Hallo :confused: vielleicht kann mir hier einer etwas zu dieser Situation sagen. Bin geschieden nach über 20 Jahren ,habe durch Kinder nie arbeiten können, bin also auf die Rente meines Ex angewiesen. Seine Hauptrente bezieht er als Grenzgänger von Lux, bei meiner Scheidung konnten nur die deutschen Ansprüche geklärt werden. Aber wie sieht es nun aus mit meinen Ansprüchen aus der Lux Rente? Und wie sehen meine Ansprüche aus wenn er noch vor Rentenantritt verstirbt? Ich weiß viele Fragen aber ich habe schon versucht bei der deutschen Rentenstelle auskunft zu bekommen , aber auch die sind Unwissend darüber, Und in Lux die sagen einfach es gäbe keinen Versorgungsausgleich:confused: Ich hoffe mir kann hier nun jemand mit seinen Erfahrungen weiter helfen 😐 Schonmal ein Dankeschön
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Da die Höhe der Versorgungsansprüche kaum "freiwillig" geklärt werden kann, musst Du ein Gutachten anfertigen lassen, dass von der luxemburger Rentenkasse anerkannt wird. Dieses Gutachten tritt an Stelle der in Luxemburg üblichen Gerichtsentscheidung, die ja für Grenzgänger nicht erfolgt. Wenn Dein Scheidungsanwalt etwas taugt, hat er die Adresse eines solchen Gutachters. Wenn der Versorgungspflichtige stirbt, ist es einfacher, da Du dann direkt bei der luxemburger Rentenversicherung die Witwenrente beantragen kannst.
Hallo,
ich berichte nun von der Gegenseite, also als Mann der geschieden ist ;-). Bei meiner Scheidung damals wurde direkt vom Gericht ein Gutachter beauftragt der diese "Lücke" schließen soll. Das wird schon alles genau berechnet, es gibt nur einen kleinen Haken ... Du musst später selbstständig das ganze - wenn es soweit ist - rechtlich einklagen! Du bekommst die Rentenpunkte nicht automatisch auf dein Rentenkonto gutgeschrieben wie es üblicherweise der Fall ist, wenn alles aus Deutschland käme. Du musst also nochmal "aktiv" werden! Ansonsten ändert sich nicht viel, man hat halt nur nochmal den Stress mit den ganzen Ämtern und es kommen nochmal kosten auf einen zu. Das hat mir der Richter höchst persönlich so erklärt damals. Schau nur zu das die Berechnungen stimmen und am besten das Scheidungsurteil in einen Safe schließen da dies sehr wichtig ist/wird ;-). Um sich aber rechtlich ab zu sichern würde ich das auch direkt einmal mit dem Scheidungsanwalt klären, eventuell gibt es da ja Dinge die man direkt mit rein bringen könnte in das Urteil?!?
Viel Erfolg und Grüße
Der Klageweg ist nur erforderlich, wenn der Versorgungspflichtige nicht zahlt. Und geklagt werden muss dann in Luxemburg, da das deutsche Gericht kein Urteil über ausländische Versorgungsbezüge fällt. Daher gibt es auch den bei Inländern üblichen Versorgungsausgleich nicht. Das deutsche Gericht hat sicher nicht von sich aus ein Gutachten angefordert - wäre zumindest recht unüblich. Entscheidend ist, dass das Gutachten von einem in Luxemburg anerkannten Gutachter erstellt wird. Das ist dann die Grundlage für eine evtl. erforderliche Klage. Nur wenn ein luxemburgisches Gericht eine Versorgungszahlung verpflichtend feststellt, kann dieser Betrag bei nachhlatiger Nichtzahlung durch den Versorgungspflichtigen vom Rententräger direkt eingefordert werden. Die Informationen über so ein Vorgehen von Seiten des luxemburgischen Rententrägers sind sehr dürftig!
Also bei mir wurde dies aber automatisch angefordert, da bei uns ein Teil der angegebenen Rente in Luxemburg befand! Der Gutachter wurde direkt vom Gericht beauftragt um zu ermitteln wem was wieviel zusteht da diese Berechnung äusserst komplex ist. Das sind auch alles nur Schätzwerte und nix konkretes gewesen. OK, jeder Fall ist unterschiedlich und bei uns ging es am Ende um 5€ :-). Ich habe ein schriftliches Gutachten bekommen, ohne das ich explizit einen Gutachter beauftragen musste.
Bei uns war es (zum Glück) recht einfach und es waren keine Kinder und kein Haus im Spiel. Weiterhin ist meine damalige Ex-Frau auch arbeiten gegangen und das wird dagegen gerechnet. Es war 50:50, also ihr verdienst und meiner. Sie war ebenfalls in Luxemburg. Da ich zu dieser Zeit auch noch studiert hatte gab es von meiner Seite etwas weniger Rente und fast hätte ich sogar noch was von ihr abbekommen ;-). Deswegen waren es am Ende nur 5€ die ich zahlen musste. Wir waren insgesamt 5Jahre verheiratet.
Ich muss mal in meinen Unterlagen schauen ob ich was für den Gutachter zahlen musste. Ist schon ein paar Jahre her das ganze. Ich meine aber, das ich nix zahlen musste ... bin relativ "günstig" aus der Nummer raus gekommen.
