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Forum / Steuern und Finanzen

Rentenkalkulation Luxemburg  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe mich mal an einer Rentenkalkulation in Excel versucht. Erhalte selbst noch keine Rente, daher ist das nur die Umsetzung der gefundenen Formeln, ohne Prüfung und Gewähr. Die Datei könnt Ihr bis zum 31.07.22 (nur zw. 9:00 und 24:00 Uhr) hier herunterladen:

http://gofile.me/4805B/rJqzrP4x6 oder hier: https://www.dropbox.com/s/vpetmw1sdec0u9h/Rentenkalkulation-Lux2022.xlsx?dl=0 (24/7 mit Dropbox Anmeldung)

Würde mich über Feedback freuen! Gerne per PN oder Mail (siehe Excel). P.S. Das Sheet funktioniert nicht im Browser, nur in Excel.

MischMasch

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Ruwerpeter,

allgemein kann man sicher noch einiges optimieren. Beachtet bitte, dass es auch ein Maximum für die Einzahlungen gibt, das im Excel-Sheet nicht berücksichtigt ist! Ich komme da leider selber nicht ran 😪

zu 1) Hier muss das Bruttogehalt zum angezeigten Index eingegeben werden, da dieses für die Hochrechnung des Gehalts, d.h. der Einzahlungen auf das Rentenkonto für die zukünftigen Jahre verwendet wird. Ich bin mir nicht sicher, aber ich gehe davon aus, dass man auch auf einen Bonus Sozialabgaben zahlen muss. Falls nicht, lasst ihn weg und gebt mir Bescheid.

zu 2) Man muss hier zwischen Babyjahren und Erziehungszeiten unterscheiden.- Baby-Jahre (die ersten beiden nach der Geburt) kann eine Elternteil oder beide zur Hälfte beantragen. Die werden vom Staat auf den Durchschnitt des Gehalts der 2 Jahre vor der Geburt aufgestockt, falls man in der Zeit ausgesetzt oder reduziert hat. Diese gelten dann als Pflichtversicherungszeiten.- Erziehungszeiten werden bei einem Kind bis zum 6. Lebensjahr anerkannt. Wenn man aber voll gearbeitet hat, bringt das natürlich nichts, da man keine Zeiten für den gleichen Zeitraum doppelt angerechnet bekommt. Nur der auch "zu Hause" war, kann sich diese Zeiten dann als Ergänzungszeiten anerkennen lassen! Wenn man möchte hat man hier aber das Recht nachzuzahlen.

Lest das bitte aber selber auf guichet.public.lu nach; hiermit habe ich mich nicht so sehr beschäftigt.

Abzüge, wie in Deutschland gibt es sowieso nicht! Der Hauptteil der Rente errechnet sich proportional zu Deinen Einzahlungen. Wenn Du länger arbeitest, gibt es nur eine Erhöhung des Steigerungssatzes. Das heisst im Prinzip, dass Du für längeres Arbeit mit einer höheren Rente belohnt wirst. Das greift aber erst, wenn Dein Alter + Versicherungszeiten größer 97 wird (in 2022)! Du kannst gerne die Formeln mal verifizieren 😉

zu 3) Wenn Du Ergänzungszeiten angibst, dann kann Du auch früher in Rente gehen! Für Ergänzungszeiten findet allerdings keine Einzahlung statt. D.h. wenn Du deshalb weniger eingezahlt hast, dann hast Du natürlich eine kleinere Rente! Das Datum in "Rente ab" sollte dann aber auch einen früheren Termin ausweisen!

Und auch Dir: vielen Dank für's Feedback.


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Grenzer777
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2 Jahren  ago  

Hallo,

riesen Respekt! Für die Arbeit und vor allem für das öffentliche Teilen. Das ist nicht selbstverständlich!

Ich hatte mich selbst einmal an einer Kalkulation gewagt und im ersten Anlauf eine höhere Rente errechnet als mein Brutto Gehalt aktuell beträgt. 

