Ausgangssitation:
Paar, verheiratet, beide wohnhaft in DE, beide Arbeitsverträge (EK aus nichtselbst. Arbeit) in LU.
Zusätzliche Einkommen: Zinsen in DE sowie Mieteinnahmen aus DE und aus LU
Haben bisher für "Besteuerung wie Ansässige" optiert => Steuererklärung in Lux mit Individualsteuersatz, über 90%, Steuerprogression durch EK aus DE.
Frage: Könnten beide auch "in die 1 (ledige) wechseln", sodass generell keine Steuererklärung in
LU mehr erfoderlich ist? Was passiert in diesem Fall mit den Mieteinnahmen aus LU?
Oder ist durch Mieteinnahmen aus LU automatisch eine Erklärung in LU verpflichtend?
Vorteil durch Steuerklasse "1": Die Zinsen aus DE und Mieteinnahmen aus DE würden nicht mehr zur Ermittlung der Steuerprogression herangezogen.
Darüber hinaus: Sollte die Wohnung in DE verkauft werden:
=> In DE nach 10 Jahren steuerfrei, aber wie sieht LU das?
Besteuerung des Mehrwertes zwischen Verkauf und Kaufpreis bei Realisierung, sprich dieser "Gewinn (oder Verlust)" würde im Jahr der Veräußerung in LU zur Progressionsermittlung herangezogen?
Anmerkung: An einem Steuerberater wird sicherlich kein Weg vorbeiführen, dennoch ...