Hallo! Werden die Schuldzinsen für das Eigenheim in der lux. Steuererklärung nur dazu verwendet, den globalen Steuersatz zu errechnen oder sind sie generell komplett abzugsfähig (vergleichbar den Werbungskosten)?Danke!
Hallo,
die Schuldzinsen werden nur zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, sind aber nicht von dem zu versteuernden Einkommen absetzbar (das wäre dann vergleichbar mit Werbungskosten). Die Anrechnung der Schuldzinsen für ein selbstgenutztes Eigenheim ist dazu auch beschränkt auf die Höhe der gezahlten Schuldzinsen bis zu einem Betrag von max. 1.500€ /person im Haushalt im Jahr des Bezugs und die darauffolgenden 5 Jahre. Danach sind noch 1.125 € für die Jahre 5 - 10 pro Nase zu berücksichtigen und danach nur noch 750€. Aber besser noch ein niedrigerer Steuersatz, als keine Ersparnis.... Neu ist aber auch ab 2010, dass die 90% Grenze für das weltweite Einkommen des Steuerpflichtigen zählt und nicht nur berufliches Einkommen.....
LG herbea
ahh, dass heisst, man kann nur den Teil der Notarkosten ansetzen, der dadurch entsteht, dass die Bank ins Grundbuch eingetragen wird? z.B. von 5.000 Euro Notarkosten dann vielleicht 1000 Euro oder so? ...und dann müsste man (Neu)Baukosten noch als Reparaturkosten deklarieren können :-))
Mit "Bis zum Einzugstermin" meinte ich Jahr des Einzugs. Wenn z.B. Renovierung oder Neubau sich über 2 oder mehr Jahre erstreckt, kann man dies in mehreren Steuererklärungen ansetzen.
Was anerkannt wird, liegt im Ermessen der Steuerverwaltung: Also lieber mehr als weniger einreichen... Grundsätzlich kann aber alles abgesetzt werden, was zur Sicherung der Mieteinnahmen dient (gleiches gilt wenn man selbst bewohnt).