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Forum / Steuern und Finanzen

Rente aus Luxembourg  

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Bernd45
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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen. Ab wann steht mir die luxembourgische Rente zu? Bin seit 08.2007 Grenzgänger. Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe. Bernd


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Ab 08/2017. Wenn du vorher aussteigst, bekommst du nur die angelaufenen Jahre in Deutschland angerechnet. Es gilt also, dass wir alle mind. 10 Jahre durchhalten, sonst haben wir nur das marode dt. System unterstützt.


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robby1
38 Messages

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16 Jahren  ago  

Muß man 10 Jahre zusammenhängend haben oder kann man auch sammeln? Habe 7 Jahre in Lux. gearbeitet, war dann 7 1/2 J. kinderbetreuend.


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tuppes
26 Messages

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16 Jahren  ago  

Man muß nur 10 Jahre in einem Schengener Staat gearbeitet haben wozu Deutschland wohl auch gehört.


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robby1
38 Messages

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16 Jahren  ago  

Dann muß ich aber nach den 10 Jahren in Lux in Rente gehen, um lux. Rente zu erhalten? Die lux. Rente ist höher, oder?


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Das mit den 10 Jahres ist Unsinn. Nach EU-Recht muß man insgesamt 120 Versicherungsmonate vorweisen können, egal in welchem Mitgliedsstaat der EU. Um Rente z.B. aus Lux. zu beziehen, muß man mind. 12 Monate in Lux. gearbeitet haben. Erreicht man diese 12 Monate nicht, werden einem die eingezahlten AN-Beiträge zur Rentenversicherung wieder von Lux. erstattet. Rentenantrag stellt man dann bei seinem zuständigen Rentenversicherer im Wohnland, der sich dann mt den anderen Staaten in Verbindung setzt. Man beachte allerdings das unterschiedliche Renteneintrittsalter in dem jeweilien EU-Staat. Rente bekommst Du dann direkt aus den jeweilgen Ländern, wo DU gearbeitet hat (nach deren gesetzlichen Regelungen). Zu versteuern sind alle Renten dann komplett im Wohnland. KK ebenfalls im Wohnland.


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pendler111
502 Messages

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16 Jahren  ago  

Auf der Startseite gibt es einen neuen Artikel mit guten Infos über die Rente für Grenzgänger. Licht am Ende des Tunnels.... ich glaub, ich hab es verstanden....

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2440

😉


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

An Travelman: Mein Vater hat 35 Jahre in Lux. gearbeitet und ist seit 10 Jahren in Rente. Seine Rente wird nicht versteuert in Dtl., was auch Wohnland ist, die KK erhält den gesetzl. Anteil der Teilrente aus Dtl. wo er 3 Jahre gearbeitet hat bevor er nach Lux. ging. Im Übrigen kannst du nach, ich glaube 35 Jahren in Europa in Rente gehen, das Renteneintrittsalter ist zwar je Land unterschiedlich, jedoch wenn du z.B. mit 55 Jahren in Lux. in Rente gehst, bekommst du deine anteilige dt. Rente eben erst mit 67 Jahren. Die lux. Rente wird auch nicht in Dtl. versteuertwie du wohl meintest. Sorry Travelman, aber deine Ausschweifungen sind so nicht korrekt


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VWL
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16 Jahren  ago  

Könnte sich in den vergangenen 10 Jahren evtl. was verändert haben, Herr Baseman??? Man erinnere an die Besteuerung von deutschen Renteneinkünften!!!


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SteuerPerle
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16 Jahren  ago  

Die Ausführungen von Baseman sind nicht richtig! Travelman und VWl haben recht!


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

es sind seit neuesten nicht mehr 10 jahre bzw 120 monate sondern 11 jahre. ich war bei einer gewerkschaftssitzung von einer lux. gewerkschaft dabei. dort wurde darüber geredet,wie lange man in lux arbeiten muß um die mindest rente zu erhalten.:confused:


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

hallo pfeilchen, bist Du Dir da sicher? Ich denke, wenn man jetzt erst nach 11, statt bis vor kurzem nach 10 Jahren anspruch auf Rente in Lux hätte - dann wäre das doch sicher publiziert worden? Aurerdem steht in einem frischen, erst Ende Juni herausgekommenen Ratgeber, dass es 10 Jahre sind. Außerdem würde das doch ganz sicher auf der Seite der lux. Rentenkasse stehen. Dort steht nach wie vor:

Die Zuerkennungsbedingungen

1) Die Anspruchsvoraussetzungen für die Regelalterspension

Die Alterspension wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres unter der Bedingung gewährt, dass der 65 Versicherte eine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 120 Versicherungsmonaten, bestehend aus Pflichtversicherung, freiwilliger Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkaufzeiten nachweist.


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Gregorymix
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16 Jahren  ago  

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