@Info: Deine Schlussfolgerungen sind nicht korrekt! 15€ ist der monatl. pauschale Wert, den man für ein Jahr Pflichtversicherungszeit bekommt, unabhängig von der Höhe der Einzahlung! Den kann man nicht in Relation setzen!
Vom Gehalt ist der Eigenanteil 8%, der in die Rentenkasse zu zahlen ist. Zahlt man freiwillig in die Rentenkasse ein, egal ob einmaliger Nachkauf oder monatl. freiwillige Beiträge, muss man auch den AG-Anteil übernehmen, d.h. die Zahlung entspricht einem Anteil von 16%, die dem Rentenkonto gutgeschrieben werden! Zahle ich z.B. durch Nachkauf 10.000€, werden dem Rentenkonto 62.500€ (=10.000/16%) gutgeschrieben. Diese Gutschrift erhöht Deine Rente (den proportionalen Anteil) um ca 100€ in Luxemburg. (Mittlerweile wohl etwas weniger nach den ganzen Indextranchen in diesem Jahr). Hier ist es auch egal, ob Deine bisherige Rente klein oder groß ist! Die Erhöhung ist immer gleich.Wenn man die 10.000€ in Relation zur Erhöhung von 100€ setzt (=1%), dann sagt das aber nur aus, dass man mindestens 100 Monate „überleben“ muss, um das Geld wieder reinzubekommen.
Grundsätzlich gibt es aber auch Obergrenzen für die Einzahlungen! 2023 entsprechen diese einem Gehalt von ca. 140.000€ p.a. (=11.666€ monatl.). Verdiene ich 5.000€ im Monat, dann kann Max. 16% von 6.666€ = 1.066€ p.M. = 12.800€ für das Jahr nachgekauft werden!
Persönlich hatte ich meine Arbeitszeit die letzten Jahre auf 80% reduziert. Da ich verheiratet bin, durfte ich für diese „Ehezeit“ nachkaufen. Interessant ist, dass man nicht nur berechtigt ist, die fehlenden 20% nachzukaufen, sondern bis auf das o.g. Maximum erhöhen darf.