Hallo zusammen. Ab wann steht mir die luxembourgische Rente zu? Bin seit 08.2007 Grenzgänger. Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe. Bernd
Das mit den 10 Jahres ist Unsinn. Nach EU-Recht muß man insgesamt 120 Versicherungsmonate vorweisen können, egal in welchem Mitgliedsstaat der EU. Um Rente z.B. aus Lux. zu beziehen, muß man mind. 12 Monate in Lux. gearbeitet haben. Erreicht man diese 12 Monate nicht, werden einem die eingezahlten AN-Beiträge zur Rentenversicherung wieder von Lux. erstattet. Rentenantrag stellt man dann bei seinem zuständigen Rentenversicherer im Wohnland, der sich dann mt den anderen Staaten in Verbindung setzt. Man beachte allerdings das unterschiedliche Renteneintrittsalter in dem jeweilien EU-Staat. Rente bekommst Du dann direkt aus den jeweilgen Ländern, wo DU gearbeitet hat (nach deren gesetzlichen Regelungen). Zu versteuern sind alle Renten dann komplett im Wohnland. KK ebenfalls im Wohnland.
Auf der Startseite gibt es einen neuen Artikel mit guten Infos über die Rente für Grenzgänger. Licht am Ende des Tunnels.... ich glaub, ich hab es verstanden....
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2440
😉
An Travelman: Mein Vater hat 35 Jahre in Lux. gearbeitet und ist seit 10 Jahren in Rente. Seine Rente wird nicht versteuert in Dtl., was auch Wohnland ist, die KK erhält den gesetzl. Anteil der Teilrente aus Dtl. wo er 3 Jahre gearbeitet hat bevor er nach Lux. ging. Im Übrigen kannst du nach, ich glaube 35 Jahren in Europa in Rente gehen, das Renteneintrittsalter ist zwar je Land unterschiedlich, jedoch wenn du z.B. mit 55 Jahren in Lux. in Rente gehst, bekommst du deine anteilige dt. Rente eben erst mit 67 Jahren. Die lux. Rente wird auch nicht in Dtl. versteuertwie du wohl meintest. Sorry Travelman, aber deine Ausschweifungen sind so nicht korrekt
hallo pfeilchen, bist Du Dir da sicher? Ich denke, wenn man jetzt erst nach 11, statt bis vor kurzem nach 10 Jahren anspruch auf Rente in Lux hätte - dann wäre das doch sicher publiziert worden? Aurerdem steht in einem frischen, erst Ende Juni herausgekommenen Ratgeber, dass es 10 Jahre sind. Außerdem würde das doch ganz sicher auf der Seite der lux. Rentenkasse stehen. Dort steht nach wie vor:
Die Zuerkennungsbedingungen
1) Die Anspruchsvoraussetzungen für die Regelalterspension
Die Alterspension wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres unter der Bedingung gewährt, dass der 65 Versicherte eine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 120 Versicherungsmonaten, bestehend aus Pflichtversicherung, freiwilliger Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkaufzeiten nachweist.
Guten Abend Frau Herr.
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