

Also würde es heißen wenn es bei dem einen Teil Planungsabteilung Vertraglich festgehalten ist und bei uns nicht, haben wir auch keinen Anspruch darauf? Ich war immer der Annahme das eine Sonderzahlung zu gleichen Teilen an alle geht . Zumindest war es bis jetzt immer so gewesen, bei meinem alten Arbeitgeber.

Mfg Tim


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mauzi
18 Messages

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11 Jahren  ago  

hallo,

http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/conges/conges-extraordinaires.html

Mauzi


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TimSchmelzer
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Das mit der Rechtsgrundlage bei der Sonderurlaubsregelung ist schonmal perfekt . Danke.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Sonderzahlungen sind immer Sache des Chefs, es sei denn, sie sind durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Und selbst, wenn du im neuen Arbeitsvertrag eine Sonderzahlung ausgemacht hast: diese kann ja auch einen Euro betragen.

Also: Sonderzahlungen gehen nicht zu gleichen Teilen an alle. Ist immer eine Entscheidung des Chefs, ob und wenn ja wem er was gibt.