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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Rente in Lux. mit 60 oder 65 gleich hoch bei identischer Einzahlung?  

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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe einen Punkt bei der lux. Rente noch nicht verstanden.

Wenn man mit 60 in Lux. in Rente geht und "nur" 35 Jahre in Lux. sozialversicherungspflichtig eingezahlt hat, bekommt man die Rente inrgendwie nochmal gekürzt, so wie in D, oder eben nur auf 35 Jahre berechnet, d.h. man würde mit 35 Jahren auch bei Renteneintritt mit 65 Jahren die gleiche Rente bekommen? Anders formuliert: die Rente ist immer gleich hoch, egal ob mit 60 beantragt oder mit 65, wenn man zum Renteneintrittsalter z.B. 35 Jahre eingezahlt hat (also im Fall 65 Jahre 5 Jahre später zu arbeiten begonnen hat). Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

Gruss und Dank


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Toleranter
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8 Jahren  ago  

Du benötigst generell 480 Monate, um eine Rente in Lux zu beantragen. Wenn du somit 35 Jahre in Luxemburg + 5 Jahre "woanders", (z.B. DE) nachweisen kannst, obliegt es dir, mit 60 in Rente zu gehen. Für die Rente mit 60 kannst du in Lux "Zeiten" hinzukaufen, für die Rente mit 57 nicht (benötigst 480 Pflichtbeiträge). Die Rentenhöhe, die du bei Antritt bekommst, ist von dem Moment an permanent gleich (abgesehen vom Index), sprich es erfolgt keine "Anpassung" mit 65 oder 67 Jahren mehr ... Der Anspruch auf Rente in Lux begründet aber keinen Anspruch auf Rente aus DE ...

So ist mein Kenntnisstand

@info: Liege ich richtig?


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info
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8 Jahren  ago  

Hier findet man alles was man braucht.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/index.html

@Toleranter -> passt


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CaptainHook
635 Messages

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8 Jahren  ago  

Danke für all die nützlichen Infos. Kenne auch die Seite vom guichet sehr gut.

Dennoch habe ich eben einen Punkt nicht verstanden, weshalb ich hier nachfrage. Ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt. Ich versuche es nochmal.

Herr Müller geht mit 60 in Rente und hat 35 Jahre lang in Lux. Pflichtbeiträge gezahlt, davor Studium und Gymnasium.

Herr Schmitt geht mit 65 in Rente und hat 35 Jahre lang in Lux. Pflichtbeiträge gezahlt, davor Studium und Gymnasium.

Beide haben genau in gleicher Höhe ihre Pflichtbeiträge in Lux bezahlt und waren nie in D tätig.

Frage: Bekommen beide die Rente in gleicher Höhe? Ich glaube, ja.


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Gioarcchinho
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8 Jahren  ago  

ich würde sagen, Herr Müller bekommt die Rente abgelehnt da er das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, bzw. mit 60 hätte er die Rente beziehen können sofern er 40 Jahre eingezahlt hätte, oder er zahlt 5 Jahre selber in die Rentenkasse ein, um dann die Rente beziehen zu können. Herr Schmitt würde meiner Meinung nach die Rente bekommen, allerdings nicht die volle Rente sondern 35/40

Aber sicher bin ich mir da nicht, vielleicht einfach mal bei der Rentenkasse anrufen und nachfragen...


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CaptainHook
635 Messages

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8 Jahren  ago  

Gioarcchinho, ich kann dich da berichtigen, Herr Müller bekommt mit 60 seine Rente, weil er mit Wartezeit (Studium und Gymnasium) seine 40 Jahre errreicht hat, auch wenn nur 35 Jahre beitragspflichtig waren, was ja die Rente entsprechend reduziert (35/40).

Zurück zu meiner Frage:

Herr Müller geht mit 60 in Rente und hat 35 Jahre lang in Lux. Pflichtbeiträge gezahlt, davor Studium und Gymnasium.

Herr Schmitt geht mit 65 in Rente und hat 35 Jahre lang in Lux. Pflichtbeiträge gezahlt, davor Studium und Gymnasium.

Beide haben genau in gleicher Höhe ihre Pflichtbeiträge in Lux bezahlt und waren nie in D tätig.

Frage: Bekommen beide die Rente in gleicher Höhe? Ich glaube, ja.


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laraeedmunds87
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8 Jahren  ago  

Die Wartezeit für die Rente mit 60 beträgt 480 Monate (40 Jahre), diese kann durch - Pflichtversicherungsbeiträge in Luxembourg - Pflichtversicherungsbeiträge in Deutschland (oder jedem anderen EU Land) - Freiwillige Beiträge in Luxembourg - Studien- und Ausbildungszeiten in Luxembourg oder Deutschland erfüllt werden. Mindestens 120 Monate müssen Pflichtversicherungsbeiträge (in L oder einem anderen EU Land sein) Die Rentenhöhe ergibt sich aus den in Luxembourg eingezahlten Beiträgen. Die Höhe der Rente ist unabhängig davon, ob man sie ab 60 oder 65 bezieht. (Das ist in D anders, das werden bei einer vorgezogenen Rente Abschläge gemacht).

