logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Rente wieder aus Lux zurück holen  

Profilbild von
Morpheus747
4 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe 4,5 Jahre in Luxemburg gearbeitet und dort Rentenbeiträge bezahlt. Jetzt bin ich (deutscher Staatsbürger) in Österreich angestellt und würde gerne mein eingezahltes Geld aus Lux abziehen.

Wie mache ich das am besten?

Vielen Dank für einen Tipp.

MfG

Alex


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Antrag Stellen auf der Rentenkasse , ob du aber was wieder kriegst ist fraglich .....


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Würde ich nicht tun, diese 5 Jahre fehlen dir später wenn es in Österreich um die Rentenberechnung und das Renteneitrittsalter geht. Ausserdem würden nur deine 8% Beitrag ausbezahlt und nicht die vollen 24% Beitrag.


Profilbild von
Morpheus747
4 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Nee, eigentlich sollten doch 16% raus kommen. Die 8% vom Staat behalten sie, klar. Aber der Arbeitgeberteil und der Arbeitnehmerteil müssen sie doch wieder raus rücken. Ich werde auch nicht ewig in Ö bleiben.

Am liebsten wäre es mir, wenn sie mir den Betrag auszahlen und ich diesen dann in langfristige Fonds oder Edelmetall selber wieder anlege. Oder ggf ins deutsche Rentensystem wieder einpflege.

Da ich allerdings D nicht wirklich traue, wäre mir die Auszahlung und Investition in Fonds weit lieber.

Aber einfach drauf sitzen bleiben können die ja nicht...

Feedbacks?

Danke

Alex


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Wenn mein Informationsstand richtig ist, dann werden bei Renteneintritt alle innerhalb der EU erworbenen Anwartschaften addiert und bilden die Basis zur Rentenberechnung. Von daher würde ich mir die lux. Zeiten auf keinen Fall ausbezahlen lassen.

Wie wäre es, wenn du erst einmal eine Rentenberatungsstelle aufsuchst?


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

wenn du clever bist dann zahltst du schoen weiter in die luxrentenkasse ein mit dem mindestsatz , egal ob du da arbeitest oder nicht , die summe die du vielleicht rauskriegst lohnt sich definitiv nicht fuer eine fondsinvestition oder sonstiges , denke dass du besser besonnen bist und machst dir nen kredit fuer 25000 eu und kaufst dir edelmetalle , vielleicht haste glueck und machst boni , denke dass schon viele deinen weg gehen wollten und voll auf die schnauze gefallen sind bei 50000 bruttoverdienst im jahr sind es ca auf deinen 4.5 jahren 400 eu die du verlierst an bruttorente resp hinterbliebenenrente ... es werden dir nachher das geld fehlen und die jahre ....


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

hast du keine 120 monate zusammen bekommen bei der Luxemburgerrentenkasse im Alter von 65 Jahren , kanst du das Rueckerstatten beantragen . Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anteil werden dann zurueckerstattet , um ueberhaupt eine Rente von Luxemburg genehmigt zu bekommen muss du wenigstens 10 Jahre / 120 m versichert gewesen sein, also wenn du nicht mehr nach Luxemburg arbeiten kommst sieht es so aus dass du erst mit 65 die Betraege zurueckerstattet kriegst ..... und nicht frueher

http://www.cnap.lu/pensions/Alterspension.pdf ( auf Deutsch )


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Aufhören schluss damit....

wer mehr als 1 !!! (ein) jahr in Lux gearbeitet hat udn seine sozialabgaben zahlte wird eine Rente aus Lux erhalten. und diese ist allemal besser als eine Rente aus D oder sonstwoher. Also vergiss es mit ausbezahlen lassen. Das wäre ein dickes MINUS für dich.

@ coco71: das Zahlenspiel mit 10 Jahren oder 120 Monate ist t o t a l falsch und betrifft nicht!!! dieses Thema. Die von dir aufgeführten Zahlen haben Bedeutung in einem anderen Zusammenhang.


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@ jumbo http://www.cnap.lu/pensions/Alterspension.pdf ( auf Deutsch ) da steht es ganz genau drin !


