logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Rente vorzeitig auszahlen wegen Auswanderung  

Profilbild von
agud2022
2 Messages

Offline

9 Stunden  ago  

Hallo zusammen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Rententhema. Habe schon gegoogelt und auch in diesem Forum geschaut, konnte aber leider keine Antworten finden. Ich bin 37 Jahre alt und habe in Deutschland gelebt. Ich habe ca 5 Jahre in Deutschland gearbeitet und 9 Jahr und 9 Monate in Luxemburg. Nun bin ich ausgewandert und lebe außerhalb Europas. nun zu meiner Frage und ich hoffe es kann jemand helfen.

Ich würde mir meinen Rentenanteil bzw was ich eingezahlt habe aus Luxemburg gerne vorzeitig auszahlen lassen. Also quasi jetzt. Ist dies möglich? Wenn ja wie?

 


Profilbild von
agud2022
2 Messages

Offline

9 Stunden  ago  

Sorry. Zu früh abgeschickt. 

sollten Angaben benötigt werden um die Frage beantworten zu können, liefere ich die gerne nach. 

vielen Dank schonmal im Voraus!


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
765 Messages

Offline

3 Stunden  ago  

Hallo Agud2022,

ein kurzer Exkurs in die deutschen und luxemburgischen Rentensysteme:Es handelt sich um umlagefinanzierte Rentenversicherungen, das heisst du zahlst nichts ein was dir als "Guthaben" zugeordnet werden kann. Du finanzierst die jetzigen Rentenbezieher und erwirbst einen Anspruch, um von (hoffentlich) künftigen Beitragszahlern finanziert zu werden. Und auch wenn die Rentenversicherung natürlich Rücklagen hat, kannst du dir davon nichts bei "Austritt" aus dem System auszahlen lassen.

Geniess die Zeit wo auch immer du bist und hoffe darauf, dass du und das lux. System lange genug leben, um später daraus eine Rente zu erhalten, auch dann wo immer du glücklich bist 🙂


Profilbild von
Vera79
1824 Messages

Online

2 Stunden  ago  

In Deutschland gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, sich die gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung sieht in der Regel keine vollständige vorzeitige Auszahlung der Rente vor, aber es gibt einige Ausnahmen:

1. Kleine Rentenbeträge („Bagatellrente“)

Wenn der Rentenanspruch extrem gering ist (unter einer bestimmten monatlichen Grenze), kann er auf Antrag in einer einmaligen Abfindung ausgezahlt werden. Das betrifft meist Personen mit nur wenigen Beitragsjahren.

2. Rückerstattung der Rentenbeiträge

Unter bestimmten Bedingungen können gezahlte Beiträge zurückerstattet werden:

  • Wenn man weniger als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (Mindestversicherungszeit nicht erreicht).
  • Wenn man als Ausländer dauerhaft Deutschland verlässt und in einem Nicht-EU-Staat lebt, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht.