Die Wartezeit für die Rente mit 60 beträgt 480 Monate (40 Jahre), diese kann durch
- Pflichtversicherungsbeiträge in Luxembourg
- Pflichtversicherungsbeiträge in Deutschland (oder jedem anderen EU Land)
- Freiwillige Beiträge in Luxembourg
- Studien- und Ausbildungszeiten in Luxembourg oder Deutschland
erfüllt werden. Mindestens 120 Monate müssen Pflichtversicherungsbeiträge (in L oder einem anderen EU Land sein)
Die Rentenhöhe ergibt sich aus den in Luxembourg eingezahlten Beiträgen.
Die Höhe der Rente ist unabhängig davon, ob man sie ab 60 oder 65 bezieht.
(Das ist in D anders, das werden bei einer vorgezogenen Rente Abschläge gemacht).
Die Rente mit 60 ist natürlich niedriger als eine Rente mit 65, wenn man die fünf zusätzlichen Jahre weiter einzahlt.
Für die Rente mit 57 müssen 480 Monate echte Pflichtversicherung (in L oder einem anderen EU Land) vorhanden sein, Ausbildung und freiwillige Beiträge zählen nicht.
Man sollte sich beizeiten an die CNAP wenden, um die Ausbildungszeiten ausserhalb Luxembourgs anrechnen zu lassen. Auch hier ist die Anrechnung anders (etwas besser) als in Deutschland, wie in Deutschaland zählen Studien- und Ausbildungszeiten allerdings nur für die Erfüllung der Wartezeit, nicht als Beitragszeit.
Wenn einem nur wenige Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, lohnt es sich ggf. freiwillige Beiträge zu zahlen.