Jetzt bräuchte ich aber mal Zahlen:
Bei einer Rente aus Deutschland u n d !!! Luxemburg, Wohnsitz in Deutschland !!!,
bin ich am Wohnsitz krankenversichert.(dt. Krankenkasse). Gesetz seit 1.7.2011.
Der dt. Krankenkasse muss ich einen Nachweis bringen über die lux. Rente. Die dt. Krankenkasse rechnet hierauf ( Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) circa 12 %.
Diesen Betrag muss ich per Dauerauftrag an die dt. Krankenvers. monatlich zahlen.
W ü r d e ich nur eine!!! Rente aus Lux beziehen wäre ich weiterhin in Lux. krankenversichert zu einem Betrag von circa 5 % pro Monat.
Deshalb verzichten viele Grenzgänger auf die dt. Rente, so lange es geht oder bis zum dt. Rentenalter oder auch gänzlich?, um die teurere dt. Krankenvers. zu sparen.
Was bedeutet jetzt??? (( allerdings nur der halbe Satz (die andere Hälft wird bei DE Renten von der Rentenversicherung gezahlt und entfällt bei Auslandsrenten) ) ???