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Forum / Steuern und Finanzen

Scheidungsanwalt  

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pingepunge
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10 Jahren  ago  

Guten Tag,

ich würde mich über Empfehlungen für einen Scheidungsanwalt freuen, möglichst jemand der sich mit der Grenzgängerthematik auskennt. Ich habe gehört dass es mit der Auseinandersetzung über die Rentenansprüche in Luxemburg widersprüchliche Erfahrungen gibt, bis hin zu Auskunft verweigernden luxemburgischen Behörden.

Vielen Dank im Voraus an alle für Euer Feedback!


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10 Jahren  ago  

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grenzlerDL
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10 Jahren  ago  

Hallo, ich habe das gleiche Anliegen wie pingepunge. Waere dankbar fuer eine Empfehlung.


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10 Jahren  ago  

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Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo,

bin auch in der Situation und hatte mit den verschiedenen Ämtern selber telefoniert. Unisono wurde von den Ämtern selber die Auskunft gegeben, dass man

a) als Privatperson keine Auskunft bezgl. des Versorgungsausgleich erhält, sondern sich das zuständige Familiengericht selber an die luxemburgische Behörde wenden muss

b) die luxemburgischen Behörden keine Auskünfte an dt. Gerichte in dieser Sache geben.

Das kann man auch nachlesen, wenn man sich den Auszug der Deutschen Rentenanstalt anschaut: es wird informiert, welche Länder Auskunft geben. Bei Luxemburg ist vermerkt, dass es keine entsprechende Zusammenarbeit gibt.

Zwar meinte auch mein Anwalt, die gäben durchaus Auskunft, wenn man sie von der Schweigepflicht entbindet aber diesbezüglich sprach der Behördenmensch von Quatsch und mein Anwalt meinte, hängt von der Laune dort ab.

Gehe aber eher davon aus, dass Du keine Auskunft bekommst und ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, sondern es zu einen schuldrechtlichen Anspruch auf Ausgleich kommt, der dann bei Renteneintritt zu klären ist.


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

Die luxemburger Rentenkasse akzeptiert ausgewählte Gutachter, die die Berechnung der Versorgungsansprüche machen. Einen Versorgungsausgleich gibt es nicht. Das würde nämlich bedeuten, dass die Rentenkonten miteinander verrechnet würden. In Luxemburg ist immer der Versicherte der Zahlungsempfänger und muss evtl. bestehende Versorgungsansprüche an den Versorgungsempfänger weiterzahlen. Der Gutachter bekommt von der Rentenversicherung Auskunft, ohne dass eine Datenfreigabe durch den Versicherten erfolgen muss. Lediglich für evtl. bestehende private Rentenversicherungen und die Betriebliche Altersvorsorge muss eine solche Freigabe erfolgen. Bei nicht allzu komplizierten Fällen dürften die Kosten für solch ein Gutachen etwa bei 300 Euro liegen. Sollte der Zahlungsverpflichtete seinen Zahlungen gemäß diesen Gutachten nicht nachkommen, kann der Versorgungsempfänger auf dieser Basis Klage bei einem Gericht in Luxemburg einreichen und die Rentenkasse würde bei einem entsprechenden Urteil dann möglicherweise auch direkt an den Versorgungsempfänger zahlen.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Da es so oder so keinen Fall von Versorgungsausgleich gibt, kann man sich den Gutachter auch sparen. Denn der sagt etwas voraus, was in ein paar Jahren evtl. Makulatur ist. Und in 30 Jahren ein Scheidungsurteil/Versorgungsausgleich neu zu regeln, weil die Renten sich geändert haben, gehen wir mal davon aus, dass das Niveau nicht gehalten werden kann, ist sicherlich nichts, was man unbedingt auf einer to-to Liste braucht.


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Zwieback
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10 Jahren  ago  

Herr Thomas Rosenbaum (Rechtsanwälte Müggenburg), Ostallee 19 in Trier kennt sich sehr gut mit dem Thema aus. Ich war sehr zufrieden und kann ihn nur weiterempfehlen. Er ist Fachanwalt für Familienrecht. Außerdem fand ich es preislich noch angemessen.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Bei mir wollte sich der (in einer Scheidung zwischen einem in Deutschland ohne Anstellung lebenden und einem in Deutschland mit Anstellung in Luxemburg lebenden Ehepartner) offenbar noch recht unbedarfte Familienrichter (!) leider nicht ungeprüft darauf einlassen, dass ein Vorsorgeausgleich hinsichtlich der Luxemburger Rentenversicherung nicht infrage kommt. Er bestand also auf einem Gutachten, welches auch erstellt wurde (ein Buch, welches einem Mathematiker sicherlich Rätsel aufgibt, das für einen halbwegs normal gebildeten Mitteleuropäer aber völlig unverständlich ist), viel Geld kostete, und am Ende zu dem Schluss kam, dass das alles höchstens statistischen Wert hat, da ein Ausgleich zwischen den Parteien ohnedies nicht erfolgt: also ganz viel Papier- und vor allem Geldverschwendung. Wobei Letzteres natürlich eine Frage der Perspektive ist, der Gutachter käme hier sicherlich auf ein anderes Ergebnis...