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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Rente nach Wechsel von Luxembourg nach Deutschland  

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DagoDE
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2 Jahren  ago  

Guten Tag,

Wie verhält es sich mit den Rentenansprüchen in DE und LU, wenn man ca. 20 Jahre in LU gearbeitet hat und danach nach DE wechselt und dort im Angestelltenverhältnis weiterarbeitet. Wo hat man dann den oder die Rentenansprüche, wo wird die Rente/n versteuert, gibt es dann auch Progressionsvorbehalte und gibt es noch etwas bei der Krankenversicherung zu beachten?

Vielen Dank für eure Antworten,

Vanessa

 


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info
3715 Messages

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2 Jahren  ago  

1. Die Renten kommen dann aus Deutschland und Luxemburg mit den jeweiligen Ansprüchen.

2. Die Renten werden in dem Land versteuert aus dem die Rente kommt, in beiden Länder mit Progressionsvorbehalt.

3. Die Krankenversicherung wir bei gleichzeitigen Bezug der Renten aus Deutschland und Luxemburg in Deutschlanf fällig. Die Rente aus Luxemburg wird ohne KV-Betrag überwiesen, muss aber in Deutschand mit dem da höheren KV-Betrag versichert werden. Bezieht man nur Rente aus Luxemburg und hat auch sonst keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland wird die KV in Luxemburg abgeführt. 


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Tuta
85 Messages

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2 Jahren  ago  

zur Antwort von Info

zu 2: in LU mit Progressionsvorbehalt nur dann, wenn die Gleichstellung mit Ansässigen gewählt wird, andewrnfalls wird nur die Rente selbst versteuert.

zu 3: wenn auch Rente aus DE bezogen wird, muss für die LU Rente in D der Beitrag zur KV gezahlt werden, allerdings nur der halbe Satz (die andere Hälft wird bei DE Renten von der Rentenversicherung gezahlt und entfällt bei Auslandsrenten)

 


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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2 Jahren  ago  

Jetzt bräuchte ich aber mal Zahlen:

Bei einer Rente aus Deutschland u n d !!! Luxemburg, Wohnsitz in Deutschland !!!,

bin ich am Wohnsitz krankenversichert.(dt. Krankenkasse). Gesetz seit 1.7.2011.

Der dt. Krankenkasse muss ich einen Nachweis bringen über die lux. Rente. Die dt. Krankenkasse rechnet hierauf ( Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) circa 12 %.

Diesen Betrag muss ich per Dauerauftrag an die dt. Krankenvers. monatlich zahlen.

W ü r d e ich nur eine!!! Rente aus Lux beziehen wäre ich weiterhin in Lux. krankenversichert zu einem Betrag von circa 5 % pro Monat.

Deshalb verzichten viele Grenzgänger auf die dt. Rente, so lange es geht oder bis zum dt. Rentenalter oder auch gänzlich?,  um die teurere dt. Krankenvers. zu sparen.

Was bedeutet jetzt???   ((  allerdings nur der halbe Satz (die andere Hälft wird bei DE Renten von der Rentenversicherung gezahlt und entfällt bei Auslandsrenten) ) ???

 

 


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info
3715 Messages

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2 Jahren  ago  

Das bedeutet das weder die Rentenversicherung aus Luxemburg, noch die Rentenversicherung aus Deutschland Beiträge an die Krankenversicherung in Deutschland auf die Rente aus Luxemburg bezahlt.


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Tuta
85 Messages

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2 Jahren  ago  

@ Info

Der Versicherte in DE bezahlt bei Auslandsrenten genauso wie bei Renten aus D die Hälfte des KV Beitrages.

@Jumbo

es gibt, auch hier im Forum, lange Diskussionen wann und ob der Verzicht auf die deutsche Rente möglich bzw. sinnvoll ist.

Die LU-KV wird Deine Beiträge gerne entgegennehmen, wenn Du dann aber teuer wirst (krank/alt) wird sie Dich "rauswerfen" und an die KV in D verweisen. Für die KV Pflicht in D reicht bereits der Anspruch auf eine Rente, auch wenn man darauf verzichtet.

Rein rechnerisch ist es auch nur bei Renten in D unter ca. 500 EUR überhaupt günstiger auf die D Rente zu verzichten.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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2 Jahren  ago  

Nochmals.... zu meinem Beitrag.

In D muss ich auf meinen Bruttorente aus Lux. 12% (zwölf) Krankenkassenbeiträge zahlen.

In Lux. wären es nur circa 5% (fünf).

Das ist für mich schon ein Unterschied.

Von der dt. Rente wird automatisch für die dt. KV der Betrag abgeführt. 

Wie hoch??? steht nicht auf dem Ktoauszug.  Soll mir auch Recht sein. 

(( Der Versicherte in DE bezahlt bei Auslandsrenten genauso wie bei Renten aus D die Hälfte des KV Beitrages. )) ????????? 

Kann das jemand erklären?


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info
3715 Messages

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2 Jahren  ago  

Ich dachte ich hätte es oben erklärt.

