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Forum / Steuern und Finanzen

Rentenanspruch und Zusatzversicherung Anspruch nach Scheidung  

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Mckorzi
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11 Monaten  ago  

Guten Tag.

Ich möchte mich gerne informieren über Scheidungsentscheide aus der Schweiz gegenüber Luxembourg.

Ich bin zzt in Scheidung und meine Frau stellt horrende Ansprüche in Sachen Rente und stellt ebenfalls Ansprüche auf zusätzliche Leistungen die von meinem Arbeitgeber geleistet wird und vor Rentenbeginn ausbezahlt wird. Nun ist es so dass in der CH 50% Anspruch meiner einbezahlten Rente herrscht  und auch ok ist. Ich bin aber nicht bereit 50% von dem Anteil abzugeben die mein Arbeitgeber über Jahre für mich auf die Seite gelegt hat und ich selber nie was finanziell dazu beigetragen habe. Das sind Beträge die jeweils mein Arbeitgeber auf die Seite legt und über eine externe Firma in Luxembourg verwalten lässt.

Ich muss also damit rechnen dass das Gericht in der Schweiz gegen mich entscheidet und versucht dieses Geld an meine Frau zu überweisen und einzutreiben.

Meine Frage lautet nun, Wie sieht der Informationsaustausch in Luxembourg in Sachen Rente und Zusätzlichen Sozialleistungen zwischen Luxembourg und dem Ausland aus? Gibt es da überhaupt Erfolgschancen seitens meiner Frau? Kann die Schweiz Luxemburg dazu auffordern Rentengelder die über meinen Anteil  von 50% hinausgehen auszuzahlen? Und wenn ja, wann wird diese Auszahlung stattfinden? Bei Rentenbeginn oder sofort nach Gerichtlichem Entscheid?

Wie sieht es aus mit den Zusatz Leistungen meines Arbeitgebers? Kann die CH dieses Geld erfolgreich einfordern über den Verwalter ( Swiss RE )  oder über meinen Arbeitgeber obwohl ich nie jemals Beiträge dafür einbezahlt habe?

Gibt Luxemburg überhaupt Auskunft in diesen Angelegenheiten? Soviel ich gehört habe ist da Luxemburg sehr zurückhaltend was Informationsaustausch betrifft.

besten Dank für Eure Inputs.


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Vera79
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11 Monaten  ago  

https://www.diegrenzgaenger.lu/uber-uns/  


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KlarDenkenHilft
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11 Monaten  ago  

Ich verstehe nicht die Relevanz eines Informationsaustausches: Selbst wenn Luxembourg die Zahlen nicht herausgeben würde, so würde ja nicht die Zahlung entfallen sondern nur die Verpflichtung diese Zahlen zu liefern über andere Wege erfüllt werden müssen.

Meine moralische Ansicht äußere ich hier bewusst nicht, diese ist aber sehr eindeutig festgelegt.


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info
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11 Monaten  ago  

Kurz und einfach, deine Frau muss warten bis ihr beide Rente/Pension bekommt und erst dann kann die rechtlich etwas einfordern.