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Forum / Steuern und Finanzen

Rente : Versteuern in Deutschland  

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coco71
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14 Jahren  ago  

Kurze Frage die vielleicht einer Beantworten kann , Ich hoere immer mal wieder dass die Luxemburger Rente in Deutschland versteuert werden muss ?? Klingt fuer mich etwas Spanisch, kann mir vielleicht hierzu einer etwas mehr Infos geben


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ich kann Dir hierzu einiges erzählen, haha. Nein, also es ist folgendermassen (lt. meinem Kenntnisstand und nach RS mit unserem Steuerberater, wo wir hoffentlich alles richtig verstanden haben). Erhälst Du nur Rente aus Luxemburg, also sonst keinerlei Einkünfte aus Deutschland, keine Rente, keine Mieten etc.; dann versteuerst Du Deine Rente nur in Luxemburg. Erhälst Du aber seitens D auch Rente, Dein(e) Partner(in) oder hast anderweitige Einkünfte in Deutschland, wird Deine Rente in Deutschland versteuert. Sobald Du einen Rentenantrag in Lux. stellst, geht automatisch eine Meldung nach D, das kannst Du nicht umgehen. Wir müssen jetzt ab 2008 nachzahlen und das kräftig!!! So, ich hoffe, ich konnte bei Dir etwas Klarheit schaffen!


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coco71
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14 Jahren  ago  

hallo horn , danke fuer die Info , du meinst wohl dass meine Rente aus Lux zu der Rente von der Partnerin aus D gerechnet wird um den Steuersatz der D Rente auszurechnen, sowie es auch ist beim Normalen Gehalt wo das Lux Gehalt mit dem D Gehalt verschmilzt fuer den D Steuersatz fuers deutsche Gehalt.


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dasp76
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14 Jahren  ago  

Hierzu gab's mal einen interessanten Artikel in der FAZ.

Bis 2005 wurden die Renten, welche aus dem Ausland bezogen wurden, laut Steuergesetzgebung des Landes berechnet, welches die Rente bezahlt (und in dem der Rentenbezieher ganz oder nur teilweise gearbeitet hat)

Ab 2005 aber wird die Rente im Wohnland des Rentners versteuert, laut den in diesem Land angewandten Regeln. Um nicht alle Rentner ab 2005 voll zu besteuern, soll eine progressive Versteuerung vorgenommen werden: Bis 2005------>50% steuerfrei, der Rest zu versteuern 2006------>48% steuerfrei 2007------>46% steuerfrei 2008------>44% steuerfrei 2009------>42% steuerfrei usw

Es handelt sich dabei um eine Direktive der EU-Kommission, welche für alle Länder Europas gültig ist. Im falle von Grenzgängern, die in Luxemburg oder der Schweiz arbeiten, immer zum Nachteil. Andersherum kann es auch von Vorteil sein.

D.h. also, je später man in Rente geht, desto mehr von seiner Rente hat man zu versteuern, und zwar über die Steuerklärung. Da aber die meisten Rentner keine Steuererklärung machen, zahlen sie auch einfach nichts... Bis sie dann wahrscheinlich irgendwann kräftig zur Kasse gebeten werden, denn der Fiskus ist auf der Jagd, hier können schliesslich Millionen und Milliarden eingenommen werden...


Anonymous
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14 Jahren  ago  

Nein, wenn man in Rente geht/ist, geht das nicht mehr, dass die Rente nur noch unter Progressionsvorbehalt eingetragen wird. Das ist für mich auch alles ziemlich schwer zu verstehen und auch von daher nicht so einfach zu erklären. Also ich kann DIr nur soviel sagen, wir haben immer eine Steuererklärung gemacht und meine Partnerin hat Steuerklasse IV in D; also die eh schon schlechtere; mein Gehalt aus Lux. wurde zur Berechnung des Steuersatzes meiner Partnerin mit bei der Steuererklärung eingetragen und somit kam für meine Partnerin immer Steuersatz x heraus. Fakt: wir haben jahrelang immer Geld zurückerhalten, da meine Partnerin bereits sehr hohe Steuern in D bezahlt hat. Nun bin ich seit 2008 in Rente (Invalidenrente; aber macht von der Berechnung keinen Unterschied zur normalen Altersrente). Ich habe jetzt brutto einen ganzen Teil weniger als ich vorher an Gehalt hatte; meine Rente wird aber nicht mehr zur Berechnung des Steuersatzes meiner Partnerin gerechnet, sondern ich muss (da 2008) 56 % meiner Rente in Deutschland versteuern. Das deutsche FInanzamt kassiert da kräftig ab, ich muss das jetzt rückwirkend bezahlen ab 2008; alles in allem dürfen wir jetzt fast 7.000,-- EUR ans Finanzamt überweisen! Und wenn einer glaubt, er kommt drum herum, ja versuchen kann man es immer; kann nur sagen, dass die Rechnung nicht aufgeht. DIe bekommen ihr Geld, egal wie und wann - irgendwann stehen sie vor Deiner Tür und dann Prost Mahlzeit, wenn man für zig Jahre zahlen muss. Ich persönlich finde es eine schreiende Ungerechtigkeit, aber wie es überall ist, die Kassen sind leer und irgendwoher müssen die Finanzämter wohl Geld her bekommen!


