Hallo,
es wurde ein Gutachten erstellt zum Ausgleich der Luxemburger Rente. Dort wurde ein Betrag von dem Gutachter ausgerechnet, welcher meiner Ex-Frau zum jetzigen Zeitpunkt zustehen würde. Bei Gericht (Deutschland) wurde vom Richter gesagt, dass sich dieser Betrag bis ich in 10 Jahren in Rente gehe auf die Hälfte meiner Luxemburger Rente, die ich dann erhalte,hochschrauben kann, die ich meiner Ex-Frau dann zahlen müsste im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Meine Ex möchte jetzt eine Abfindungszahlung.
Hat da jemand Erfahrung? Ich dachte der Betrag des Gutachters sei bis auf minimale Unterschiede, das was ihr zusteht. Dieser wurde ja danach berechnet, welche fiktive Rente ich für die Ehejahre in Luxemburg bekommen hätte und davon ihren Anteil.
Es kann ja nicht sein, dass ich meiner Ex dann wirklich die Hälfte meiner vollen Rente beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich auszahlen muss?