logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Diesel wird wieder teurer
Forum / Steuern und Finanzen

Sinnvolles Vorgehen Rennte aus L und D ?  

Profilbild von
Mescalero
2 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Hallo,

ich habe zuerst in Deutschland, dann knapp 20 Jahre in Luxemburg gearbeitet und arbeite inzwischen wieder in Deutschland. Ich bin 55 und wohne in D.

Meine Rentenauskunft bei der CNAP hat ergeben, dass ich frühestens mit 60 in L in Rente gehen kann, weil ich bislang 35 Jahre an Beitrags- und Ausbildungszeiten (Arbeit in D und L, Schule und Uni usw.) angesammelt habe. Neben dem voraussichtlichen Rentenbetrag wurde mir von der CNAP ein Betrag genannt, den ich zur luxemburgischen Rente maximal hinzuverdienen kann. Dieser Betrag ist etwas höher als die luxemburgische Rente selbst.

In Deutschland kann ich laut deutscher Rentenversicherung erst 2034 in Rente gehen. Deswegen hatte ich bei der CNAP auch gefragt, wie hoch die luxemburgische Rente, wäre, wenn ich dort auch erst 2034 in Rente ginge, aber das macht keinen großen Unterschied, wie ich in der Auskunft sehe. Vermutlich weil ich in L nichts mehr einzahle.

Daher überlege ich nun vielleicht mit 60, also für mich frühestmöglich, die luxemburgische Rente zu beantragen und weiter in Deutschland zu arbeiten, z.B. halbtags. Krankenversichern muss ich mich dann vermutlich in D.

Ich bin aber noch ziemlich unsischer, ob das sinnvoll ist und ich das so machen soll. Wird dann die luxemburgische Rente in L versteuert und wirkt sich progressiv auf die Einkommensteuer in D aus?

Vielleicht ist hier jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir einen Tipp geben.

 

 


Profilbild von
info
3767 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Renten aus D/L sind an sich sind immer im Herkunftsland steuerpflichtig, dabei natuerlich unter Progressionsvorbehalt mit Auslandseinkuenften. Der Progressionsvorbehalt ist natuerlich in Deutschland auch vorhanden.


Profilbild von
Fredde
378 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Was spricht dagegen mit 60 Rente in Lux zu beantragen? Ich sehe da keinen Grund außer du willst noch viel dazu verdienen. Du könntest allerdings in DE als Selbständiger bis zu 1/3 Mindeslohn verdienen ohne das die Rente gekürzt oder die Krankenversicherung  nach DE geht! Dann bist du ja nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt! Könnte noch besser werden wenn die Zuverdienstregelung für selbstständige in Lux geändert wird. Da gab es neulich ein Gerichtsurteil in LIX.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 355 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Du machst meines Erachtens nichts falsch, wenn Du die Rente bereits mit 60 beantragst. Selbst wenn Du in Deutschland weiterarbeitest und zuviel verdienst, so dass die lux. Rente gekürzt oder gestrichen wird, erhältst Du sie ja sofort weiter, wenn Du den Job wieder beendest. Und die Höhe ändert sich, wie Du schon festgestellt hast, nicht wenn Du länger wartest! Im Gegenteil: seit 2012 bis 2052 wird der proportionale Anteil der Rente zu Gunsten des pauschalen Anteils leicht reduziert, was für eine Durchschnittsrente eine Gesamtreduktion von 0,2% pro Jahr ausmacht. Ist nicht viel, aber immerhin ca. 7,50€ pro Monat für die Durchschnittsrente!

Solltest Du verheiratet sein, steht Deiner Partnerin immer eine Hinterbliebenenpension zu, wenn Du bereits Rentenempfänger bist. Ansonsten könnte sie auch leer ausgehen, wenn Du noch nicht in Rente bist und die Wartezeitbedingungen nicht erfüllt sein sollten!


Profilbild von
info
3767 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Bei der Hinterbliebenepnsion faellt nichts weg, keine Panik die beginnt so traurig wie es ist mit dem Tot.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 355 Messages

Offline

1 Monat  ago  

„Damit für Hinterbliebene ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension besteht, muss der Versicherte, der zum Zeitpunkt des Ablebens noch keine persönliche Pension bezog, in den letzten drei Jahren vor seinem Ableben eine Wartezeit von mindestens 12 Versicherungsmonaten der Pflicht-, Weiter- oder fakultativen Versicherung erfüllt haben.“  siehe CNAP.lu

Ich würde das so interpretieren, dass Hinterbliebene keinen Anspruch haben, wenn die letzte Arbeitsstelle in Luxemburg mehr als drei Jahre her ist. Oder gelten hier auch die deutschen Zeiten als Wartezeit?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 355 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Ok, ich beantworte mal selber: "Der Versicherungsverlauf kann aus Zeiten bestehen, die in Luxemburg und in einem Land, mit dem Luxemburg durch ein multi- oder bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit verbunden ist, zurückgelegt wurden."

Die Info erhält man, wenn man dem Link auf "Wartezeit" folgt. Also hat Info Recht: der Verstorbene muss nur in den letzten 3 Jahren in der EU pflichtversichert gewesen sein, um die Hinterbliebenenrente zu bekommen.