http://www.deutsche-grenzgaenger.lu/html/le_frontalier_allemand_au_luxembourg/faq/faq16.html#Titre
Ab wann habe ich Anrecht auf eine Altersrente?
Auf eine Altersrente hat jeder Versicherte Anspruch, der das 65. Lebensjahr vollendet hat und 120 Versicherungsmonate Pflicht-, Weiter-, freiwillige oder Nachversicherung nachweisen kann.
Der Versicherte hat Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, wenn er 480 Monate effektive, angerechnete und freiwillige Versicherungszeiten nachweisen kann, von denen mindestens 120 Monate Pflichtversicherungszeiten sind.
Der Versicherte hat Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ab dem vollendeten 57. Lebensjahr, wenn er 480 Monate Pflichtversicherungszeiten nachweisen kann.
Grenzgänger, die in mehreren Ländern Rentenansprüche erworben haben, sollten auf die Bedingungen achten, die für die Leistungsansprüche in den jeweiligen Ländern gelten.
Im Rahmen der Vorruhestandsregelung (préretraite") kann ein Arbeitnehmer ab dem Alter von 57 Jahren unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung beantragen, wenn er eine 37-jährige obligatorische Versicherungsperiode nachweisen kann.
Für weitere Informationen über das in Luxemburg geltende Rentensystem können sich die Mitglieder des OGBL an eine Informations- und Beratungsstelle des OGBL wenden.