Hallo zusammen, ich bin zur Zeit auf der Suche nach einer Teilzeitstelle und habe auch Luxemburg ins Auge gefasst. Hierzu hätte ich eine Frage zum Renten System. Ich habe gesehen das ein genereller Anspruch auf die Rente zum ersten mal erfüllt ist wenn ich 12 Monate in Luxemburg angestellt war. Gilt das auch bei einer 50% Stelle oder sind es da dann z.B. 24 Monate? Ich bin in Deutschland als Freiberufler gemeldet und deshalb von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Die Idee wäre also mindestens 12 Monate in Luxemburg zu arbeiten und dann freiwillig weiter in die Luxemburger Rente zu zahlen um in 40 Jahren den vollen Rentenanspruch zu haben. Ist das so möglich?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
„Die Versicherungszeiten werden in Kalendermonaten gezählt. Als voller Monat zählt der Teil eines Monats, dem im Falle von Zeiten der nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit oder diesen gleichgestellten Zeiten mindestens 64 Arbeitsstunden oder andernfalls 10 Kalendertage entsprechen. Die unter dieser Grenze liegenden Teile eines Monats werden auf die folgenden Monate übertragen und für den ersten Monat angerechnet, in dem die Gesamtzahl der Arbeitsstunden einschließlich des Übertrags die vorgesehene Mindeststundenzahl überschreitet. “
Zu finden auf der Seite der CSL.
Voraussetzung sind 10 Jahre in einem ausländischen Rentensystem:
https://cnap.public.lu/fr/carriere-assurance/carriere-assurance-etranger/union-europeenne.html
Hallo MonCapitaine,
kannst du bitte erklären, welchen Vorteil es bringt, freiwillig für fast 40 Jahre in das luxemburgische Rente-System einzuzahlen? Macht es nicht mehr Sinn, das Geld in Aktien oder ETFs zu investieren?
Wer weiß, wie es Luxemburg in 40 Jahren geht. Und die Rentenzahlungen hängen von politischen Entscheidungen ab. Da halte ich persönlich eine Investition in normale Finanzanlagen für sicherer und renditebringender.
Hallo,
ich hatte es schon mal in einem anderen Post geschrieben, das Sozialversicherungsrecht ist etwas komplizierter.
Kläre erst mit der DKVA, wo du sozialversicherungspflichtig bist, du kannst nicht in 2 Ländern gleichzeitig sozialversichert sein (eine Befreiung in DE bedeutet nicht, das du nicht unter das dt. Sozialversicherungsrecht fällst, normalerweise ist die AN-Tätigkeit in LU vorrangig, d. h. alle Einkünfte müssen in LU sozialversichert werden, auch die aus der Selbstständigkeit).
...und du musst auch mit Deiner Selbstständigkeit schauen. Zum einen darfst du maximal 49,9% in DE tätig sein und wirst dann aber auch mit deiner deutschen Selbstständigkeit in Luxemburg Sozialversicherungspflichtig - mit allen Beiträgen. Zumindest so lange du (auch) in Lux tätig bist.
Und zur freiwilligen Versicherung gibt es auch Regeln - weiß nicht ob es reicht "mal 12 Monate" in Lux gearbeitet zu haben, um ein Anrecht darauf zu haben. Das müsste man auf den Seiten der CCSS in Erfahrung bringen.
Natürlich kann man in 2 Länder sozialversichert sein, aber es kann in zwei Länder keine Pflichtversicherung geben und hier wäre der Fragesteller ja freiwilling in Luxemburg versichert und das geht völlig Problemlos.
Die angegebene Zeit beschreibt die Zeit die mindestens erfüllt sein muss für eine freiwillige Weiterversicherung.
Wenn man in DE selbständig ist, ist man da zunächst nicht Sozialversicherungspflichtig. Man kann dann in Lux Teilzeit arbeiten (als Angestellter) und ist da dann Sozialversicherungspflichtig.
Die 25% bzw. 49.9% Regel gilt nur für abhängig Beschäftigte.
Wenn man allerdings DE in der selbständigen Tätigkeit mehr als 1/3 des Luxemburger Mindestlohn verdient muss man in die Luxemburger Sozialversicherung einzahlen. Das sind dann ca. 25% des Gewinns für Rente, Krankenkasse, etc.
Man kann also eine Teilzeitjob in Lux haben und zu 90% selbständig in DE arbeiten und ist trotzdem in der Luxemburger Sozialversicherung. So ist das geregelt. Abhängige Beschäftigung ist massgebend. Klingt erst mal komisch ist aber so.
Man muss dan nur eine Bescheinigung der GKV (GKV-Spitzenverband: StartseiteGKV-Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de ) haben die bestätigt das man in Lux Sozialversicherungspflichtig ist.