Hallo zusammen,
ich soll nächstes Jahr eine Rufbereitschaft von ca. 7 Tagen / Monat gegen eine (auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesene) Vergütung machen.
Die Rufbereitschaft findet zu Hause in DE statt. Mein Arbeitnehmer muss mir die Vergütung dann ohne Steuerabzug in L auszahlen, und ich muss diese Vergütung ja in DE versteuern? Nun meine Frage, in wie weit hat eine Rufbereitschaft Einfluss auf die Bagatellgrenze von 34 Tagen?
M.E. hat das keinen Einfluss auf die 34 Tage, denn die RB wird ja bereits komplett in DE versteuert. Oder liege ich falsch?
LG