Die Rente mit 60 ist natürlich niedriger als eine Rente mit 65, wenn man die fünf zusätzlichen Jahre weiter einzahlt.

Für die Rente mit 57 müssen 480 Monate echte Pflichtversicherung (in L oder einem anderen EU Land) vorhanden sein, Ausbildung und freiwillige Beiträge zählen nicht.

Man sollte sich beizeiten an die CNAP wenden, um die Ausbildungszeiten ausserhalb Luxembourgs anrechnen zu lassen. Auch hier ist die Anrechnung anders (etwas besser) als in Deutschland, wie in Deutschaland zählen Studien- und Ausbildungszeiten allerdings nur für die Erfüllung der Wartezeit, nicht als Beitragszeit.

Wenn einem nur wenige Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, lohnt es sich ggf. freiwillige Beiträge zu zahlen.


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info
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8 Jahren  ago  

Den 35 Jahren aus Luxemburg sind die rentenwirksamen Studien.-/Schulzeiten hinzu zu rechnen.


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Richarddup
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8 Jahren  ago  

Hallo Vielleicht hilft das hier: Mindestpension Können Sie eine Versicherungsdauer von 40 Jahren nachweisen, erhalten Sie eine Mindestpension in Höhe von 90 Prozent des vorgesehenen Referenzbetrages. Der Referenzbetrag beträgt 2 085 Euro jährlich (Indexstand 100, Basisjahr 1984). Dieser Betrag wird an die zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Pension aktuellen Werte angepasst. Weisen Sie eine Versicherungsdauer von weniger als 40 Jahren, aber von mindestens 20 Jahren nach, wird die Mindestpension um ein Vierzigstel pro fehlendem Versicherungsjahr (ausgehend von 40 Jahren) gekürzt. Gruß


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CaptainHook
635 Messages

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8 Jahren  ago  

Irgendwie bekomme ich wohl nie eine Antwort auf meine Frage. Danke für eure Infos, aber es geht jedesmal an der Frage vorbei.

Mögliche Antwortmöglichkeiten sind eigentlich nur:

a) Ja, beide bekommen Rente in gleicher Höhe (nur Herr Müller eben schon 5 Jahre früher mit 60) b) Nein, beide bekommen eine unterschiedlich hohe Rente, weil ....


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Richarddup
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8 Jahren  ago  

Nachtrag: Das habe ich aus der Broschüre von der Deutschen Rentenversicherung über Arbeiten in Luxemburg: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/49_meine_zeit_in_luxemburg.html


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Richarddup
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8 Jahren  ago  

Alter ist egal. Es kommt auf die Jahre oder Summe der Einzahlungen an. Die 5 jahre die nicht gezahlt wurden werden natürlich nicht angerechnet. Also ganz klar a) gleiche Rente


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laraeedmunds87
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8 Jahren  ago  

Die Antwort ist ganz einfach ja beide bekommen die gleiche Rente (vorausgesetzt die Einzahlungen waren immer gleich)


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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8 Jahren  ago  

Die Renten sind gleich. Nur du kannst normalerweise keine Rentenansprüche nachkaufen. (siehe den Hinweis unter Guichet.lu) oder du hast eine Ausnahmesituation in deinem Leben gehabt. Des weiteren fragen die Luxemburger in D. bei der Rentenversicherung nach. Und die deutschen kürzen immer mehr Schuljahre, usw. d.h. Luxemburg übernimmt die von D übermittelten anrechenbaren Zeiten. Am besten bei der dt. Rentenversicherung nachfragen welche Jahre angerechnet werden oder gestrichen wurden. Also dirckt zum Herrn "Schmitt" gehen und nicht zu Herrn "Schmittchen".


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laraeedmunds87
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8 Jahren  ago  

Es ist richtig, dass man in L keine Rentenansprüche nachkaufen kann, ausser in speziellen Ausnahmesituationen.

Man kann aber durch freiwillige Beiträge Wartezeiten erfüllen. Wenn z.B. nur wenige Monate für die Erfüllung der Wartezeit für die Rente mit 60 (480 Monate) fehlen, kann es sich lohnen diese Monate freiwillig zu zahlen und dann die Rente 5 Jahre eher zu beziehen (ohne Kürzung). Der Beitrag ist (derzeit) mindestens 102,56 EUR/Monat, wenn es nur um die Wartezeit geht ist es auch nicht sinnvoll mehr als nur den Mindesbetrag zu zahlen.

Das geht aber nicht rückwirkend und nicht parallel zu Pflichtbeiträgen, ist also nur etwas für jemanden, der zeitweise in L gearbeitet hat, aktuell aber nicht mehr in L arbeitet.

Wenn man in L und D eine Kontenklärung durchgeführt hat und damit die CNAP auch die deutschen Zeiten (incl. Ausbildung) kennt, kann man bei der CNAP erfragen, wieviele Monate angerechnet werden und danach entscheiden.