@Freeman1979Die deutsche Rentenkasse hat auch meine unbezahlten Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag aufgelistet, weil diese auch in Deutschland anerkannt werden.
Diese Zeiten werden in D und L grundsätzlich etwas unterschiedlich gehandhabt.
In Deutschland werden 8 Jahre an ab dem 17. Geburtstag für die Rente anerkannt. Wenn die Zeit durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterbrochen wird, kann der Rest der 8 Jahre hinten dran gehängt werden. Soweit ich weiss ohne Altersbegrenzung. So wäre es meines Wissens nach auch, wenn du erst spät anfängst zu studieren.
Beispiel:17-18 = 1 Jahr für Abi18-21 = 3 Jahre gewerbliche Ausbildung21-28 = 7 Jahre Restzeit, die für unbezahlte Ausbildung bei der Rente berücksichtigt werden können.
In Luxemburg werden unbezahlte Schul- und Studienzeiten zwischen dem 18. Geburtstag und dem 27. Geburtstag, also 9 Jahre, anerkannt. Danach ist Schluss.
Glücklicherweise werden aber von der CNAP die Zeiten so anerkannt, wie sie die deutsche Rentenversicherung anerkennt. D.h. auch wenn du über den 27. Geburtstag hinaus studiert hast oder erst spät mit dem Studium begonnen hast und das formell in L nicht mehr anerkannt würde, erkennt L es an, wenn es in deiner deutschen Rentenhistorie offiziell so dokumentiert ist.
Deshalb ist es wichtig, dass der deutsche Rentenkontenverlauf in dieser Hinsicht geklärt ist. Bitte auch die entsprechenden Belege parat haben. Soweit ich weiss, möchte die CNAP diese Belege beim Rentenantrag sehen und nicht nur den Auszug der deutschen Rentenversicherung.