Hallo,
habe heute meine lux. Einkommensteuererklärung 2006 mit folgendem Hinweis bezüglich des Sonderausgabenpauschbetrages zurück erhalten:
"Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Pauschbeträge für die Ehefrau nur verdoppelt werden, wenn diese selbst über berufliche Einkünfte verfügt.":cry:
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass es grundsätzlich für Ehepartner eine Erhöhung um 672 EUR bei Sonderausgaben gibt. Ich finde nirgends eine Info bezüglich der mitgeteilten Beschränkung.
Kann mir hier jemand helfen? Soll ich Einspruch einlegen?
Vorab vielen Dank.