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ElCaballero
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14 Jahren  ago  

Es gilt das Wohnsitzprinzip, Renten sind im Wohnsitzland voll zu versteuern, auch Renten gezahlt aus dem Ausland (EU). Ausnahme, Renten für Beamter (oder auch Pension genannt in D), die werden in den meisten Ländern an der Quelle besteuert (u.a. in Belgien und Luxemburg), und diese werden im Wohnsitzland dann "nur" mitgerechnet für Progressionsvorbehalt.


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dasp76
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14 Jahren  ago  

Von luxemburgischen Beamtenpensionen dürften die meisten Grenzgänger nicht betroffen sein... 😉


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Mehrsau
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14 Jahren  ago  

Könnte hier mal jemand für einen unwissenden 30 Jährigen erklären wie das im Detail aussieht? Wieviel Rente ich aus Luxembourg (Beispielwert) erhalte und wieviel mir Deutschland abnimmt?

Angenommen ich arbeite jetzt meine restlichen 30 Jahre (~) in Luxembourg, wieso muss ich dann mehr an Deutschland zahlen wie eben erwähnt wurde, als wenn ich jetzt nach 5 Jahren das Arbeitsland wechsel?

Vielen Dank für die Infos!


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coco71
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14 Jahren  ago  

kann mir schlecht vorstellen dass Ich meine volle Rente in Luxemburg versteuern muss und dann nochmals in Deutschland voll versteuern muss , wenn Ich in Rente gehe habe Ich keine Rentenansprueche auf der Deutschen seite sondern nur aus Luxemburg ....


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

@coco71: Ich habe es ja bereits oben erwähnt, erhält man nur Rente aus Lux. und hat sonst keinerlei Einkünfte in Deutschland (also auch der Partner nicht) wird die Rente seitens Lux. besteuert und man zahlt auch dort seine Steuern und nicht in Deutschland. Erhält man aber auch aus D Rente oder hat noch anderes Einkommen in D, zahlst Du natürlich in Lux. auf die Lux. Rente keinerlei Steuern sondern die komplette Rente (also aus Lux. und D) wird dann in D versteuert.

@manuelc: Kann es Dir leider nicht genau erklären, es gibt eine Formel, wie man es errechnen kann, aber das habe ich nie nachgerechnet. Fordere von der Deutschen Rentenkasse mal nen Verlauf an, da müsste dann auch Dein Lux. Anspruch mit genannt werden. Ich kann Dir nur sagen, dass die Rentenbesteuerung seitens Deutschland jedes Jahr erhöht wird, d.h. für diejenigen, die 2040 in Rente gehen, muss die Lux. Rente auch zu 100 % in Deutschland versteuert werden. Nochmals: Natürlich nur, wenn man noch weiteres Einkommen seitens D hat; ansonsten wird die Rente in Lux. besteuert.

Hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt!


Anonymous
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14 Jahren  ago  

Nachtrag: WIewiel Steuern dann seitens Deutschland berechnet werden, kann man dann der jeweiligen Einkommensteuertabelle entnehmen. Dann muss man noch entscheiden, wenn man verheiratet ist, ob man sich zusammen oder getrennt veranlagen lässt. Im Zweifelsfall kann ich nur jedem raten, einen Steuerberater hinzuziehen. WIr haben diesen Betrag investiert und man weiss, auf was es nun ankommt, sodass man bestimmt in der Lage ist, die nächsten Erklärungen alleine zu machen!


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coco71
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14 Jahren  ago  

@ horn

ich kann mir vorstellen dass die Einkuenfte in DE mit dem Steuersatz berechnet werden wo dann die Einkuenfte aus Luxemburg mit hinzugerechnet werden um den Steuersatz der DE Einkuenfte auszurechnen. So wird es auch gemacht zum jetzigen Zeitpunkt , die Deutschen Einkuenfte werden besteuert zu dem Steuersatz der ausgerechnet wurde mit dem Lux Gehalt oder Rente , Ich habe im Moment eine ELW vermietet , das Resultat wenn es positiv ist wird besteuert nach dem Mieteinnahmen Resultat + dem Luxemburger Gehalt aber das Luxemburger Gehalt wird nur beruecksichtigt fuer den Steuersatz der Vermietung festzulegen , also im Klartext bezahle Ich keine anderen Steuern auf meinem Gehalt , Ich zahle nur mehr Steuern auf dem Mieteinkommen ........


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coco71
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14 Jahren  ago  

@ horn

wie heist der Steuerberater

wusste auch nich bis heut morgen dass man 30 cts pro gefahrenen km nach lux zur Arbeit geltend machen kann , pro Tag kann man die Fahrt einmal geltend machen x Arbeitstage wenn man eine Steuererklaerung in DE macht ........


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Irgendwie scheine ich mich entweder falsch auszudrücken oder Du verstehst nicht, was ich Dir sagen möchte: Die Lux. Rente wird nicht nur zur Berechnung des Steuersatzes für D hinzugenommen. Du zahlst dann in Lux. keinerlei Steuern, d.h. Du bekommst die Bruttorente als Nettorente überwiesen, also keinerlei Abzüge seitens Lux. Ich nenne Dir mal ein Beispiel: Einkünfte aus Deutschland (also Gehalt Partner) 50000,-- EUR im Jahr, Rente seitens Lux. 30000,-- EUR, macht EUR 80.000,-- zu versteuerndes EInkommen. Dann wird geschaut, was bereits der Partner in D an Steuern abgezogen bekam und dann kommt entweder heraus, dass man noch etwas nachzahlen muss oder etwas zurückbekommt.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Von den 80.000,-- werden natürlich noch die Werbungskosten etc. abgezogen!