logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Schudzinsen Eigenheim in Steuererklärung  

Profilbild von
Ische
63 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo! Werden die Schuldzinsen für das Eigenheim in der lux. Steuererklärung nur dazu verwendet, den globalen Steuersatz zu errechnen oder sind sie generell komplett abzugsfähig (vergleichbar den Werbungskosten)?Danke!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Sie sind bis zu einer gewissen Höhe abzugsfähig. Aber du erhälst eine korrekte auskunft nur beim Steuerberater. Und davon sind hier im forum anscheinend keine da. sorry

Aber Steuerberater für D und Lux gibt es. Ist aber dann ein anderes Thema.


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

die Schuldzinsen werden nur zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, sind aber nicht von dem zu versteuernden Einkommen absetzbar (das wäre dann vergleichbar mit Werbungskosten). Die Anrechnung der Schuldzinsen für ein selbstgenutztes Eigenheim ist dazu auch beschränkt auf die Höhe der gezahlten Schuldzinsen bis zu einem Betrag von max. 1.500€ /person im Haushalt im Jahr des Bezugs und die darauffolgenden 5 Jahre. Danach sind noch 1.125 € für die Jahre 5 - 10 pro Nase zu berücksichtigen und danach nur noch 750€. Aber besser noch ein niedrigerer Steuersatz, als keine Ersparnis.... Neu ist aber auch ab 2010, dass die 90% Grenze für das weltweite Einkommen des Steuerpflichtigen zählt und nicht nur berufliches Einkommen.....

LG herbea


Profilbild von
Lux2015
134 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Nur noch ein Tip:

Bis zum tatsächlichen Einzugstermin kann man auch noch Beträge wie z.B. Notarkosten und Reparaturkosten in voller Höhe absetzen (Keine Beschränkung auf 1500 EUR pro person)


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Notarkosten...auch wenn das Haus in Deutschland steht?? Kann man dann auch die Grunderwerbsteuer und Katastergebühren absetzen :-)?


Profilbild von
Lux2015
134 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Nur die Notarkosten, welche im Zusammenhang mit dem Bankkredit stehen (Grundschuldeintragung usw.). Katastergebühren auch nur im Zusammenhang mit dem Bankkredit. Wo das haus steht ist egal.

Grunderwerbsteure hat nichts mit dem Kredit zu tun, deshalb nicht absetzbar


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

ahh, dass heisst, man kann nur den Teil der Notarkosten ansetzen, der dadurch entsteht, dass die Bank ins Grundbuch eingetragen wird? z.B. von 5.000 Euro Notarkosten dann vielleicht 1000 Euro oder so? ...und dann müsste man (Neu)Baukosten noch als Reparaturkosten deklarieren können :-))


Profilbild von
ElCaballero
114 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@ Bill,

Wie soll ich "Bis zum tatsächlichen Einzugstermin" verstehen ? Oft ist die Reihenfolge doch Kauf-Einzug-Reparaturen, und alles im selben Kalenderjahr......

Welche Reparaturkosten werden akzeptiert? (neue Fenster, neue Heizungsanlage, etc....? )


Profilbild von
Lux2015
134 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@ElCaballero

Mit "Bis zum Einzugstermin" meinte ich Jahr des Einzugs. Wenn z.B. Renovierung oder Neubau sich über 2 oder mehr Jahre erstreckt, kann man dies in mehreren Steuererklärungen ansetzen.

Was anerkannt wird, liegt im Ermessen der Steuerverwaltung: Also lieber mehr als weniger einreichen... Grundsätzlich kann aber alles abgesetzt werden, was zur Sicherung der Mieteinnahmen dient (gleiches gilt wenn man selbst bewohnt).


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Wo genau werden denn die Notarkosten eingetragen? Werden die einfach auf die Schuldzinsen aufaddiert (z.B. -3500€ Zinsen + (-500€ Notarkosten) = -4000€) oder gibt es da ein extra Feld?


Profilbild von
Schaoten
483 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Bezüglich der Eintragung der Schuldzinsen siehe auch die neue homepage: www.verwaltung.lu unter Steuern...