Was hier bezüglich des Versorgungsausgleichs in Luxembourg steht, kann ich unterschreiben. Luxembourg kümmert es herzlich wenig, wie in Deutschland Rentenausgleich betrieben wird. Dem versorgungsberechtigten Ehepartner bleibt nur die Hoffnung, dass der versorgungspflichtige Ehepartner zahlt, ansonsten kann bei Erreichen des Renteneintrittsalters mit dem Rosenkrieg nochmals von vorne angefangen werden.
Übrigens wurde in meinem Fall (verhandelt beim Amtsgericht Trier) automatisch für den Versorgungsausgleich ein Gutachter bemüht, und ja, der wollte nachher auch Knete haben, und das nicht zu wenig. Ich erinnere mich, dass er sich sein Zahlenwerk, welches man ohne vorheriges Studium wohl nicht vollständig erfassen kann, mit ca. 800,-- Euro entlohnen ließ. Und der Witz: das ist alles für die Katz'! Denn im Scheidungsurteil findet sich von diesem ganzen Sermon mal gerade gar nichts wieder, und zwar weder im Urteil des Amtsgerichts noch im Vergleich, der über das OLG Koblenz erreicht wurde.
Und auch, wenn das jetzt etwas "off topic" geht: was sich "mein" Amtsrichter in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt ausgedacht hatte, das waren absolute Mondzahlen. Selbst die Richter beim OLG konnten nach deren eigener Aussage den angeblich zu zahlenden Unterhalt nicht einmal im Ansatz nachvollziehen - am Ende der Verhandlung beim OLG stand schließlich ein Vergleich, gemäß dem der zu zahlende Unterhalt nicht einmal ein Drittel dessen betrug, was sich der Amtsrichter (offenbar zusammen mit der Gegenseite, die Forderungen in fast identischem Rahmen gestellt hatte) ausgedacht hatte.
Danke erstmal für die vielen Antworten :bigsmile: Wenn ich nunmal zusammen fasse, Ich muss also wenn mein Ex Mann nicht freiwillig zahlt, es geht ja nun mal über 10 Jahre die in Lux gearbeitet worden, die Rente einklagen. Bei der Scheidung 2009 hat das Gericht zwar Klärung versucht aber war kläglich gescheitert. Es wurde mir damals gesagt, das ich mich im Falle des Falles mich selbst drum kümmern müsste.Aber hatte da noch so naiv wie ich bin , gedacht es gibt dort auch so eine Rentenstelle wo man dann ein Formular ausfüllt und das war es dann. Also muss ich wenn es soweit ist das ich Rentnerin bin , klagen. Weil es führt da ja dann eh kein Weg dran vorbei weil es muss ja auch errechnet werden wie viel einem zu steht. Und wenn man dann kein Geld hat für das alles zu bezahlen , hat man Pech gehabt. :confused: Ja Super !!!!!
So schauts aus lilly, sorry das es keine "besseren" Nachrichten sind aber Du hast da nur die Chance das Dein Ex-Mann ein vernüftiger sozialer Mensch ist und es später ohne große Probleme von euch beiden geregelt wird oder er stellt sich quer und dann haste den "Salat". Das ist alles sehr ärgerlich und "unangenehm", da es immer im Hinterkopf ist. Ich würde mir mal 100€ nehmen und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt suchen der sich mit dem Thema da auskennt. Was hier so geschrieben wurde sind alles individuelle Fälle und man kann das schlecht gleichsetzen zu Deinem Fall. Vielleicht kann man auch heute schon einiges schriftlich fixieren und festhalten sodass es später nicht ganz so ruppig wird. Wie ist das Verhältniss zu dem Ex? Kann man mit ihm vernüftig reden? Wenn ja geht zusammen bei einen Anwalt/Notar und regelt die Sache.
ich verweise nochmal darauf, dass zur Durchsetzung des Versorgungsanspruchs in Luxemburg ein deutscher Titel nicht ausreicht. Der Gang zum Anwalt in Deutschland hilft nicht weiter. Evtl. ist es zielführend, die luxemburgische Rentenkasse anzuschreiben und das Procedere zu erfragen, bzw. zu erfragen, was für ein Titel notwendig ist und ob ein Gutachten nachhaltig anerkannt wird. Und nocheinmal: das deutsche Gericht veranlasst normalerweise nicht von sich aus ein Gutachten zu Ansprüchen gegen ein luxemburgisches Versorgungswerk, das dann vom Kläger gezahlt werden muss. Die wissen (Amtsgericht sowie OLG), dass in Deutschland damit kein Titel erklagt werden kann. Wenn die sowas tun, ist das nutzlos und ich würde mich gegen die dadurch entstehenden Gebühren wehren.
Luxemburg hat bis Dato kein sogenanntes Rentensplitting wie in Deutschland. Du erhälst keine eigenen Rentenansprüche von deinem Mann durch die Scheidung. Solange dein Mann lebt, bist du auf seinen guten Willen oder einen gerichtlichen Titel angewiesen. Nur bei einem gerichtlichen Titel wird dir direkt von der Pensionskasse einen Teil direkt überwiesen werden. Witwenrente wirst du auf jeden Fall erhalten, falls du bis dahin nicht noch einmal heiratest.