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Forum / Steuern und Finanzen

Rufbereitschaft / Steuerregelung D/L  

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scoobydoodog
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9 Monaten  ago  

Hallo zusammen,

ich soll nächstes Jahr eine Rufbereitschaft von ca. 7 Tagen / Monat gegen eine (auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesene) Vergütung machen.

Die Rufbereitschaft findet zu Hause in DE statt. Mein Arbeitnehmer muss mir die Vergütung dann ohne Steuerabzug in L auszahlen, und ich muss diese Vergütung ja in DE versteuern? Nun meine Frage, in wie weit hat eine Rufbereitschaft Einfluss auf die Bagatellgrenze von 34 Tagen?

M.E. hat das keinen Einfluss auf die 34 Tage, denn die RB wird ja bereits komplett in DE versteuert. Oder liege ich falsch?

LG


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TheDuke
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9 Monaten  ago  

Hallo,

ich wäre da äußerst vorsichtig. Soweit ich das weiß ist das ein äußerst grenzwertiges Thema das auch die 34 Tage betrifft. Ich würde mich an eine Gewerkschaft wenden z.B. die ALEBA.

VG

TheDuke

 


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scoobydoodog
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9 Monaten  ago  

Danke TheDuke. Vielleicht ist noch jemand hier der eine ähnliche Situation hat? Bei meiner Gewerkschaft habe ich schon angefragt, ohne Erfolg...


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scoobydoodog
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9 Monaten  ago  

Im DBA steht dazu folgendes:

 Arbeitstage im Sinne des Artikels 14 Absatz 1a, des Artikels 18 Absatz 1 Buchstabe b Satz 2 und Buchstabe c dieses Abkommens sind die tatsächlichen Arbeitstage. Die tatsächlichen Arbeitstage sind alle Tage innerhalb eines Kalenderjahres an denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächslich ausübt und für die er Vergütungen erhält. Eine Tätigkeit wird auch durch vergüteten Bereitschaftsdienst ausgeübt.

Jetzt frage ich mich wie das gehen soll, wenn ich bereits den ganzen Tag in Luxembourg gearbeitet habe, und der Tag auch dort versteuert wurde, kann der gleiche Tag dann noch einmal in DE versteuert werden? Ein Arbeitstag hat nur 8h. Ist das dann eine Doppelbesteuerung?

 

  

 


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