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@ jumbo

waere froh fuer den Tipp mit dem 1 Jahr wo du das gelesen hast ? danke


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

@coco71 europäische Zeiten werden zusammengezählt. Auzug aus der oben genannten Broschüre "Versicherungszeiten, welche in Ländern der Europäischen Gemeinschaft geleistet wurden, werden für die erforderliche Wartezeit in Anrechnung gebracht. Dasselbe gilt für Versicherungszeiten aus Ländern, mit welchen das Grossherzogtum Luxemburg ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat." Infos gibt es auch unter http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/rente-eu/


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@ maisy aus deinem link ! wenn er die Vorraussetzung nach nationalem Recht nicht erfuellt kriegt er nix Rente sondern alles zurueckgezahlt, Ich habe selbst vor 3 Wochen an der Privatbeamtenpensionskasse fuer meinen Fall nachgefragt und da wurde mir auch die Zahl 120 monate genannt als minimum ! und das gilt auch fuer die Hinterbliebenenrente !

aus deinem link ! In der EU erhalten Ar-beitnehmer, die im Laufe ihres Berufslebens in mehreren EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben, eine eigenständige Rente aus jedem Land, in dem sie mindestens ein Jahr lang versichert waren. Dazu müssen sie jedoch die Voraussetzungen erfüllen, die nach den nationalen Recht für die Begrün-dung eines Rentenanspruchs gelten. In Luxemburg erhält man eine Rente, wenn man mindestens 120 Monate ge-arbeitet und das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Ich denke er hat besser er wird bei der Pensionskasse vorstellig und klaert das mit denen selbst ab


Profilbild von
Hanna1
128 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ich habe es bisher so verstanden, dass man insgesamt in der EU 120 Monate gearbeitet haben muss, um einen Rentenanspruch in Lux. zu haben, wobei man davon 1 Jahr mindestens in Lux. selbst gearbeitet haben muss. Die Rente aus Lux. bekommt man dann nur bezogen auf das eine Jahr, die aus den anderen Staaten jeweils bezogen auf die anderen Zeiten... Broschüren ganz genau durchlesen kann nix schaden! Noch besser ist sicher, wie coco71 schreibt, mit der Schilderung des eigenen Falls bei den zuständigen Stellen nachfragen und schriftlich bestätigen lassen. Meinungen und Interpretationen im Forum sind gut und schön, bringen einem aber nachher gar nix, wenn sie nicht stimmen!


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Jedes Land hat seine eigne Gesetzgebung. In Luxemburg musst du um überhaupt eine Rente zu bekommen, 120 Monate vorweisen. Das ist richtig wenn du in Luxemburg lebst und dort eine Rente beantragst. Diese 120 Monate können aber auch teilweise in anerderen Mietgliedsstaten der EU geleistet worden sein Das passt aber nicht in den Kontext von Morpheus747 und sprengt hier auch den Rahmen. Fakt ist, dass Morpheus747 wenn er irgendwann nach Deutschland zurückgeht, eine Teilrente aus Luxemburg, eine Teilrente aus Österreich und eine Teilrente aus Deutschland erhalten wird. Dies ist einem Dokument auf der unteren Seite des Links sehr genau erklärt.


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

http://www.deutsche-grenzgaenger.lu/html/le_frontalier_allemand_au_luxembourg/faq/faq16.html#Titre

Ab wann habe ich Anrecht auf eine Altersrente?

Auf eine Altersrente hat jeder Versicherte Anspruch, der das 65. Lebensjahr vollendet hat und 120 Versicherungsmonate Pflicht-, Weiter-, freiwillige oder Nachversicherung nachweisen kann.

Der Versicherte hat Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, wenn er 480 Monate effektive, angerechnete und freiwillige Versicherungszeiten nachweisen kann, von denen mindestens 120 Monate Pflichtversicherungszeiten sind.

Der Versicherte hat Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ab dem vollendeten 57. Lebensjahr, wenn er 480 Monate Pflichtversicherungszeiten nachweisen kann.

Grenzgänger, die in mehreren Ländern Rentenansprüche erworben haben, sollten auf die Bedingungen achten, die für die Leistungsansprüche in den jeweiligen Ländern gelten.

Im Rahmen der Vorruhestandsregelung (préretraite") kann ein Arbeitnehmer ab dem Alter von 57 Jahren unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung beantragen, wenn er eine 37-jährige obligatorische Versicherungsperiode nachweisen kann.

Für weitere Informationen über das in Luxemburg geltende Rentensystem können sich die Mitglieder des OGBL an eine Informations- und Beratungsstelle des OGBL wenden.