Hallo , ich habe eine Frage bezüglich Sonderzahlungen in Luxemburg. Wir haben in unserer Firma eine Zweiklassengesellschaft . Ein Teil der Firma und zwar die Planungsabteilung bekommt jährlich 2x eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber und der Ausführende Teil ( Werkstattpersonal) bekommt diese nicht . Ich weiß das die Sonderzahlungen keine Pflicht sind, aber sollte sie wenn nicht für alle gelten ? Ich wollte das Thema mal ansprechen, aber finde dazu keine gesetzlichen Regelungen . Könnte mir da jemand helfen bzw weiß jemand wo diese Regelung geschrieben steht ?
Desweiteren ist der Sonderurlaub eine Streitpunkt bei uns. Sind diese angegeben Urlaubstage, zb. 6 Tage bei Heirat denn fix? Oder ist das eine bis zu 6 Tage Regelung?
Danke schonmal für die Mühe und Antworten