logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Rentenanspruch als Grenzgänger  

Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich weiss, es gibt hier bereits zahlreiche Einträge zu Rentenleistungen usw., aber leider finde ich das passende nicht so wirklich und ich hoffe nun mal, einer von Euch kann mir ein paar Antworten/Tipps geben. Mit mehreren, kleinen Unterbrechungen habe ich ca. 23 in Luxembourg gearbeitet und ca. 6 Jahre in Deutschland. Jetzt sieht es so aus, dass ich eine Teilerwerbsrente durchbekomme und frage mich, wie das in Lux. läuft. Stimmt es, dass wenn man 10 Jahre in Lux. gearbeitet hat, man von dort den vollen Rentenanspruch hat (natürlich erst ab dem gewissen Alter), oder ist das mittlerweile über den Haufen geworfen? Richtet sich die Teilerwerbsrente nach deutschen Rentenzahlungen? Wo kann ich Infos diesbezüglich erhalten?

Schon jetzt ganz lieben Dank.

Liebe Grüsse Aisha


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

Wie wäre es mit einer Anfrage bei der luxembourgischen und deutschen Rentenversicherung? Alles andere ist doch nur in den Wind geschossen.....


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

Kann mich obiwan nur anschliessen: Termin bei Lux. oder Dt. Rentenkasse machen und vor Ort alle Details klären. Dann hast Du es schwarz auf weiss. Kann nur etwas zum allgemeinen sagen: Die Rentenkassen passen sich nicht dem Urteil des jew. anderen Landes an, sprich, wenn Du in D eine Erwerbsminderungsrente erhälst, heisst das noch lange nicht, dass Du die dann seitens Lux. auch erhälst. Es sind separate Verfahren. Ich spreche aus Erfahrung, weil ich das selbst alles hinter mir habe. Also Termin ausmachen und hinfahren und dann weiss man alles aus erster Hand!


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

ok, vielen Dank für die Info. Liebe Grüsse Aisha


Profilbild von
auswanderer
63 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

und denke drann dass deine Luxemburger Rente in DE versteuert wird mit deiner DE Rente und deine Sozialabgaben der Luxemburger Rente in DE zu leisten sind