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Forum / Steuern und Finanzen

Sind Überstunden, Feiertage und Sonntagsarbeit steuerfrei in Luxemburg?  

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sokieh
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13 Jahren  ago  

Hallo, ich muss für 2010 zum ersten Mal Lohnsteuer in Luxemburg nachzahlen. Ich hatte knapp 700 Überstunden. Was ist in Luxemburg steuerfrei? Überstunden? Überstundenzuschlag (z.B. 25%)? Sonntagsarbeit? Arbeiten an Feiertagen, z.B. am Gerburtstag vom Großherzog? Gibt es eine Pauschale die man absetzen kann? Besten Dank im Voraus Sokieh :shocked:


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Sandy
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13 Jahren  ago  

700 Stunden in einem Jahr????:shocked: Ey, das ist ne Halbtagsstelle. Habt ihr keinen Betriebsrat?


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sokieh
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13 Jahren  ago  

War ein Schreibfehler waren 70 Überstunden


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

1. Alle Zuschläge für Überstunden sind steuerfrei (auch die Überstunden selbst). 2. Was du bzw. dein Chef machst, ist im höchsten Grade illegal. Bei 5 Wochen Urlaub im Jahr kommst du auf höchsten 47 Wochen Jahresarbeit, bei 700 Überstunden / 47 Wochen = 15 Überstunden in der Woche seit ihr deutlich über der gesetzlichen Höchstgrenze von 10 Stunden pro Woche. Und auch die müssen von der ITM genehmigt worden sein. 3. Du nimmst (wie Sandy sagt) einem Arbeitslosen die Halbtagsstelle weg.

Wenn das rauskommt, bekommt ihr beide Ärger!


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13 Jahren  ago  

okay, dann vergiss 2 - 3!

😉


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Luxi1
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13 Jahren  ago  

Würde mich auch mal interessieren, ob du die Überstunden machen musst oder willst. Und in welchem Bereich du eigentlich schaffst... Ich meine, offiziell bezahlte Überstunden sind lukrativ, aber welcher AG macht das denn in dem Umfang?


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Luxi1
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13 Jahren  ago  

Laut Statec steht im Frühjahr die nächste Indexerhöhung an, 25%.


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Luxi1
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13 Jahren  ago  

sorry, nur 2,5% aber gleiche Auswirkung auf den Adrenalinspiegel 😉


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sokieh
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13 Jahren  ago  

Dank für die ganzen Antworten. Arbeite auf dem Bau. Ich würde wohl auch nicht 700 Überstunden schaffen ... 🙂


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Grenzhopper
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13 Jahren  ago  

Hallo,

in den Paragrafen 22 + 23 des Kollektivvertrages ist alles, was mit Überstunden zu tun hat, geregelt.

http://www.itm.lu/droit-du-travail/conventions-collectives-de-travail/conventions-collectives-de-travail-declarees-d-obligation-generale

@obiwan: Überstunden müssen nicht mehr von der ITM ggf Arbeitsministerium genehmigt werden, Überstunden müssen nur noch der Gewerbeaufsicht mitgeteilt werden.

LG,

Grenzhopper


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13 Jahren  ago  

@Grenzhopper: guckst du hier: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/activite-professionnelle/duree-travail/paiement-heures-supplementaires/index.html

Die Personalvertretung muss dem Antrag des AG bei der ITM zustimmen, sonst kann nur noch der Arbeitsminister die Übestunden genehmigen.


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Grenzhopper
894 Messages

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13 Jahren  ago  

@oerni: dann guckst du aber auch hier: http://www.itm.lu/formulaires-1/duree-du-travail/antragsformulare?set_language=de

😉


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oernie
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13 Jahren  ago  

bitte?


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13 Jahren  ago  

Gehe mal davon aus, dass das ein Freud'scher Versprecher war und ich gemeint bin. Aber auch in diesem Formular ist die Stellungnahme der Personalvertretung zwingend notwendig (siehe Seite 3).

Dann sind wir uns ja wohl einig!


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Grenzhopper
894 Messages

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13 Jahren  ago  

Sicher sind wir uns einig: 1. Jup heftiger Freundlicher Versprecher ;-), sorry oerni 2. Die Mehrzahl der Betriebe in Luxemburg keine Personalvertretung haben, weil unter 15 AN