Also versuche ich es nochmals, es entfällt der Anteil den die Rentenversicherung abführt:

Deutsche Rente:

Krankenversicherung 14.6%

50% zahlt der Versicherte - 50% zahlt die Rentenversicherung

Pflegeversicherung 3.4% (alle nach 1940 geborene)

100% zahlt der Versicherte

Rente aus Luxemburg bei Versicherungspflicht in Deutschland 7.79%

100% zahlt der Versicherte

Pflegeversicherung 3.4% (alle nach 1940 geborene)

100% zahlt der Versicherte

 


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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2 Jahren  ago  

Und das ist die Ungerechtigkeit. In Luxemburg wäre es bedeutend billiger, 

da die Rente ja auch aus Lux. kommt.

Also müßte der KVbeitrag in D auch günstiger sein.

Nämlich circa 5% anstatt wie oben genannt (7,79% plus 3,4%).

Denn bei zwei Renten (dt. und lux.) ist der monatl. Aufwand erheblich.

Es ist ein EU-Gesetz, die die scheinen nicht immer sooo richtig zu sein!!! 


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abc123
537 Messages

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2 Jahren  ago  

also ich zahle bei BEK KV 7,3 %, ZusatzKV 0,75 % und PV 3,05 %= 11,1 %, finde es auch ungerecht aber kann es nicht ändern, und aufregen bringt auch nix.

 


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Tuta
85 Messages

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2 Jahren  ago  

@Jumbo

1. Gerechtigkeit ist kein Kriterium für ein Gesetz

2. Du nimmst die Leistungen in D inAnspruch, daher kann man begründen, warum Du in D zahlst

3. Es steht Dir frei als Rentner in LU zu leben

3. Denk mal an die vielen Arbeiter aus Osteuropa, die eine Rente aus D beziehen. Willst Du denen den hohen Satz der KV in D berechnen für eine Versorgung im Heimatland auf sehr niedrigem Niveau?

5. Es ist natürlich immer einfach sich über Ungerechtigkeiten zu beschweren, wenn man mal nicht auf der bevorzugten Seite ist.


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Linchen
3 Messages

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1 Jahr  ago  

Ich möchte mich hier mal andoggen 🙂

Seit über 20 Jahren arbeite ich in Luxembourg und könnte wohl mit 58 (6 Jahre) in Rente gehen. Aktuell ist die Situation bei meinem Arbeitgeber so, dass ich nicht weiß wielange ich es hier noch aushalte. Hier mal meine Fragen diesbezüglich:

Wenn ich jetzt in Luxembourg aufhören würde zu arbeiten und in Deutschland arbeite, kann ich dann dennoch die lux Rente mit 58 erhalten oder muss ich dann warten, bis die deutsche Rente fällig ist?

Wenn ich Teilzeit ab nächstem Jahr in Lux. arbeiten würde, wie wird dann die Rente berechnet?

Schon jetzt lieben Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße

Linchen


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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1 Jahr  ago  

Um die vorgezogene Altersrente ab 57  in Luxemburg zu beziehen, musst Du 40 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Die Zeiten werden innerhalb der EU gegenseitig anerkannt. Wenn die 40 Jahre voll sind kannst Du also den Rentenantrag für die Luxemburger Rente im Wohnsitzland stellen, auch wenn Du nicht mehr in Luxemburg arbeitest!

Luxemburgische Rentenversicherungszeiten werden nur in Monaten gerechnet. Dafür müssen mind. 64 h pro Monat gearbeitet werden. Ist es weniger, dann werden die Stunden auf den nächsten Monat aufgerechnet. Eine Teilzeitstelle sollte also mind. ca. 2 Tage umfassen, wenn die Zeiten für die Rentenversicherung „normal“ weiterzählen.  Die Höhe Deiner Einzahlung bestimmt dann den wesentlichen Anteil an der Steigerung Deiner Rente. Wenn Du Dir das leisten kannst, ist eine freiwillige monatl. Zusatzzahlung in die Lux. Rentenversicherung möglich und meines Erachtens auch lohnenswert.


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Linchen
3 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo MischMasch, lieben Dank für Deine Erklärungen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bedeutet das,,dass wenn ich die letzten Jahre in Luxemburg nur Teilzeit arbeiten würde sich die monatliche rentenzahlung verringern würde?

Wer, bzw wo kann ich Anfragen stellen bezgl. Zuzahlung und so?

nochmals lieben Dank 

LG Linchen


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Online

1 Jahr  ago  

https://www.cnap.lu/accueil-home/informationen-in-deutscher-sprache/

Hier findest Du alles zur Lux. Rente.

Die Höhe der Rente richtet sich im wesentlichen nach Deinem Einkommen, bzw. dem Beitrag, den Du in die Sozialversicherung einzahlst (in Lux 8% vom Bruttolohn). Verdienst Du weniger, z.B. durch Teilzeit, dann fließt auch weniger in die Rentenkasse und Deine Rente fällt dann auch kleiner aus.