Hallo,
bin auch in der Situation und hatte mit den verschiedenen Ämtern selber telefoniert. Unisono wurde von den Ämtern selber die Auskunft gegeben, dass man
a) als Privatperson keine Auskunft bezgl. des Versorgungsausgleich erhält, sondern sich das zuständige Familiengericht selber an die luxemburgische Behörde wenden muss
b) die luxemburgischen Behörden keine Auskünfte an dt. Gerichte in dieser Sache geben.
Das kann man auch nachlesen, wenn man sich den Auszug der Deutschen Rentenanstalt anschaut: es wird informiert, welche Länder Auskunft geben. Bei Luxemburg ist vermerkt, dass es keine entsprechende Zusammenarbeit gibt.
Zwar meinte auch mein Anwalt, die gäben durchaus Auskunft, wenn man sie von der Schweigepflicht entbindet aber diesbezüglich sprach der Behördenmensch von Quatsch und mein Anwalt meinte, hängt von der Laune dort ab.
Gehe aber eher davon aus, dass Du keine Auskunft bekommst und ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, sondern es zu einen schuldrechtlichen Anspruch auf Ausgleich kommt, der dann bei Renteneintritt zu klären ist.