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Forum / Steuern und Finanzen

Rente vorzeitig auszahlen wegen Auswanderung  

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agud2022
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1 Monat  ago  

Hallo zusammen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Rententhema. Habe schon gegoogelt und auch in diesem Forum geschaut, konnte aber leider keine Antworten finden. Ich bin 37 Jahre alt und habe in Deutschland gelebt. Ich habe ca 5 Jahre in Deutschland gearbeitet und 9 Jahr und 9 Monate in Luxemburg. Nun bin ich ausgewandert und lebe außerhalb Europas. nun zu meiner Frage und ich hoffe es kann jemand helfen.

Ich würde mir meinen Rentenanteil bzw was ich eingezahlt habe aus Luxemburg gerne vorzeitig auszahlen lassen. Also quasi jetzt. Ist dies möglich? Wenn ja wie?

 


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agud2022
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1 Monat  ago  

Sorry. Zu früh abgeschickt. 

sollten Angaben benötigt werden um die Frage beantworten zu können, liefere ich die gerne nach. 

vielen Dank schonmal im Voraus!


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
768 Messages

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1 Monat  ago  

Hallo Agud2022,

ein kurzer Exkurs in die deutschen und luxemburgischen Rentensysteme:Es handelt sich um umlagefinanzierte Rentenversicherungen, das heisst du zahlst nichts ein was dir als "Guthaben" zugeordnet werden kann. Du finanzierst die jetzigen Rentenbezieher und erwirbst einen Anspruch, um von (hoffentlich) künftigen Beitragszahlern finanziert zu werden. Und auch wenn die Rentenversicherung natürlich Rücklagen hat, kannst du dir davon nichts bei "Austritt" aus dem System auszahlen lassen.

Geniess die Zeit wo auch immer du bist und hoffe darauf, dass du und das lux. System lange genug leben, um später daraus eine Rente zu erhalten, auch dann wo immer du glücklich bist 🙂


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Vera79
1834 Messages

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1 Monat  ago  

In Deutschland gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, sich die gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung sieht in der Regel keine vollständige vorzeitige Auszahlung der Rente vor, aber es gibt einige Ausnahmen:

1. Kleine Rentenbeträge („Bagatellrente“)

Wenn der Rentenanspruch extrem gering ist (unter einer bestimmten monatlichen Grenze), kann er auf Antrag in einer einmaligen Abfindung ausgezahlt werden. Das betrifft meist Personen mit nur wenigen Beitragsjahren.

2. Rückerstattung der Rentenbeiträge

Unter bestimmten Bedingungen können gezahlte Beiträge zurückerstattet werden:

  • Wenn man weniger als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (Mindestversicherungszeit nicht erreicht).
  • Wenn man als Ausländer dauerhaft Deutschland verlässt und in einem Nicht-EU-Staat lebt, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 367 Messages

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1 Monat  ago  

Da Du die Voraussetzungen für eine Luxemburger Rente erfüllt hast (mind. 120 Monate in der EU und mind. 12 Monate in Lux.) hast Du mit 65 Anspruch auf eine Rente aus Luxemburg. Eine (vorzeitige) Rückzahlung der Beiträge ist damit nicht möglich und wenn, dann wäre die Rückzahlung der Beiträge auch erst mit 65 möglich. Die Rente wird Dir dann auch ins Ausland überwiesen. 


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agud2022
3 Messages

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1 Monat  ago  

Vielen Dank für die Antworten! Auch wenn sie mir nicht gefallen 😅😂

jemand vielleicht noch einen Tip ob es sich rentieren würde die 3 Monate privat einzuzahlen um auf 10 Jahre zu kommen. Oder egal?

🌞 grüße aus Indonesien


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Maisy
176 Messages

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4 Wochen  ago  

Falls die Auswanderung micht zu lange her ist, st es möglich. Ich würde sogar versuchen auf 20 Jahre zu kommen.

 

https://ccss.public.lu/de/particuliers/assures-volontaires/assurance-volontaire-pension/affiliation-volontaire-assurance-pension.html

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 367 Messages

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4 Wochen  ago  

Das Rentensystem in Luxemburg ist aktuell eines der stärksten und großzügigsten in der Welt. Wenn man die Möglichkeit hat hier einzuzahlen, dann lohnt sich das auf jeden Fall. Wie das in 30 Jahre mit der Rente aussieht, kann man natürlich nicht vorhersagen, da auch hier der demographische Wandel zuschlägt.

Man hat allerdings nur 6 Monate nach dem Ausstieg aus der Luxemburger Sozialversicherung Zeit, sich weiterzuversichern! Danach geht eine Einzahlung nur, wenn man z.B. aus familiären Gründen seine Arbeitszeit reduziert hatte.

Ob man aber 9,75 Jahre oder 10 Jahre eingezahlt hat, ist nicht wichtig. Die Rente erhöht sich im wesentlichen proportional den Einzahlungen.