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Forum / Steuern und Finanzen

Schenkung dem deutschen Finanzamt anzeigen?  

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CaptainHook
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16 Jahren  ago  

Hallo,

weiss jemand, ob ich dem deutschen Finanzamt als Elternteil eine Geld-Schenkung an mein leibliches, minderjähriges Kind von z.B. 20.000,- Euro angeben muss. Es hat keinerlei steuerliche Relevanz, da der Schenkungsbetrag weit unter dem max. Schenkungsfreibetrag liegt und innerhalb von 10 Jahren auch nichts mehr hinzukommt. Auch vorher gab es keine Schenkungen. Muss ich aber nicht dennoch dem deutschen Finanzamt die Schenkung anzeigen, evtl. um damit nachzuweisen, dass es sich eben um einen steuerirrelvanten Sachverhalt handelt.


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Bluepath
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16 Jahren  ago  

Ist es eine "deutsch-deutsche" oder eine "ausländische-deutsche" Schenkung? Im Falle einer "ausländische-deutschen" Schenkung, ist es nicht eher so, dass die (deutsche) Bank des Kindes auf dem Kontoauszug schreibt "awv-meldepflichtig", wenn eine (dicke) Überweisung aus dem Ausland eingeht ? also, das Kind müsste das ggf. melden. Ich weiß auch nicht genau, ob es sich hier um eine Meldung an ein Finanzamt oder um eine statistische Zahl in der Bundesbankstatistik? Wenn das letztere der Fall sein sollte, d.h. sollte man diese Meldung nicht machen, befindet man sich da sicherlich in guter Gesellschaft, es wird auch nicht viel passieren.Wie wäre es mit einem Anruf bei einem deutschen Finanzamt? Aufpassen: In Frankreich habe ich gehört, dass eine Schenkung nicht mehr als 30% des übrig gebliebenen Kapitals zum Zeitpunkt des Todesfalls und nicht zum Zeitpunkt der Schenkung ausmachen darf (ohne Gewähr). Jetzt bist du vermutlich auch nicht schlauer sorry ;-( aber es sind sicherlich Fachleute im Forum, die die Frage beantworten können?


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CaptainHook
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16 Jahren  ago  

Vielen Dank trotzdem für die Antwort. Die Schenkung ist ganz simpel von meinem lux. Gehaltskonto auf das lux. Sparkonto meines Kindes gegangen, aber ich bin in Deutschland wohnhaft und ergo mit dem Welteinkommen dort steuerpflichtig. Zweck ist übrigens die Vorsorge für eine spätere, wie auch immer geartete, Ausbildung, denn damit ist die schon finanziell fast in trockenen Tüchern und das Geld wird demnach von uns auch nicht mehr angegriffen und hoffentlich auch nie mehr von uns benötigt. Meine weiteren Recherchen im Internet haben sehr unterschiedliche Auffassungen zu Tage gefördert. Beipiel: Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Schenkung eindeutig nicht zu einer Besteuerung führt (z.B. Gelegenheitsgeschenke) oder die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wird. Wer entscheidet aber über die Eindeutigkeit. Ich fürchte ich werde mal beim Finanzamt nachhören müssen, aber rechne dort auch nicht mit einer wirklich qualifizierten Auskunft.


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Bluepath
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16 Jahren  ago  

@ sehr unterschiedliche Auffassungen zu Tage... genau so ist es... das Web gibt viele Infos aber manchmal ist die Realität ziemlich verzwickt... und es gibt viele Facetten, die zu berücksichtigen sind, insbesondere im späteren Erbschaftsangelegenheiten usw... je nach Familienkonstellation, auch ratsam ist das ganze über ein Notar laufen zu lassen, der auch jegliche Steuerauskunft geben könnte.