Gegenüber deiner Berechnung komme ich mit meinem Sheet aber immer noch auf viel höhere Rentenbeträge.

Folgenden wesentlichen Unterschied habe ich gefunden.

Du rechnest die jährlichen Einkommen auf Index 100 zurück und teilst sie dann durch den Aufwertungsfaktor des jeweiligen Jahres. Am Ende wird dann alles mit dem aktuellen Index und dem Aufwertungsfaktor des Pensionsjahres multipliziert.

In meiner Berechnung hatte ich nur die jeweiligen Jahreseinkommen auf Index 100 zurück gerechnet und dann mit aktuellem Index und Aufwertungsfaktor des Pensionsjahres multipliziert (also nicht erst durch den jeweiligen Aufwertungsfaktor dividiert).

Deine Herangehensweise finde ich viel plausibler. Wenn ich in deinem Sheet diese Division heraus nehme, komme ich auf sehr mit meinem Sheet vergleichbare Beträge. Die liegen dann aber bei 81% des letzten Jahresbruttoeinkommens. Fände ich ja gut, das kommt mir aber utopisch vor. In der Broschüre steht ein Beispiel für den Bezug von 38 Jahren mit dreifachem Mindestlohn. Demnach läge die dort angegebene Rente bei ca. 62% des Monats Bruttogehaltes. Und mit deinem Sheet komme ich für meine Werte auf 57%. Das finde ich sehr viel plausibler. 

Also nochmal: Riesen Respekt und vielen Dank!

Was dein Sheet aber auch nicht kann: Die "Restarbeitszeit" verkürzen. Ist doch noch lange bis hin . . . Gott seih Dank habe ich das Glück, dass mir meine Arbeit fast immer Spaß macht 😀 

 


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Grenzer777,

erst einmal vilen Dank für Dein Feedback!

Die Berechnung des Rentenkontos (Index 100, Aufwertungsfaktor Basis 84) ist definitiv genau so, wie die CNAP das berechnet. Bist 2008 wurde dieser kumulierte Wert noch von der CCSS bei den Rentenmitteilungen ausgewiesen. Allerdings wurden irgendwann die Aufwertungsfaktoren neu festgelegt, so dass die "alten" Werte mit den neuen Aufwertungsfaktoren leicht abweichen.

Habe meinen Rentenantrag im Februar gestellt. Wenn ich demnächst meinen Bescheid bekomme, werde ich noch einmal mitteilen, ob die Formeln insgesamt auch passen.

Noch ein Tipp für zukünftige Rentenempfänger*innen: Stellt den Antrag frühzeitig! Wenn Ihr Dokumente nachreichen müsst, dann dauert die Kommunikation mit Nachforderungen und Weiterbearbeitung  schnell mal 4 bis 5 Monate!

MischMasch

P.S. Die Restarbeitszeit verkürzen kann das Excel-Sheet natürlich nicht, aber vielleicht "versüßen" 😀.  Die Kalkulation hat mich selbst zumindest beruhigt und bestärkt, mit meinem Rentenantrag nicht bis zum 65sten zu warten.

 


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thomas128
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2 Jahren  ago  

Hallo

vielen Dank für das teilen deiner Excel Tabelle

-Haben private Rentenversicherungen auch Einfluss bzw werden sie bei den 480 Monaten berücksichtigt?

-Wird ein Firmenwagen einfach zum Brutto dazugerechnet?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Grundsätzlich sollte der Wert in Jahresgehalt (B11), den sozialversicherungspflichtigen Jahresbetrag enthalten, der dann später auch in den Mitteilungen der CCSS aufgelistet ist!

Private Rentenversicherungen werden, glaube ich, nur steuerlich begünstigt. Der geldwerte Vorteil von Firmenwagen ist meines Wissen aber sozialversicherungspflichtig. Bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmen sollte. Diesen geldwerten Vorteil solltest Du monatlich auf Dein Bruttogehalt aufschlagen oder als jährl. Einmalbetrag bei den Prämien berücksichtigen.