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Forum / Steuern und Finanzen

Rente - Studium bis 28,5 Jahre mit vorheriger Berufsausbildung  

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freeman1979
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2 Monaten  ago  

Hallo,

kann es sein, dass für die Rente aus Luxemburg nur Studienzeiten bis zum 27. Lebensjahr angerechnet werden?

Verlängert sich die 27. nicht, wenn man zuvor Bundeswehr und eine 3 jährige Berufsausbildung gemacht hat und danach erst 5 Jahre ein Hochschulstudium absolviert hat?

Viele Grüße und vielen Dank!


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Vera79
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2 Monaten  ago  

Hast du ein Clearing deiner deutschen Studienzeiten bei der deutschen Rentenkasse schon gemacht? Das sollte das Problem eigentlich klären können. 


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freeman1979
35 Messages

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2 Monaten  ago  

ja, das habe ich gemacht.  Die deutsche Kasse trägt doch nur meine tatsächlichen Zeiten für die deutsche Rente ein.

Werden die genauso von der CNAP übernommen oder werden Studienzeiten über das 27. Lebensjahr hinaus von der CNAP gekürzt?


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FranzVonTalier124
Die Stadt der fliegenden Bücher | Zamonien | 116 Messages

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2 Monaten  ago  

Einfach mal einen der angebotenen "offenen Tage" der CNAP für Grenzgänger nutzen, alle Dokumente vorbereiten und dann dort diese Fragen stellen. Kann sein dass du "positiv überrascht" wirst. 


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Neo0815
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2 Monaten  ago  

@Freeman1979Die deutsche Rentenkasse hat auch meine unbezahlten Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag aufgelistet, weil diese auch in Deutschland anerkannt werden.

Diese Zeiten werden in D und L grundsätzlich etwas unterschiedlich gehandhabt.

In Deutschland werden 8 Jahre an ab dem 17. Geburtstag für die Rente anerkannt. Wenn die Zeit durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterbrochen wird, kann der Rest der 8 Jahre hinten dran gehängt werden. Soweit ich weiss ohne Altersbegrenzung. So wäre es meines Wissens nach auch, wenn du erst spät anfängst zu studieren.

Beispiel:17-18 = 1 Jahr für Abi18-21 = 3 Jahre gewerbliche Ausbildung21-28 = 7 Jahre Restzeit, die für unbezahlte Ausbildung bei der Rente berücksichtigt werden können.

In Luxemburg werden unbezahlte Schul- und Studienzeiten zwischen dem 18. Geburtstag und dem 27. Geburtstag, also 9 Jahre, anerkannt. Danach ist Schluss.

Glücklicherweise werden aber von der CNAP die Zeiten so anerkannt, wie sie die deutsche Rentenversicherung anerkennt. D.h. auch wenn du über den 27. Geburtstag hinaus studiert hast oder erst spät mit dem Studium begonnen hast und das formell in L nicht mehr anerkannt würde, erkennt L es an, wenn es in deiner deutschen Rentenhistorie offiziell so dokumentiert ist.

Deshalb ist es wichtig, dass der deutsche Rentenkontenverlauf in dieser Hinsicht geklärt ist. Bitte auch die entsprechenden Belege parat haben. Soweit ich weiss, möchte die CNAP diese Belege beim Rentenantrag sehen und nicht nur den Auszug der deutschen Rentenversicherung.


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Maisy
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2 Monaten  ago  

Die CNAP übernimmt das was die deutsche Rentenkasse meldet.  da findet ein elektronischer Datenaustausch statt.


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peet70
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2 Monaten  ago  

Bzgl. der Anerkennung von Studienzeiten als Ergänzungszeiten gilt für due CNAP due Altersgrenze von 27 Jahren. Dies wird allerdings in der aktuellen Rentendebatte diskutiert 


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Vera79
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2 Monaten  ago  
Posted by: Neo0815

@Freeman1979Die deutsche Rentenkasse hat auch meine unbezahlten Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag aufgelistet, weil diese auch in Deutschland anerkannt werden.

Diese Zeiten werden in D und L grundsätzlich etwas unterschiedlich gehandhabt.

In Deutschland werden 8 Jahre an ab dem 17. Geburtstag für die Rente anerkannt. Wenn die Zeit durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterbrochen wird, kann der Rest der 8 Jahre hinten dran gehängt werden. Soweit ich weiss ohne Altersbegrenzung. So wäre es meines Wissens nach auch, wenn du erst spät anfängst zu studieren.

Beispiel:17-18 = 1 Jahr für Abi18-21 = 3 Jahre gewerbliche Ausbildung21-28 = 7 Jahre Restzeit, die für unbezahlte Ausbildung bei der Rente berücksichtigt werden können.

In Luxemburg werden unbezahlte Schul- und Studienzeiten zwischen dem 18. Geburtstag und dem 27. Geburtstag, also 9 Jahre, anerkannt. Danach ist Schluss.

Glücklicherweise werden aber von der CNAP die Zeiten so anerkannt, wie sie die deutsche Rentenversicherung anerkennt. D.h. auch wenn du über den 27. Geburtstag hinaus studiert hast oder erst spät mit dem Studium begonnen hast und das formell in L nicht mehr anerkannt würde, erkennt L es an, wenn es in deiner deutschen Rentenhistorie offiziell so dokumentiert ist.

Deshalb ist es wichtig, dass der deutsche Rentenkontenverlauf in dieser Hinsicht geklärt ist. Bitte auch die entsprechenden Belege parat haben. Soweit ich weiss, möchte die CNAP diese Belege beim Rentenantrag sehen und nicht nur den Auszug der deutschen Rentenversicherung.

Exakt, wichtig ist eben das Clearing!


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M Reichert
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2 Monaten  ago  

Hallo zusammen,

 

das passt zwar nur teilweise zum Thema, ich wollte dafür aber kein neues Thema aufmachen. Ich hatte eine schulische Ausbildung, alle Unterlagen wurden der Deutschen Rentenkasse zugeschickt, der dazugehörige Fragebogen ausgefüllt. 4,5 Jahre wurden von Deutschland anerkannt, seitdem bin ich in Luxemburg tätig. Bedeutet das, dass ich sonst weiter kein to do habe? Den Rest klären die beiden Länder? Auf die Rente in D verzichte ich natürlich bei nicht einmal 40 €, ich möchte nur, dass die Jahre später angereichert werden.

 

viel dank euch. 


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Vera79
1761 Messages

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2 Monaten  ago  
Posted by: M Reichert

Hallo zusammen,

 

das passt zwar nur teilweise zum Thema, ich wollte dafür aber kein neues Thema aufmachen. Ich hatte eine schulische Ausbildung, alle Unterlagen wurden der Deutschen Rentenkasse zugeschickt, der dazugehörige Fragebogen ausgefüllt. 4,5 Jahre wurden von Deutschland anerkannt, seitdem bin ich in Luxemburg tätig. Bedeutet das, dass ich sonst weiter kein to do habe? Den Rest klären die beiden Länder? Auf die Rente in D verzichte ich natürlich bei nicht einmal 40 €, ich möchte nur, dass die Jahre später angereichert werden.

 

viel dank euch. 

 

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail/pension/assurance-pension/demander-pension-vieillesse-frontaliers.html


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Saar74
76 Messages

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2 Monaten  ago  

... deutsche Rentenkontenverlauf in dieser Hinsicht geklärt ist. Bitte auch die entsprechenden Belege parat haben. Soweit ich weiss, möchte die CNAP diese Belege beim Rentenantrag sehen und nicht nur den Auszug der deutschen Rentenversicherung."

Kann auch schon Jahre vor dem Rentenantrag, eine Prüfung des deutsche Rentenkontenverlaufs beantragt werden,  um zu erfahren,  wie viele Jahre als Pflichtjahre oder Ergänzungszeiten in Lux angerechnet werden?

Oder geht das erst mit Rentenantrag oder ab 55? Sonst hat man bei Rentenantrag dann ggfs. die Voraussetzungen noch nicht erfüllt... 


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Neo0815
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2 Monaten  ago  

Soweit ich weiß, geht die CNAP erst ab 55 darauf ein. Ich habe meine Anfrage nach 55 gestellt und eine für mich überraschende Antwort erhalten, die zwar den frühestmöglichen Termin zum Rentenbeginn ergab, gleichzeitig aber auch Zweifel an der Richtigkeit, weil ich mir diesen Termin anhand meiner Daten nicht erklären konnte.

Eine Nachfrage wurde zunächst nicht beantwortet. Auf eine weitere Nachfrage wurde der Termin bestätigt. Inzwischen konnte ich diesen auch nachvollziehen. Man muss wirklich beachten, dass Schul- und Studienzeiten in D und L grundsätzlich leicht unterschiedlich berücksichtigt werden, L aber die Zeiten aus D voll anerkennt.Dazu kommt noch die Änderung, dass Studienzeiten nun offensichtlich auch für den Renteneintritt ab 57 anerkannt werden und somit anscheinend nicht mehr "nur" als Ergänzungszeiten gewichtet werden.Alles in allem nicht in jeder Konstellation transparent und auf den ersten Blick zu verstehen.


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Vera79
1761 Messages

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2 Monaten  ago  
Posted by: Saar74

... deutsche Rentenkontenverlauf in dieser Hinsicht geklärt ist. Bitte auch die entsprechenden Belege parat haben. Soweit ich weiss, möchte die CNAP diese Belege beim Rentenantrag sehen und nicht nur den Auszug der deutschen Rentenversicherung."

Kann auch schon Jahre vor dem Rentenantrag, eine Prüfung des deutsche Rentenkontenverlaufs beantragt werden,  um zu erfahren,  wie viele Jahre als Pflichtjahre oder Ergänzungszeiten in Lux angerechnet werden?

Oder geht das erst mit Rentenantrag oder ab 55? Sonst hat man bei Rentenantrag dann ggfs. die Voraussetzungen noch nicht erfüllt... 

Ich empfehle da die Grenzgänger - Termine der CNAP und vorher einen Blick hier: 

https://cnap.public.lu/de/carriere-assurance/carriere-assurance-etranger/union-europeenne.html

 


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Timo Schmitt
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1 Monat  ago  

Luxemburg ist verpflichtet, die von Deutschland anerkannten Wartezeiten auch anzuerkennen. Das führt dazu, dass die Schul- und Ausbildungszeiten vom 17. bis zum 27 Lebensjahr angerechnet werden.